Kündigung Garage

  • Hallo,

    ich habe eine Frage: eine Garage wird unabhängig von einer Wohnung auf dem Nachbargrundstück gemietet. Im Mietvertrag steht zur Kündigung, das der Stellplatz mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden kann. Nichts von Einschreiben oder so.

    Ist es nun ausreichend, wenn die Kündigung fristgerecht als eingescannter Brief via Mail geschickt (am 01.Mai zum 31.05.) und das Original nachgesendet wird (der Zugang ist dann aber nicht mehr innerhalb der Kündigungsfrist, sondern Mitte Mai).

    Der VM bestätigt nun die Kündigung zu Ende Juni.

    Nun ist der Stellplatz ja kein Wohnraum, wo die Regelungen anders sind...

    Vielen Dank!

  • Kündigungen über Mietverhältnisse, egal ob Wohnung oder Garage, müssen in Schriftform erfolgen.

    Schriftform heißt mit eigenhändiger originaler Unterschrift. Ansonsten sind sie unwirksam.

    E-Mail oder Fax erfüllen diese Formvorschrift nicht.

  • Schliesse mich meiner Vorprosterin an.
    Elektronische Übermittlungen von sowas wie hier gehören in den virtuellen Papierkorb. Der VM hat recht mit 30.06.2015.

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