Heizungserneuerung auf Betriebskosten umgelegt.

  • Hallo.

    Ich wohne in einem Haus mit 3 Wohnungen. Anfang Februar 2013 wurde die 39 Jahre alte Ölheizung erneuert.
    Nun haben wir eine Gasheizung. Wir wurden eine Woche vorher mündlich informiert das die Heizung jetzt erneuert wird. Nach vier Wochen Installation und 4 Tage frieren bei Minusgraden und ohne Wasser hat sie auch endlich funktioniert.
    Im Dezember 2014 haben wir dann unsere Nebenkostenabrechnung für 2013 erhalten. Da mussten wir dann feststellen das unser Vermieter vom Gesamten Haus für 49285 kWh Gas 4993 € (10,1ct/kWh) möchte fürs Heizen. Unser Unser Anteil beträgt 1585€ Berechnet nach den abgelesenen Verbrauchseinheiten. Laut einem regionalen Energieversorger wären aber nur rund 3000€ (5,8ct/kWh) fällig. Mit der alten Ölheizung hatten wir rund 1100 € zu bezahlen
    Als ich meinen Vermieter darauf ansprach wurde er aggressiv und ausfallend. Er behauptet das er das darf und wir gefälligst das zu bezahlen haben. Er verkauft an das Haus die Energie. Und für 2014 kommt er nicht hin mit der Kalkulation und da wird sich das nochmals erhöhen. Obwohl der Gaspreis für 2013 und 2014 gleich geblieben ist. Ist das überhaupt so zulässig? Wie soll ich mich am besten Verhalten?
    Wir würden zu keiner Zeit über diese Anzufallenden Kosten informiert. Weder mündlich noch schriftlich.

  • Hallo Robby22,
    gibt es eine (ordnungsgemässe) Heizkostenabrechnung?
    Bei meinem MFH hatte seinerzeit der Austausch der kpl. Heizungsanlage mit Heisswasserspeicher 7 h gedauert.

  • Hallo Berny,

    Die Anlage wurde komplett erneuert, bis auf die Leitungen und dieHeizkörper. Aber ansonsten war die Firma überfordert mit BhKw(Einbau). Die Abrechnung wurde von Brunata erstellt anhand von dem welche Daten vom Vermieter gegeben wurde bzgl. Verbrauch + Kosten und dem was bei uns abgelesen wurde.

  • Ich empfehle Rechnungseinsicht zu nehmen, ob die Werte, die abgerechnet wurden, auch tatsächlich existieren.
    Es dürfen nur Kosten abgerechnet werden, über die es auch korrekte Rechnungen gibt.

    Meiner Meinung nach darf der Eigentümer nicht als "Zwischenhändler" auftreten, das Gas "billig" von den Stadtwerken kaufen, und teuer an das Mietshaus verkaufen. Er ist da in einem Interessenskonflikt, da er auch ein Wirtschaftslichkeitsgebot einhalten muss, also den wirtschaftlichsten Gasanbieter suchen muss (was nicht unbedingt der billigste sein muss).

    Nur so als Side-Kick: Würde er tatsächlich als Zwischenhändler auftauchen, würde mal beim Finanzamt und bei der Gewerbeaufsicht anklopfen... Klingt nämlich nach Schwarzgeld :D

  • Die Abrechnung wurde von Brunata erstellt anhand von dem welche Daten vom Vermieter gegeben wurde bzgl. Verbrauch + Kosten und dem was bei uns abgelesen wurde.


    Diese Abrechner rechnen eigentlich korrekt ab - aaber sie können nur die Angaben verwerten, welch sie von ihren Vertragspartnern erhalten.
    Und... sie machen i.d.R. KEINE Plausibilitätsprüfung. Hier würde zu prüfen sein, welche "Kosten" so mit in die Abrechnungen eingeflossen sind - und - ob der VM sie auch alle belegen kann.

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