Mitbewohner rauswerfen, steht nicht im MV

  • Hallo,

    letztes Jahr im September bin ich in eine WG eingezogen und stehe dort mit meinen (nun ehemaligen) Mitbewohnern gemeinsam im Mietvertrag. Beide sind zum März diesen Jahres ausgezogen und dafür sind ein Mann und ein Mädel eingezogen.

    Wir haben jetzt Ende Mai und die Mietvertragsänderung wurde zwar von uns allen unterschrieben, aber noch nicht bei der Mietverwaltung zum Gegenzeichnen eingereicht.

    Mit dem Mädel verstehe ich mich einwandfrei, aber der Mann ist ein Faulpelz und Fiesling. Er hält sich nicht an den Putzplan, fügt sich nicht in unsere Gemeinschaft ein, provoziert uns, lügt uns permanent an und hält sich an keine Regeln.

    Kurzum: Wir möchten ihn "rauswerfen". NOCH steht er nicht im Mietvertrag, wohnt aber eben schon seit fast 3 Monaten hier.
    Was können wir tun, um unser Vorhaben tatsächlich in die Tat umzusetzen?
    Er ist Anwalt und hat schon vor seinem Einzug mit meiner ehemaligen Mitbewohnerin gestritten und wollte sie auf Schadenersatz verklagen... Ich hab Angst, dass er dasselbe dann auch mit uns tut, weil er ja quasi einen Aufwand und evtl. höhere Kosten in seiner neuen Wohnung hat etc. ... Er findet sicher irgendetwas, um seinen Willen zu bekommen und uns fertigzumachen.

    Ich würde mich wirklich sehr über einen guten Rat freuen.

    Freundliche Grüße
    von Fearn

  • Hallo Fearn,

    Du und die beiden inzwischen ausgezogenen Mitmieter seid immer noch die Mieter. Wenn sich jetzt jemand eingenistet hat, würde ich in Absprache mit Deinen beiden Mitmietern den Türschliesszylinder auswechseln.

    "Wir haben jetzt Ende Mai und die Mietvertragsänderung wurde zwar von uns allen unterschrieben,"
    - Von wen genau? Alle fünf etwa?

  • Ein schriftlicher Mietvertrag, ohne Unterschrift des Vermieters, ist gegenstandslos.
    Es besteht lediglich, durch konkludentes Handeln, ein mündlicher Mietvertrag zwischen den Bewohnern der Wohnung und dem Vermieter.
    Kein Bewohner hat Sonderrechte. Da werden Sie noch ganz schön strampeln müssen.

  • Was bedeutet das denn jetzt für uns?
    Die ehemaligen Mieter, die beiden neuen und auch ich haben die Mietvertragsänderung unterschrieben. Aber der Vermieter hat die Änderung noch nicht gegengezeichnet, das heißt die beiden dürften noch nicht bei der Mietverwaltung so richtig gemeldet sein, oder?

    Was können wir tun?

  • ...... bin ich in eine WG eingezogen und stehe dort mit meinen (nun ehemaligen) Mitbewohnern gemeinsam im Mietvertrag. Beide sind zum März diesen Jahres ausgezogen und dafür sind ein Mann und ein Mädel eingezogen.

    Der Mietvertrag hätte durch alle gekündigt oder geändert werden müssen.
    Diese Änderung wurde nicht vollzogen und es wurden nur Personen ausgetauscht.
    Ich sehe hier nur Schlamperei und beim Vermieter ebenso.

    Nehmen Sie sich einen Anwalt, der Ihren Mist auseinander dröselt.

  • Fearn:

    "Was bedeutet das denn jetzt für uns?"
    - Dass Ihr vom Mietrecht keine Ahnung habt.

    "Die ehemaligen Mieter, die beiden neuen und auch ich haben die Mietvertragsänderung unterschrieben. Aber der Vermieter hat die Änderung noch nicht gegengezeichnet,"
    - Also hat sich rechtlich noch nichts geändert: Du und die beiden bisherigen seid immer noch Mieter.

    "das heißt die beiden dürften noch nicht bei der Mietverwaltung so richtig gemeldet sein, oder?"
    - Welche beiden? Was bedeutet "so richtig"...?

  • Kolinum: Ich hatte hier einen guten Rat erwartet!? Aber okay.

    Berny: Richtig, wir haben vom Mietrecht keine Ahnung. Deshalb frage ich ja hier nach. Denn sowas erklärt einem ja keiner und in der Schule lernt man genauso wenig darüber.

    Die beiden neuen Mitbewohner sind noch nicht bei der Mietverwaltung gemeldet, richtig? Wie bekommen wir denn nun diesen einen Kerl wieder raus? Geht das nicht einfacher, so lang er noch nicht im Mietvertrag steht?

  • Geht das nicht einfacher, so lang er noch nicht im Mietvertrag steht?

    Leider nein. Ein Mietvertrag muss nicht zwingend schriftlich geschlossen werden. Wenn Miete bezahlt wurde, wovon ich nach 3 Monaten ausgehe, ist ziemlich sicher ein Mietvertrag zustande gekommen, mit wem auch immer. Bei der Konstellation vermutlich ein sogenannter "Untermietvertrag" mit Dir als letzem Ueberbleibsel der Mieter aus dem urspruenglichen Mietvertrag. Der ist dann wiederum fuer den neuen Mieter gueltig, aber Du machst Dich gegenueber den anderen beiden ursprueglichen Mitmietern und dem urspruenglichen Vermieter schadenersatzpflichtig, weil Du das alleine gar nicht haettest entscheiden duerfen.

    Der urspruengliche Vertrag ist im Uebrigen nach wie vor gueltig, das heisst, die urspruenglichen 3 Mieter sind nach wie vor Vertragspartner des Vermieters - mit allen Rechten und Pflichten. Eure "Mietverwaltung" (ich nehme mal an, das ist der Vermieter) kann Eurer Vertragsaenderung zustimmen, muss es aber nicht.

    Und auch wenn Kolinum sicherlich etwas an seinem Umgangston feilen koennte, inhaltlich stimme ich seinem Post voll zu. Sucht Euch einen Anwalt. Normalerweise wuerde ich ja eine guetliche Einigung empfehlen. Aber auch da lauern Fallstricke, und wenn Euer Gegenueber Anwalt und "Fiesling" ist, reitet Ihr Euch ohne Anwalt wahrscheinlich nur noch tiefer rein.

    cu
    Guenni

  • Neinein, das habe ich nicht allein entschieden. Wir haben damals alle gemeinsam nach Nachmietern gesucht. Nur haben meine neuen Mitbewohner es noch nicht geschafft, die Änderung zur Gegenzeichnung einzusenden, weshalb ich schnell fragen wollte, ob es einen Ausweg gibt, bevor er eingereicht wird.

    Ich denke, wir fahren gut damit, wie wir es jetzt schon tun: Wir ekeln ihn nicht raus, aber er merkt, dass er nicht willkommen ist. Wie auch, wenn er uns ständig anlügt und nicht putzt etc. ...

    Danke für deine Hilfe, Guenni! Zwar ändert das nichts an unserer Situation, aber immerhin weiß ich jetzt bescheid ;)

  • Nur haben meine neuen Mitbewohner es noch nicht geschafft, die Änderung zur Gegenzeichnung einzusenden, weshalb ich schnell fragen wollte, ob es einen Ausweg gibt, bevor er eingereicht wird.


    Dann verhindere Du doch die Einreichung beim Vermieter...

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