Weiternutzung des Mietobjekts nach Kündigung

  • Hallo liebe Forennutzer,

    Ich würde gerne mal eure Einschätzung zu folgender Sachlage wissen:

    wir hatten seit Anfang 2012 ein Objekt für unsere Firma angemietet. Es handelte sich um ein kleines Büro und eine Werkswohnung für unsere Mitarbeiter. Der Mietvertrag wurde fristgemäß zum Ende des Jahres 2013 gekündigt, da uns der Mietzins zu hoch war. Nach der Kündigung wurden Verhandlungen mit dem Vermieter über einen neuen Mietvertrag aufgenommen. Es wurden verschiedene Angebote ausgetauscht, jedoch konnte keine Einigung erzielt werden. Auf unser letztes Angebot haben wir auch keine Antwort des Vermieters mehr erhalten und auch kein neues Angebot. Nach Ablauf der Kündigungsfrist sind wir in dem Objekt verblieben und haben weiterhin eine uns angemessen erscheinende reduzierte Miete gezahlt. Dagegen hat der Vermieter keinen Widerspruch eingelegt und uns auch nicht zur Räumung des Objekts aufgefordert. Er hat auch kein neues Angebot unterbreitet, oder uns aufgefordert höhere Miete zu bezahlen. Der einzige Kontakt der danach mit dem Vermieter bestand war eine Email des Vermieters im September 2014, in der er uns gebeten hat die Miete in Zukunft auf ein anderes Konto zu überweisen. Anfang Dezember haben wir dem Vermieter schriftlich mitgeteilt, dass wir Anfang März 2015 aus dem Objekt ausziehen werden, da wir ein anderes, besser passendes Objekt gefunden hatten. Im Januar 2015 kam dann ein Schreiben des Vermieters, in dem er uns auffordert für die Zeit seit Januar 2014 die Differenz zwischen der von uns gezahlten reduzierten Miete und der Miete im ursprünglichen, gekündigten Mietvertrag zu bezahlen. Wir sind dann wie angekündigt Anfang März aus dem Objekt ausgezogen. Nun kam im Mai 2015 ein Mahnbescheid des Vermieters in dem er wiederrum die Forderungen geltend macht. Diesem Mahnbescheid haben wir widersprochen.

    Nach meiner Auffassung wurde das Mietverhältnis des alten Mietvertrags zum Ende des Jahres 2013 beendet. Da die Verhandlungen für einen neuen Mietvertrag zu keinem Ergebnis geführt haben, wurde von uns ein angemessener Mietzins bezahlt, dem der Vermieter nicht widersprochen hat, und den er über ein Jahr lang stillschweigend akzeptiert hat. Da der Mietzahlung nie widersprochen wurde, sind wir davon ausgegangen, dass die Miethöhe für den Vermieter so akzeptabel ist. Daher denke ich, dass der Vermieter sich nach über einem Jahr nun nichtmehr auf den Mietzins aus dem alten Mietvertrag berufen kann und keine Grundlage mehr für die Nachforderung der Miete besteht.

    Wie würdet ihr die Sache bewerten, teilt ihr meine Auffassung?
    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

  • Wie würdet ihr die Sache bewerten, teilt ihr meine Auffassung?


    Nein, denn nach Beendigung des Mietvertrages hattet Ihr eine Nutzungsentschädigung auf dasselbe im MV angegebene Konto in gleicher Höhe wie der ursprüngliche Mietzins zu zahlen. Die Forderung des früheren VM besteht also zurecht.

  • Das sehe ich etwas anders, da der Vermieter der geringeren Miete über ein Jahr lang konkludent zugestimmt hat und wir durch dieses Verhalten davon ausgehen mussten, dass der Mietzins so akzeptiert wird. Es wurden keine Anstallten vom Vermieter gemacht, die auf gegenteiliges schließen lassen.

  • Das sehe ich etwas anders, da der Vermieter der geringeren Miete über ein Jahr lang konkludent zugestimmt hat ...


    Vergiss' es, es gibt diesbzgl. kein Gewohnheitsrecht.

  • Zitat

    Wie würdet ihr die Sache bewerten, teilt ihr meine Auffassung?

    Jein

    Meine Auffassung/en:

    1. Der stillschweigenden Fortsetzung des Mietvertrages nach Ende der Kündigungsfrist wurde nicht widersprochen und im Mietvertrag gibt es auch keinen Passus wonach der Vermieter da schon vorsorglich tut.

    Dann gilt der Mietvertrag mit allen vereinbarten Konditionen, auch der Miethöhe, unverändert weiter. Sprich die Forderung des Vermieters ist berechtigt. Mietzahlungen müssen übrigens nicht angemahnt werden.

    2. Der stillschweigenden Fortsetzung des Mietvertrages nach Ende der Kündigungsfrist wurde binnen 2 Wochen nach Vertragsende widersprochen oder im Mietvertrag gibt es auch einen Passus wonach der Vermieter da schon vorsorglich tut.

    Dann wäre ein neuer mündlicher Mietvertrag zustande gekommen und der Vermieter hat die Miethöhe stillschweigend akzeptiert.

    Oder heißt es in der E-Mail des Vermieters Nutzungsentschädigung?


    Zitat

    Anfang Dezember haben wir dem Vermieter schriftlich mitgeteilt, dass wir Anfang März 2015 aus dem Objekt ausziehen werden,

    Sollte es zutreffen das der Vertrag stillschweigend fortgesetzt wurde oder gar ein neuer Vertrag zustande kam, reicht diese Mitteilung nicht aus. Es muß form- und fristgerecht gekündigt werden.

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