Kaution: Probleme beim zurückfordern.

  • Hallo.
    Ich habe folgendes anliegen:
    Ich bin vor gut 7 Monaten aus meiner alten Wohnung, in der ich von Dezemer 2012 bis Oktober 2014 gewohnt habe, ausgezogen. Während dieser Zeit hat sich die zuständige Betreuungsgesellschaft geändert. Ich hatte damals einen Brief bekommen indem ich der Kautioübertragung zustimmen sollte. Der ist irgendwie nie angekommen und so liegt die Kaution noch bei dem alten Verwalter. So... Jetzt möchte ich natürlich meine Kaution wieder haben und habe mich mit dem alten Verwalter in Verbindung gesetzt. Dieser benötigt jetzt vom neuen Verwalter, der zuletzt für das Objekt zuständig war, eine Bestätigung das ich ausgezogen bin, das keine offenen Forderungen bestehen und das sie die Kaution auszahlen dürfen. Ich hatte mich natürlich auch mit der neuen Verwaltungsfirma in Verbindung gesetzt. Die haben das allerdings gar nicht so gerne das der alte Verwalter meine Kaution direkt an mich auszahlt mit der Begründung das ja die Nebenkostenabrechnung für 2014 noch austehe ende diesen Jahres. Sie möchten scheinbar das ich eine Kautionsübertragung anordne und sie einen Teil dabehalten für evtl. Nachzahlungen. Muß ich da mitmachen?
    Ich war quasi von Ferbruar bis Oktober nicht zu hause so das eigentlich keine Nachzahlung zu erwarten ist.
    Ich habe nochmals per E-mail die neue Verwaltungsfirma aufgefordert eine Bestätigung an die Alte zu schicken. Aber es kommt keine Reaktion. Was soll ich machen?

  • Beim Vermieterwechsel ist die Kaution an den neuen Vermieter zu übertragen. Die Kaution ist an die Wohnung gebunden, nicht an eine Person.
    Dem neuen Vermieter steht die Kaution zu. Allerdings muß er bei Übernahme der Vermieterfunktion diese vom alten Vermieter einfordern.
    Wenn Sie die Kaution vom alten Vermieter zurückerhalten würden, hätten Sie beim neuen Vermieter keine Kaution zurückgelegt.
    Das ändrt nichts daran, das Sie den größten Teil der Kaution einfordern können.
    Da müssen Sie halt nun mal Nägel mit Köpfen machen.

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