Ferienwohnung 1/2 Jahr vermieten

  • Hallo zusammen!
    Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Ich habe eine Ferienwohnung, die ich bisher recht unkompliziert für kurze Zeiträume ohne Vertrag vermietet habe (zum Teil über AirBnB).

    Nun habe ich eine Anfrage über ein halbes Jahr bekommen. Die Familie kommt aus dem Ausland für einen 2-jährigen Forschungsauftrag an der Universität nach Deutschland. Da ich nur im Winterhalbjahr Langzeitvermietungen abschließen will (da weniger erträglich), haben wir uns auf ein halbes Jahr verständigt, sprich 1.10.2015-31.3.2016. Danach muss er sich mit seiner Familie eine neue Bleibe suchen.

    Da er einen Mietvertrag für sein Visum benötigt, will ich nur sicher gehen, dass er nach einem halben Jahr kein Bleiberecht als "ordentlicher Mieter" bekommt und ich die Familie am Ende gar nicht mehr aus der Ferienwohnung herausbekomme.

    Was muss ich beachten? Gibt es eigene Mietverträge für Ferienwohnungen, die auch gelten wenn längere Zeiträume vermietet werden soll?

    Ich bin für Hilfe sehr dankbar! :)

  • Hallo zusammen!
    Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Ich habe eine Ferienwohnung, die ich bisher recht unkompliziert für kurze Zeiträume ohne Vertrag vermietet habe (zum Teil über AirBnB).

    Nun habe ich eine Anfrage über ein halbes Jahr bekommen. Die Familie kommt aus dem Ausland für einen 2-jährigen Forschungsauftrag an der Universität nach Deutschland. Da ich nur im Winterhalbjahr Langzeitvermietungen abschließen will (da weniger erträglich), haben wir uns auf ein halbes Jahr verständigt, sprich 1.10.2015-31.3.2016. Danach muss er sich mit seiner Familie eine neue Bleibe suchen.

    Da er einen Mietvertrag für sein Visum benötigt, will ich nur sicher gehen, dass er nach einem halben Jahr kein Bleiberecht als "ordentlicher Mieter" bekommt und ich die Familie am Ende gar nicht mehr aus der Ferienwohnung herausbekomme.

    Was muss ich beachten? Gibt es eigene Mietverträge für Ferienwohnungen, die auch gelten wenn längere Zeiträume vermietet werden soll?

    Ich bin für Hilfe sehr dankbar! :)

    Hallo,

    da es sich hier um zeitlich befristete Verträge handelt, endet der Vertrag mit dem im Vertrag genanntem Zeitraumende, in deinem Beispiel am 31.03.2016.

    Ab diesem Zeitpunkt ist die Mietsache zurück zu geben, macht der Mieter das nicht, dann eben mit Räumungsklage!

    Wenn dir das unternehmerische Risiko zu hoch ist, dann nimm Abstand von der Vermietung an diese Familie, so einfach ist das.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo,

    ich wäre mir da nicht so sicher, dass so ein langzeitiger Mietvertrag noch als Ferienwohnungsmietvertrag gilt. Das Mietverhältnis, dass du anstrebst ist als Wohnverhältnis ausgelegt und so könnte es auch gesehen werden, wenn die Familie nicht ausziehen will (oder kann) und es zu einem Rechtstreit kommt. Dann gelten alle Recht eines Wohnraummietvertrages. Gerade die Tatsache, dass es sich um eine Familie handelt macht die Sache nicht einfacher.

    Gruss
    H H

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