Untermietvertrag fristlos kündigen

  • Guten Tag,

    ein Vermieter, hat ein Untermietverhältnist fristgerecht auf Grund von Eigenbedarf zum 31.08.2015 gekündigt.
    Nun ist es so das der Zustand seit dem für diesen untragbar ist.
    Der Untermieter ist der ehemaliger Lebensgefährte.
    Der Vermieter ist psychisch krank und extrem labil. Das ganze hat so weit geführt das dieser bereits wegen einer Tablettenintoxikation auf der Intensivstation gelandet ist.
    Mit Sicherheit passiert ähnliches wieder Wenn sich der Zustand nicht ändert.

    Hat der Vermieter irgendeine Möglichkeit die Kündigung in eine fristlose umzuwandeln?
    Als "wichtigen Grund" sind zwar im Gesetz irgendwo psychische Erkrankungen des Mieters aufgeführt aber es geht ja um den Vermieter.
    Wie würde soetwas formuliert aussehen?

    Grüße
    Xeres

  • Zitat

    Hat der Vermieter irgendeine Möglichkeit die Kündigung in eine fristlose umzuwandeln?

    warum der Vermieter? Ich dachte, der Untermieter will eher raus? Oder willst Du wissen, ob der Untermieter fristlos kündigen kann?

    Wie auch immer: Ein Mietverhältnis ist in der Regel nur dann fristlos kündbar, wenn entsprechende Vertragsverstöße vorhanden sind, bzw. wenn der Vermieter eine unmittelbare Bedrohung für den Mieter darstellt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nein, der Vermieter hat gekündigt.
    Ich möchte wissen ob der Vermieter eine fristlose Kündigung aus der ordentlichen Kündigung machen kann, da er auf Grund der aktuellen Situation des Zusammenlebens Suizidgefährdet ist (der Vermieter).
    Die Frage ist also ob das eine unmittelbare Bedrohung darstellt, wie du schreibst

  • Nein, der Vermieter hat gekündigt.
    Ich möchte wissen ob der Vermieter eine fristlose Kündigung aus der ordentlichen Kündigung machen kann, da er auf Grund der aktuellen Situation des Zusammenlebens Suizidgefährdet ist (der Vermieter).
    Die Frage ist also ob das eine unmittelbare Bedrohung darstellt, wie du schreibst


    Da wir hier keine Sachverständigen sind, welche die Einzelheiten vor Ort persönlich kennen, kann ich dem VM nur den Gang zur Polizei empfehlen.

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