Wechsel Hauptmieter, NK Abrechnung?

  • Hi, ich habe ein in meinen Augen kompliziertes Problem und war mit den antworten im Netz und auch hier noch nicht 100% zu frieden.

    Sachlage:

    -WG mit 2 Hauptmietern, nennen wir sie A und B (und C als neuer Mieter)
    - mit gemeinschaftslichen Mietvertrag
    - Hauptmieter A zieht aus, Hauptmieter C zieht ein.
    - B zahlte nach Absprache jeden Monat ein Betrag X an A (NK,Internet,GEZ usw.)
    -da alle Verträge der NK, A abgeschlossen hatte, nimmt A jetzt auch (laut seiner Aussage) alle Verträge in seine neue
    Wohnung mit.


    So nun zu meinen fragen:
    1.Wenn A die NK mit nimmt, hat B dann noch rechte/pflichten im Sinne von Zuviel oder zu wenig bezahlt?
    2. muss nicht eine Art zwichenablesen stattfinden? Weil B sich jetzt neue Strom und heiz Anbieter sucht.
    3. kann man die NK Jahresabrechnung auch vom Versorger beziehen wenn A sie nicht rausrückt?

    Generell bin ich für Infos und Tipps dankbar, mir ist das alles nämlich mehr als schwammig.
    Falls noch Infos fehlen sagt mir bitte bescheid.
    MfG


  • -WG mit 2 Hauptmietern, nennen wir sie A und B (und C als neuer Mieter)
    - mit gemeinschaftslichen Mietvertrag
    - Hauptmieter A zieht aus, Hauptmieter C zieht ein.

    Im Mietvertrag kann man Vertragspartner nicht einfach nach Belieben aus- und einwechseln.

    Damit werden alle weiteren Fragen gegenstandslos.

  • Im Mietvertrag kann man Vertragspartner nicht einfach nach Belieben aus- und einwechseln.

    Damit werden alle weiteren Fragen gegenstandslos.

    Der Mietvertrag wurde ja offiziell so geändert mit Vermieter ,also es gibt quasi einen neuen Mietvertrag.

  • Der Mietvertrag wurde ja offiziell so geändert mit Vermieter ,also es gibt quasi einen neuen Mietvertrag.


    Nein, gibt es nicht, sondern nur einen abgeänderten bzw. ergänzten MV. Wenn alle Beteiligten (VM plus alte und neue Mieter) die Abänderung bzw. den Nachtrag unterschrieben haben, sind alle derzeitigen Mieter gleich gesamtschuldnerisch verpflichtet und haftbar. Wie Ihr das unter Euch regelt, ist Privatrecht, kein Mietrecht.

  • Nein, gibt es nicht, sondern nur einen abgeänderten bzw. ergänzten MV. Wenn alle Beteiligten (VM plus alte und neue Mieter) die Abänderung bzw. den Nachtrag unterschrieben haben, sind alle derzeitigen Mieter gleich gesamtschuldnerisch verpflichtet und haftbar. Wie Ihr das unter Euch regelt, ist Privatrecht, kein Mietrecht.

    Ach so, sorry ich hatte da jetzt kein Unterschied gemacht, aber du hast recht, wurde abgeändert.
    Aber wie verhält sich das jetzt mit den sich bis dato ergebenen NK, weil wenn du sagst alle sind haftbar dann könnte ja A quasi in seiner neuen Wohnung als bsp extrem viel NK anhäufen bis zur Jahresabrechnung und wir müssten das dann anteilig mitbezahlen oder hab ich jetzt was falsch verstanden?

  • Aber wie verhält sich das jetzt mit den sich bis dato ergebenen NK, weil wenn du sagst alle sind haftbar dann könnte ja A quasi in seiner neuen Wohnung als bsp extrem viel NK anhäufen bis zur Jahresabrechnung und wir müssten das dann anteilig mitbezahlen oder hab ich jetzt was falsch verstanden?


    Sieht so aus. Wenn A aus Eurem MV 'raus ist, hat er doch mit Euch garnichts mehr zu tun.

  • Sieht so aus. Wenn A aus Eurem MV 'raus ist, hat er doch mit Euch garnichts mehr zu tun.

    Das ist ja voll mies :(
    Muss doch eine Möglichkeit geben das zu verhindern, Zählerstände fotografieren ab Auszug oder sowas?

  • Das ist ja voll mies :(
    Muss doch eine Möglichkeit geben das zu verhindern, Zählerstände fotografieren ab Auszug oder sowas?


    In der Rechtsprechung gibt es keine Sentimentalitäten.
    Letzteres wäre Privatsache.

  • axxa:

    "dann kann ich aber auch die jahresendabrechung verlangen"
    - Du solltest im Mietvertrag nachschauen, ob jährliche Betriebskostenabrechnungen vereinbart wurden.

    "obwohl er in einer neuen Wohnung ist stimmts?"
    - Wo er ist, ist egal, da er ja wohl nicht mehr Euer Mitmieter ist: Privatrecht.

  • ichschau gleich mal im vertrag.

    axxa:

    "obwohl er in einer neuen Wohnung ist stimmts?"
    - Wo er ist, ist egal, da er ja wohl nicht mehr Euer Mitmieter ist: Privatrecht.

    ja Mitmieter nicht, aber er nimmt halt den Versorger mit. sonst wäre mir das ja egal^^

  • Ich weigere mich zu raten.

    Entschuldige, ich versteh leider nicht wie du das meinst.

    Ich lese gerade den Mietvertrag dort sind die Grundmiete und NK Vorauszahlungen (VZ Betriebskosten) aufgeführt.
    Das macht mich aber auch nicht wirklich schlauer.
    Ich glaube ich sollte mal beim Vermieter anrufen

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