Zum wiederholten male Warmwasser abgestellt

  • Hallo Mieterkollegen,

    die Überschrift sagt es schon...
    Der Vermieter hat neben anderen Sticheleien, zum wiederholten male die Warwasserversorgung abgestellt,
    so dass wir am Morgen, vor Arbeitsbeginn, einen "kalten Gruß" erhielten.

    Was kann man rechtlich machen ?

    Besten Dank & haltet durch bis Mittwoch ;)

  • Sicher das die WW-Versorgung abgestellt wurde oder die Heizanlage einfach nur auf Nachtabsenkung programmiert ist?

    Bei letzterem gibt es, je nach Zeiteinstellung, erst ab 5 oder 6 Uhr morgens warmes Wasser.

    Aber egal, Mieter haben 24 Stunden am Tag an 365. bzw. 366 Tagen im Jahr Anspruch auf warmes Wasser.

    Ist dies nicht gegeben berechtigt sie das zur Mietminderung.

  • Sicher das die WW-Versorgung abgestellt wurde oder die Heizanlage einfach nur auf Nachtabsenkung programmiert ist?

    Bei letzterem gibt es, je nach Zeiteinstellung, erst ab 5 oder 6 Uhr morgens warmes Wasser.

    Aber egal, Mieter haben 24 Stunden am Tag an 365. bzw. 366 Tagen im Jahr Anspruch auf warmes Wasser.

    Ist dies nicht gegeben berechtigt sie das zur Mietminderung.


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    Besten Dank...

    den Punkt kann ich ausschließen, da das Warmwassser zu einem deutlich späteren Zeitpunkt wieder da war.

    Gehe von Vorsatz aus, und daher meine Frage nach den rechtlichen Möglichkeiten.

    VG

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    Gehe von Vorsatz aus, und daher meine Frage nach den rechtlichen Möglichkeiten.


    Welche Vorstellungen hast du da? Es gibt kein Gesetz, das das Abstellen des Wassers unter Strafandrohung verbietet. Also gibt es auch keine Möglichkeiten, außer der Mietminderung, wie anitari bereits schrieb.

  • Welche Vorstellungen hast du da? Es gibt kein Gesetz, das das Abstellen des Wassers unter Strafandrohung verbietet. Also gibt es auch keine Möglichkeiten, außer der Mietminderung, wie anitari bereits schrieb.


    Ich würde erst mal eine Liste erstellen: Wann war die WW-Temperatur wie hoch? Diese dem VM nachweisbar schicken und ihn auffordern, den ordnungsgemässen Zustand herzustellen um Mietminderungen zu vermeiden. Ach auf § 535 BGB verweisen.

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