benötige Hilfe bei Kündigung von stark sanierungsbedürftigen Wohnung

  • Guten Abend,
    ich schreibe hier stellvertretend für meine Freundin, die beim Einzug ihrer Mietwohnung bautechnisch
    völlig naiv war, da sie Schimmelsporen und riesige Risse in der Wand komplett ignoriert hat.

    Der Vermieter sprach mal von einem feuchtem Keller.
    Die wissen von den Mängeln, aber Beweisen können wir es nicht.

    Sie ist in der Wohnung depressiv geworden und ich gehe davon aus, das Sie allergisch auf
    etwas reagiert in der Wohnung.
    Da sie in der letzten Wohnung über Jahre sehr sauber war.

    Es geht ihr nun besser, sie hat den Maklerschein gemacht und erkennt Baumängel gleich
    und sich selbständig machen.
    Sie möchte gerne mit professioneller Hilfe aus der Wohnung raus.

    Bei der neuen Wohnungssuche hat sie momentan das Problem das sie keine Bonität hat.
    Aber Vermögen aus einer Erbschaft.

  • Hallo Klara_Hauser,
    falls sie keinen Kündigungsausschluss im MV vereinbart hat, kann sie jederzeit mit der vorgeschriebenen Mindestfrist kündigen, also bspw. jetzt zum 30.09.2015.

  • Zitat

    Sie möchte gerne mit professioneller Hilfe aus der Wohnung raus.

    Dann soll sie zu einem Fachanwalt für Mietrecht gehen.

    Sanierungsbedürftigkeit ist kein Grund zur fristlosen Kündigung.

    Mal davon abgesehen, wo wollte sie denn von jetzt auf gleich hin?

    Es ist zwar Sommer, aber unter der Brücke doch ziemlich ungemütlich. Vor allem Nachts.

    Irgendwas stimmt an der Geschichte nicht.

    Sie will dringend aus dieser Wohnung raus, hat aber, wegen der Bonität, Probleme eine neue zu finden.

  • Maklerschein und erkennt Baumängel?
    Schwachfug.
    Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Der "Maklerschein" ist nur die Gewerbeerlaubnis nach §34C GewO. Dazu braucht man NULL Fachkenntnis und muss auch keine nachweisen. Man geht zum Amt, "kauft" sich diesen Maklerschein und darf loslegen. Und das sogar als Mensch ohne Schulbildung und ohne Berufsausbildung.

    Es gibt Makler-Crashkurse, aber die behandeln auch keine Baumängel, weil das nicht das Thema eines Maklers ist. Da lernt man was über Kaufverträge, Maklerklauseln, über Maklerrecht, etc.

    Baumängel erkennen nicht mal ohne Weiteres gut ausgebildete Immobilienkaufleute oder Immobilienökonome. Da müssen Diplomingenieure ran, Bausachverständige.

    Wenn die gute Frau die Wohnung mit Rissen in den Wänden angemietet hat, ist es kein Mangel, denn ein Mangel ist nur der Unterschied zwischen Soll und Ist. Sie hat die Wohnung wissendlich mit Rissen angemietet. Also ist das der Soll-Zustand.
    Wenn man die Rechtsprechung brutal abstahiert und pervertiert, könnte man sagen, würde der Vermieter die Risse beseitigen, läge eine Abweichung vom geschuldeten Zustand ab und die Rissbeseitigung würden einen Mangel, also die Rissfreiheit, begründen.
    Aber das ist nur Juristereigesponne.

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