Muss ich renovieren und Fenster putzen?

  • Hallo!

    Ich hab grad schon nen bisschen gestöbert, bin aber noch nicht so recht fündig geworden.

    In meinem Mietvertrag steht, "Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen auf Durchführung von Schönheitsreparaturen frei"

    "Die Wohnung wurde unrenoviert mit in weißer Farbe gestrichenen Decken und Wänden übergeben. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Wohnung in weißer oder heller Farbe gestrichenen Decken und Wänden zurück zu geben"

    >Wände und Decken sind weiß, einzig nen paar Dübellöcher sind drin, die ich noch zu mache<

    Dann will der Vermieter, dass ich die Fenster und den Rest blitzeblank putze, weil er ja auf Knien damals (vor 28 Monaten) durch die Wohnung ist und sie sauber gemacht hat.

    Ich bin der Meinung, ausfegen und einmal feucht wischen reicht aus.

    Wie seht ihr das?

    Muss ich alles streichen und klinisch rein putzen?:confused::confused::confused:

  • Hallo hume

    "In meinem Mietvertrag steht, "Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen auf Durchführung von Schönheitsreparaturen frei""
    - Das hast Du verstanden?

    ""Die Wohnung wurde unrenoviert mit in weißer Farbe gestrichenen Decken und Wänden übergeben. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Wohnung in weißer oder heller Farbe gestrichenen Decken und Wänden zurück zu geben""
    - Ist klar?

    ">Wände und Decken sind weiß, einzig nen paar Dübellöcher sind drin, die ich noch zu mache<"
    -OK.

    "Dann will der Vermieter, dass ich die Fenster und den Rest blitzeblank putze, weil er ja auf Knien damals (vor 28 Monaten) durch die Wohnung ist und sie sauber gemacht hat. Ich bin der Meinung, ausfegen und einmal feucht wischen reicht aus."
    - Tut es auch. Man sagt auch "besenrein und ohne Beschädigungen."

    "Muss ich alles streichen und klinisch rein putzen?"
    - Ich würde die Wohnung besenrein und ohne Beschädigungen mit geputzten Fenstern und -Rahmen, mehr nicht, zurückgeben.

  • Zitat

    Ich bin der Meinung, ausfegen und einmal feucht wischen reicht aus.

    Nicht mal letzteres müßtest Du machen.

    Definition des BGH Besenrein:

    1. Ist ein Mieter verpflichtet, die Wohnung bei seinem Auszug "besenrein" zu hinterlassen, bedeutet dies, daß er die Wohnung ordentlich durchkehren und grobe Verschmutzungen beseitigen muß.
    2. Fenster sind aber grundsätzlich nicht zu putzen, es sei denn, dass sich darauf grobe Verschmutzungen wie bspw. Kleberreste befinden. Der Umstand, dass die Fenster während der Mietzeit lange nicht geputzt wurden, ändert an dieser Beurteilung nichts; Spinnweben (auch im Keller) sind jedoch zu entfernen.
    3. Unkrautbewuchs auf dem Balkon ist nicht zu entfernen, jedoch hat der Mieter den Balkon bspw. von einer Schmierschicht zu reinigen

    Quelle Mietrecht : Bedeutung des Begriffes"Besenrein"

    Da steht noch das Dübellöcher nicht zu verschließen sind. Laut neuester Rechtsprechung (März 2015) sind sie das aber.

    Bitte darauf achten das es ordentlich ist. Huckel oder Dellen muß der Vermieter nicht dulden.

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