Kündigung gemeintschaftlicher Mietvertrag

  • Hallo Zusammen,

    bin zum 01.05.2015 aus einer 3er WG ausgezogen, da ich es nicht mehr ausgehalten habe. Leider ist kein Nachmieter in Sicht, was heißt ich bezahle doppelt Miete. Ich war bisher davon überzeugt, nicht ohne Nachmieter aus dem Vertrag zu kommen( gemeintschaftlicher Vertrag, alle 3 sind Hauptmieter), deswegen habe ich auch nicht gekündigt.

    Nun habe ich gelesen, ich kann kündigen mit Frist und die anderen beiden dazu "auffordern" der Kündigung zuzustimmen. Wie müsste sowas aussehen, bzw. wie gehe ich das an? Habe keine Vorstellung davon wie so ein Kündigungsschrieben aussehen sollte, wo ich die beiden zur Zustimmung auffordere.

    Kann mir da jemand helfen?

    Grüße
    Johannes

  • Hallo,

    Zitat

    die anderen beiden dazu "auffordern" der Kündigung zuzustimmen.

    Klar, Du kannst Frau Merkel auch auffordern, die Steuern zu senken, allerdings muss sie dem nicht Folge leisten.

    Im Übrigen ist es nicht ausreichend, wenn die Mitbewohner zustimmen. Auch der Vermieter muss hier "grünes Licht" geben. Teilkündigungen sind in der Regel nicht ausreichend.
    Was sagen denn die Mitbewohner? Sind die einverstanden?

    In dem Falle müsste dann ein Nachtrag zum Mietvertrag geschlossen werden, worin dein Austritt aus dem Mietverhältnis festgehalten wird. Das sollte aber vorab mit dem Vermieter besprochen werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Der Vermieter hat kein Problem damit, wenn ich die Zustimmung habe. Ich habe aber gelesen, ich kann die Zustimmung einklagen lt. diverser gerichtlicher Urteile.

    Um genau zu sein:

    "Können sich die einzelnen Mitglieder nicht auf ein einheitliches Handeln festlegen, kann jedes WG-Mitglied nach §723 BGB das Mietverhältnis beenden und dann die Zustimmung zur Beendigung des Mietverhältnisses verlangen (KG Berlin WM 92, 323; LG Köln WM 93, 613; LG München II WM 93, 611)."

    Einmal editiert, zuletzt von Johannes27 (19. Mai 2015 um 09:17)

  • Ich habe aber gelesen, ich kann die Zustimmung einklagen lt. diverser gerichtlicher Urteile.

    Dann musst das auch umsetzen, was du gelesen hast und Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Beim Amtsgericht, nicht in diesem Forum.

  • Zitat

    Nun habe ich gelesen, ich kann kündigen mit Frist und die anderen beiden dazu "auffordern" der Kündigung zuzustimmen. Wie müsste sowas aussehen, bzw. wie gehe ich das an?

    Ersetz "auffordern" durch "verklagen".

  • So ist das in diesem Forum.
    Schnippisch, aber dafür unschlagbar schnell. Deswegen läuft das hier so gut, trotz aller manchmal bitterer Antworten.

  • Unschlagbar? Bisher kam keine richtige Antwort von daher :)

    Wie sieht eine Kündigung mit Zustimmung der Mitmieter aus(formal), mal davon abgesehen ob ich die Zustimmungen bekomme? Wie ist das weitere Vorgehen danach? Kommt sie dann zum Vermieter?

    Einmal editiert, zuletzt von Johannes27 (19. Mai 2015 um 10:17)

  • Unschlagbar? Bisher kam keine richtige Antwort von daher :)


    Warum das? Weil du nur Antworten lesen willst, die dir in den Kram passen, darum. Und das weitere Vorgehen ist dir schon mehrfach geschrieben worden. Oder möchtest du, dass wir dir den Weg zum Amtsgericht beschreiben? Nö, da nutze mal Google Maps!

  • Zitat

    Wie sieht eine Kündigung mit Zustimmung der Mitmieter aus(formal),

    Das bedarf keiner bestimmten Form (außer der Schriftform). Nimm einen weißen A4-Zettel, schreib darauf, dass Du zum TT.MM.JJJJ aus dem Mietverhältnis austreten möchtest, lass alle Mieter unterschreiben und schick das dem Vermieter.
    Hast Du noch nie etwas gekündigt (Zeitungsabo oder Handyvertrag)?

    Zitat

    Kommt sie dann zum Vermieter?

    Oh, man....
    nicht persönlich nehmen, aber das Denken können wir Dir nicht abnehmen. Gehen wir mal logisch ran: Wie soll der Vermieter zustimmen können, wenn die Kündigung gar nicht bei ihm eingehst? Du kündigst doch gegenüber dem Vermieter. Wem wolltest Du die Kündigung denn sonst zuschicken?

    Zitat

    Bisher kam keine richtige Antwort von daher

    Wo waren die Antworten denn falsch?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (19. Mai 2015 um 11:05)


  • Wie sieht eine Kündigung mit Zustimmung der Mitmieter aus(formal), mal davon abgesehen ob ich die Zustimmungen bekomme? Wie ist das weitere Vorgehen danach? Kommt sie dann zum Vermieter?

    Mir ist leider nicht beschrieben worden wie man nun kündigt, also an wen die Kündigung zuerst kommt, ob sie mit Zustimmungen erst zum Vermieter kommt oder der eine separate Kündigung bekommt? Wie ist das Vorgehen? Kündigung an die Mitmieter und dann an Vermieter (für den Fall das ich Zustimmungen habe)? Wie sieht eine solche Kündigung aus?

    Warum soll ich denn zum Amtsgericht, ich habe mich ja noch nichtmal dazu geäußert ob ich die Zustimmungen bekomme (außer die des Vermieters)? Viel Sinn ergibt das nicht ;)

  • Zitat

    Mir ist leider nicht beschrieben worden wie man nun kündigt, also an wen die Kündigung zuerst kommt

    Doch, ist es. Ich erlaube mir mal, mich selbst zu zitieren:

    Zitat

    Nimm einen weißen A4-Zettel, schreib darauf, dass Du zum TT.MM.JJJJ aus dem Mietverhältnis austreten möchtest, lass alle Mieter unterschreiben und schick das dem Vermieter.

    Das hat aber auch nichts mit Mietrecht zu tun, sondern mit einfachster Logik. Oder anders: Was soll der Vermieter mit deiner Kündigung anfangen, die nicht von allen Mietern unterschrieben wurde? Das ist doch klar, dass die abgelehnt wird.

    Ich denke, dass Du uns auf den Arm nehmen willst: Du kannst mir doch nicht ernsthaft erzählen, dass Du nicht weißt, wie man einen (gemeinschaftlichen) Vertrag kündigt, oder?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Oh sry, meine Antwort kam wohl 1min nach deiner, das war für mich leider nicht abzusehen das du so zeitnah wie ich den Antworten-Button drückst ;)
    Ich weiß wie man kündigt, nur eben nicht einen gemeintschaftlichen Vertrag(bisher), denn das war bisher der Einzigste. Kann man auch nicht unbedingt voraussetzen, was glaubst du denn warum ich in einem Forum frage? Weil mir bisher niemand eine richtige Antwort darauf geben konnte, wie man verfährt, wenn man einen solchen Vertrag kündigen will, denn es reicht ja nicht eine normale Einzelkündigung, wie die Meisten denken ;)

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