Frage zur Kündigung?

  • Hallo, ich möchte aus meinem jetzigen gemieteten Haus raus.
    Ich möchte innerhalb der 3 Monate Kündigen.
    In meinem Vertrag steht aber ein Satz den ich so garnicht verstehe.
    Eingezogen bin ich im November 2014.

    Satzlaut:
    Beide Parteinen vereinbaren, dass eine Ordentliche Kündigung der Mietverhältnisses frühstens zum: --------
    mit gesetzlicher Frist erfolgen kann.
    Ein solcher verzicht kann höchstens für die Dauer von 47 Monaten seit Abschluss des Vertrages mit der Möglichkeit der Kündigung zum ablauf dieses Zeitraumes erfolgen.


    Was bedeutet der Satz für mich?
    Ich möchte kündige mit der gesätzlichen Frist von 3 Monaten.

    Würde mich freunen wenn Ihr mir da weiterhelfen könntet.

    Danke.

    LG Heiko

  • Sehe ich das richtig, dass in deiner Klausel kein Datum eingetragen wurde? Falls ja, dann wurde kein Kündigungsverzicht vereinbart und du kannst mit der normalen Kündigungsfrist kündigen.

  • Beide Parteinen vereinbaren, dass eine Ordentliche Kündigung der Mietverhältnisses frühstens zum: --------
    mit gesetzlicher Frist erfolgen kann.
    Was bedeutet der Satz für mich?
    Ich möchte kündige mit der gesätzlichen Frist von 3 Monaten.


    Bei den 8 - kann es sich nicht um ein gültiges Datum handeln, also kannste mit der gesetzlichen Frist kündigen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!