Ist diese Vereinbarung vom Vermieter nichtig, da Vermieter nicht "pauschal" eine Schlussinstandsetzung verlangen darf? Kann der Mieter auf die Auszahlung der €1.500 hoffen?
(Siehe Anhang)
Kündigung/Kostenpauschale für die Schlussinstandsetzung
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Cune -
31. Mai 2015 um 11:14 -
Erledigt
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Ist diese Vereinbarung vom Vermieter nichtig, da Vermieter nicht "pauschal" eine Schlussinstandsetzung verlangen darf? Kann der Mieter auf die Auszahlung der €1.500 hoffen?
Ich kann hier nur erkennen, dass der VM ein Angebot gemacht hatte. -
Kann der Mieter auf die Auszahlung der €1.500 hoffen?
Wo liest du was von Auszahlung. Wenn du 1.500,- € bezahlt hättest, dann hättest du zum Wunschtermin ausziehen können. In der Vereinbarung lese ich nichts davon, dass du dich über 1.500,- € freuen darfst.
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Das ist meines Erachtens lediglich ein Angebot für eine Nichtdurchführung einer Schlußrenovierung.
Wenn Sie die Renovierung selbst vornehmen, ersparen Sie sich die 1500 €.
Entscheiden müssen Sie selbst. Zulässig ist das Angebot allemal. -
Hallo,
ich versuche mal zu interpretieren:
Du hast die Wohnung im November 2014 - fristgerecht zum 28.02.2015- gekündigt. Nachdem Dir der Vermieter das Angebot gemacht hat, dass Mietverhältnis vorzeitig gegen Zahlung von 1.500 € zu beenden, hast Du den Betrag überwiesen, richtig? Demnach war das Mietverhältnis zum 31.12.2014 beendet.
Richtig ist, dass der Vermieter keine pauschale Endrenovierung im Formularmietvertrag verlangen darf. Wenn er Dir aber in einem separaten Schreiben anbietet, dass Du 1.500 € zahlst und Du nimmst dieses Angebot an, ist das zulässig.
Stichwort: Individualvereinbarung.
Richtigerweise freut sich nun der Vermieter über 1.500 €, da er Euch gar nicht nachweisen muss, was er tatsächlich mit dem Geld angestellt hat.
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@ all
Danke schön.
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