Seit knapp einem Jahr wohnen wir in einer Wohnung mit einem auf zwei Jahre ausgelegten Zeitmietvertrag. Direkt nach Einzug hat sich herausgestellt, dass die verbaute Heizungsanalge nicht ausreichend ist um die Wohnung gleichzeitig zu beheizen und die Warmwasserversorgung zu nutzen. Was dazu führt, dass für ca. zwei Stunden nicht geheizt werden kann, sobald die Badewanne in Benutzung ist.
Dieser Umstand wurde der Hausverwaltung sowie dem Vermieter umgehend mitgeteilt. Nach langer schriftlicher und telefonischer Kommunikation über diese Problematik, schlug der Vermieter vor, eine neue Heizungsanlage einzubauen, allerdings unter der Bedingung, dass wir die Hälfte der Kosten übernehmen (über 2000 Euro). Dieses Angebot schlugen wir aus.
Nun die Frage: besteht für uns, aus dieser Situation heraus, ein Sonderkündigungsrecht? Ggf. auch ein sehr kurzfristiges Kündigungsrecht (will sagen innerhalb eines Monats)?
Danke vorab für jede sachdienliche Antwort.