Neuer Herd vom Vermieter, nur um Miete zu erhöhen?

  • Hallo zusammen,

    nachdem heute der neue Mietspiegel für Berlin veröffentlich wurde, gehe ich davon aus, dass wir schon bald ein Mieterhöhungsverlangen erhalten. Grundsätzlich wird es dieses Mal auch sicherlich möglich sein, aber da die Hausverwaltung durchaus "kreativ" ist, hätte ich in einem Punkt eine Frage.
    Und irgendwie fehlen mir gerade die richtigen Stichworte, um mir selbst etwas zu ergooglen.

    Folgendes:
    Die Wohnung ist mit einer Einbauküche vermietet, die Anfang der 90er eingebaut wurde. Lt. Mietspiegel gilt eine Küche als modern, wenn bestimmte Ausstattungsmerkmale vorhanden sind, u. a. ein Cerankochfeld. Ursprünglich war ein 4-Platten-Herd in der Küche, allerdings haben wir vor ca. 3 Jahren auf eigene Kosten diesen alten Herd durch Einen mit Cerankochfeld ersetzt.

    Der Herd ist das einzige Merkmal, dass uns von einer "modernen Küche" und somit von einem Zuschlag in Höhe von 1,04 Euro/qm trennt. FRAGE: könnte die HV darauf bestehen, dass wir unseren 3-Jahre alten Herd entsorgen und sie uns einen auf ihre Kosten einbauen, nur um den Zuschlag geltend machen zu können?

    Vielleicht hat ja jemand von euch schonmal von einem ähnlichen / gleichen Fall gehört und könnte mir einen Tipp geben.

    Vielen Dank im Voraus + schöne Grüße, Blümchen

  • Hallo Blümchen123,

    "Die Wohnung ist mit einer Einbauküche vermietet, die Anfang der 90er eingebaut wurde. Lt. Mietspiegel gilt eine Küche als modern, wenn bestimmte Ausstattungsmerkmale vorhanden sind, u. a. ein Cerankochfeld."
    - ... müsste bereits bei MV-Abschluss vorhanden sein.

    "Ursprünglich war ein 4-Platten-Herd in der Küche, allerdings haben wir vor ca. 3 Jahren auf eigene Kosten diesen alten Herd durch Einen mit Cerankochfeld ersetzt."
    - Der Plattenherd gehört nach wie vor zur Mietsache. Den hättet Ihr auf Eure Kosten wieder einzubauen, falls der VM es verlangt.

    "Der Herd ist das einzige Merkmal, dass uns von einer "modernen Küche" und somit von einem Zuschlag in Höhe von 1,04 Euro/qm trennt."
    - Dann wird er Euch weiterhin trennen, es sei denn, Ihr hättet bei Mietbeginn eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen.

    "FRAGE: könnte die HV darauf bestehen, dass wir unseren 3-Jahre alten Herd entsorgen"
    - Höchstens bei MV-Ende, falls Ihr EUREN "vergesst" mitzunehmen.

  • Nun ja, Euch wurde eine "altmodische" Küche Vermietet. Das Ihr inzwischen den ollen 4-Platten-Herd ersetzt habt weiß der Vermieter ja nicht. Oder?

    Was habt Ihr mit dem ollen Herd gemacht? Hoffentlich nicht entsorgt!?

    Zitat

    könnte die HV darauf bestehen, dass wir unseren 3-Jahre alten Herd entsorgen

    Natürlich nicht, der ist ja Euer Eigentum. Den dürft Ihr bei Mietende mitnehmen, sofern denn der des Vermieters, ob nun der olle oder neue, wieder installiert wird.

  • Hallo zusammen,

    nachdem heute der neue Mietspiegel für Berlin veröffentlich wurde, gehe ich davon aus, dass wir schon bald ein Mieterhöhungsverlangen erhalten. Grundsätzlich wird es dieses Mal auch sicherlich möglich sein, aber da die Hausverwaltung durchaus "kreativ" ist, hätte ich in einem Punkt eine Frage.
    Und irgendwie fehlen mir gerade die richtigen Stichworte, um mir selbst etwas zu ergooglen.

    Folgendes:
    Die Wohnung ist mit einer Einbauküche vermietet, die Anfang der 90er eingebaut wurde. Lt. Mietspiegel gilt eine Küche als modern, wenn bestimmte Ausstattungsmerkmale vorhanden sind, u. a. ein Cerankochfeld. Ursprünglich war ein 4-Platten-Herd in der Küche, allerdings haben wir vor ca. 3 Jahren auf eigene Kosten diesen alten Herd durch Einen mit Cerankochfeld ersetzt.

    Der Herd ist das einzige Merkmal, dass uns von einer "modernen Küche" und somit von einem Zuschlag in Höhe von 1,04 Euro/qm trennt. FRAGE: könnte die HV darauf bestehen, dass wir unseren 3-Jahre alten Herd entsorgen und sie uns einen auf ihre Kosten einbauen, nur um den Zuschlag geltend machen zu können?

    Vielleicht hat ja jemand von euch schonmal von einem ähnlichen / gleichen Fall gehört und könnte mir einen Tipp geben.

    Vielen Dank im Voraus + schöne Grüße, Blümchen

    Hallo,

    blablablablabla, mit Verlaub sind das noch ungelegte Eier.

    Macht euch mal Gedanken darüber, wenn tatsächlich ein Mieterhöhungsverlangen bei euch eingegangen ist und postet dann den genauen Wortlaut.

    Alles Andere ist hätte, würde, täte, wäre::::::::::::::::::::::::::::::::::

    Gruß

    BHShuber

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