Maklercourtage Ja/Nein - bestellt vom Vermieter vor 1.6.2015

  • Guten Abend, ich habe mal eine Frage: Wir möchten eine Wohnung anmieten, der Makler verlangt 2,38 NKM Courtage. Der Vermieter hat den Auftrag beim Makler vor dem 1.6.2015 aufgegeben. Ist die Courtage hier rechtens oder nicht?
    VG, Touro411

  • Kommt drauf an wann Ihr erstmals Kontakt zum Makler hattet.

    War das vor dem 1.6., wovon ich mal ausgehe, kann er die Provision noch von Euch verlangen.

  • Kommt drauf an wann Ihr erstmals Kontakt zum Makler hattet.

    War das vor dem 1.6., wovon ich mal ausgehe, kann er die Provision noch von Euch verlangen.

    Ja, wir haben den Makler vor dem 1.6. kontaktiert, aber nicht beauftragt. Der Vermieter/Hausverwaltung hat den Makler beauftragt.
    Also kann der Makler eine Provision von uns verlangen...!?

    Einmal editiert, zuletzt von touro411 (2. Juni 2015 um 08:22)

  • Ja, wir haben den Makler vor dem 1.6. kontaktiert, aber nicht beauftragt. Der Vermieter/Hausverwaltung hat den Makler beauftragt.
    Also kann er eine Provision von uns verlangen...!?

    JAHA

    Denn das Prinzip "Wer die Musik (den Makler) bestellt zahlt" gilt erst seit Gestern.

    Ist das so schwer zu verstehen?

  • Ja, wir haben den Makler vor dem 1.6. kontaktiert, aber nicht beauftragt. Der Vermieter/Hausverwaltung hat den Makler beauftragt.
    Also kann der Makler eine Provision von uns verlangen...!?

    Die Tatsache, dass Ihr den Makler kontaktiert habt, kommt einer Beauftragung gleich. Wenn das vor dem 01.06.2015 erfolgt ist, müsst Ihr auch die Provision zahlen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ja, wir haben den Makler vor dem 1.6. kontaktiert, aber nicht beauftragt. Der Vermieter/Hausverwaltung hat den Makler beauftragt.
    Also kann der Makler eine Provision von uns verlangen...!?


    Doch wohl eher von seinem Auftraggeber - NACH dem 1.6.

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