Weitervermietung nach Kündigung wegen Eigenbedarf

  • Hallo, bin neu hier im Forum.

    In der SuFu habe ich nichts richtiges finden können.
    Mein Problem:

    Ein Vermieter hatte mich vor einiger Zeit aus der Wohnung geklagt. Wegen Eigenbedarf. Sohn und Freundin sind eingezogen. Jetzt ist der Sohn plötzlich nach zwei Jahren ausgezogen.
    Meine Frage: Können die jetzt die Wohnung ohne Weiteres weitervermieten?
    Die Kündigung hat uns damals sehr große Probleme bereitet, da wir in einem sehr kleinen Ort wohnen. Wenig Wohnraum.

    Bitte um Hilfe

    LG Johannes

  • Der Eigenbedarf scheint damals ja tatsächlich bestanden zu haben. Man kann den Sohn ja nicht zwingen seine gesamte Lebensplanung aufzugeben, weil irgendwann mal auf Eigenbedarf geklagt wurde. Kriitisch wäre es gewesen, wenn er nur ein paar Monate drin gewohnt hat. Dann hätte man Vorsatz unterstellen können. Aber zwei Jahre? Ich bitte Dich. So lange in Zukunft kann niemand planen.

  • Danke für deine schnelle Antwort. Nur meine Frage ist ob die jetzt ohne Weiteres weitervermieten dürfen oderr ob diieeine Frist einhalten müssen.

  • Klar. Wahrscheinlich hast du Recht. Nur bedenke, da ich mich in einer Privatinsolvenz befinde, ist es sehr schwierig, eine neue Wohnung zu finden. Wir haben jetzt wieder das Problem. Meine Tochter zieht aus und somit haben wir eine zu große Wohnung. (126 qm) Wir haben alle Mieten bezahlt. Wie kann ich eine Wohnung finden?

    LG

  • Andreas, mit einem ähnlichen Problem hat mich heute Mittag einer meiner Mieter überrascht...
    Als Vermieter hat man meistens die A-Karte
    Du wirst Dir wohl oder übel eine neue Bleibe suchen müssen, je nachdem, wie lange das JC noch die erhöhte Miete übernimmt...
    PS: In welcher Stadt wohnst Du? Kannst ja per PM antworten.

  • Hallo. Wir haben uns sicher missverstanden. Ich habe mit JC nichts am Hut. Ich verdiene recht gut und bediene auch meine Gläubiger durch Insolvenzverwalter .
    Ich habe durch den damaligen Wohnungswechsel einen schrecklichen
    Vermieter bekommen. Wir möchten nicht weg, aber wir müssen.
    Wir leben in Gütersloh.

  • Hallo satan0,

    ich habe die Sache noch nicht ganz verstanden.

    1. Dein Vermieter hat dich vor 2 Jahren gekündigt, weil er die Wohnung für seinen Sohn brauchte. Jetzt, zwei Jahre später, ist der Sohn ausgezgen.

    2. Du bist insolvent und suchst eine neue Wohnung.

    Diese beiden Sachen haben doch im rechtlichen Sinn nichts miteinander zu tun.


    Warum willst du, dass dein Vermieter die alte Wohnung nicht mehr vermieten darf (was immer das auch bringen sollte)?

    Oder erwartest du, dass dein alter Vermieter die alte Wohnung jetzt an dich vermieten soll?
    Falls es so sein sollte:
    Es ist wohl eindeutig, dass der Eigenbedarf echt und die Kündigung rechtens war. Damit ist die Sache abgeschlossen und du hast keinen Anspruch mehr auf die Wohnung.

    Gruss
    H H


  • ich habe die Sache noch nicht ganz verstanden.
    1. Dein Vermieter hat dich vor 2 Jahren gekündigt, weil er die Wohnung für seinen Sohn brauchte. Jetzt, zwei Jahre später, ist der Sohn ausgezgen.
    2. Du bist insolvent und suchst eine neue Wohnung.
    Diese beiden Sachen haben doch im rechtlichen Sinn nichts miteinander zu tun.


    Ich schätze, Du hast diesen Superkompliziertensachverhalt doch (ganz) verstanden.
    Zu 1. und 2.: So einfach ist das.
    Unser Fragesteller ist zwar insolvent, verdient aber gut...:rolleyes:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!