Addition zweiter 3-Monatsfrist zu erster 3-Monatsfrist

  • Hallo liebe Mietergemeinde,

    Folgende Situation:
    -> Mietverhältnis besteht länger als 5 Jahre

    Am 10.01. Kündigung erhalten mit Frist zum 30.04

    Am 20.04 durch eigenen Anwalt der Kündigung wiedersprochen
    => Keine Reaktion durch Vermieter, Mietverhältnis wurde über 30.04 weitergeführt.

    Am 10.05 kommt ein Schreiben vom Vermieter das er feststellt, das wir 6-Monate Kündigungsfrist haben.
    Er sagt jetzt: Auszug bis zum 31.07., erste Kündigung bis zum 31.04. rechnet er auf die 6-monatige Kündigungsfrist schon an.

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    Meines erachtens Unrecht.
    Was sagt Ihr ? Habt Ihr damit Erfahrungen ?

    Besten Dank & Erholsamen Pfingstmontag

  • Hallo intruderto,

    "Mietverhältnis besteht länger als 5 Jahre
    Am 10.01. Kündigung erhalten mit Frist zum 30.04
    Am 20.04 durch eigenen Anwalt der Kündigung wiedersprochen"
    - Dei Anwalt hat sicherlich widersprochen...:rolleyes: -OK.

    "Keine Reaktion durch Vermieter, Mietverhältnis wurde über 30.04 weitergeführt.
    Am 10.05 kommt ein Schreiben vom Vermieter das er feststellt, das wir 6-Monate Kündigungsfrist haben.
    Er sagt jetzt: Auszug bis zum 31.07., erste Kündigung bis zum 31.04. rechnet er auf die 6-monatige Kündigungsfrist schon an."
    - Ist m.E. Wunschdenken. Deinen RA haste noch nicht befragt?

    "Meines erachtens Unrecht. Was sagt Ihr ? Habt Ihr damit Erfahrungen ?"
    - Erfahrungen habe ich dergestalt nicht, jedoch bin ich der Meinung, dass Du bis jetzt noch keine rechtsgültige Kündigung bekommen hast. Eine klar ausgesprochene Kündigung (auch wenn sie ungültig war) kann man nicht durch anschliessenden Schriftverkehr aufweichen oder abändern. Auch wenn das Schlitzohr jetzt von Auszug schreibt, so plädiere ich jedoch auf Ende des Mietvertragsverhältnisses. Du musst ihn jedoch nicht unbedingt darüber aufklären...:o

    "Besten Dank & Erholsamen Pfingstmontag"
    - Gerne & gleichfalls!

  • Aus meiner Sicht ist die erste Kündigung wegen der falschen Kündigungsfrist unwirksam.

    Sprich der Vermieter muß erneut kündigen.

    Das wäre im Moment frühestens zum 30.11.2015 möglich.

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