Nebenrechnung

  • Hallo,brauche Hilfe..

    bin im Januar 2015 nach 17 Jahren Miete aus der Wohnung ausgezogen(ich habe gekündigt).nach ein paar kleineren Mängeln die für meine Vermieterin noch nicht ganz in Ordnung waren ,die ich dann sofort behoben habe bekam ich meine Kaution,ein ÜbergabeprotokollAlles schön und gut,nur die Nebenkostenabrechnung(wobei ich mir sicher bin das ich noch Geld zurück bekomme)hab ich bis heute nicht bekommen,habe dies meiner Vermieterin schriflich mitgeteilt(mehrmals)das sie doch so gut sein soll und dies endlich abzuschliesen.Nun beim letzten mal,vor ca einer Woche hab ich dann den zusatz geschrieben wenn es nicht bald klappt werd ich diese Sache meinem Rechtschutz weitergeben.Jetzt hab ich den Stein ins rollen gebracht..die Nebenkostenabrechnung kommt demnächst.......aber...angeblich funktionierte ein Lichtschalter nicht der Heizlüfter im bad war kaputt und deshalb mußte der Elektriker kommen was die Vermieterin mir nun anteilig in Rechnung stellen will..jetzt aufeinmal,kommt sowas ?habe die vergangenen Monate nichts von ihr gehört..was mach ich wenn sie mir dies nun gleich an der Nebenkostenrechnung abzieht?

    Wer kann mir helfen,danke schon mal.:)

  • Bevor du hier noch weiter die Pferde scheu machst, solltest du wissen, dass die Vermieterin noch bis Ende 2015 Zeit hat, die Betriebskostenabrechnung für 2014 fertig zu stellen, wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist.

    So, jetzt kannst du die Angelegenheit an deinen Rechtsschutz übergeben. Nur die werden nichts machen, weil die keine ungelegten Eier übernehmen..

  • Wenn der Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten das Kalenderjahr sein sollte hat die Vermieterin für das Jahr 2014 noch bis zum 31.12.2015 und für das Jahr 2015 noch bis zum 31.12.2016 Zeit.

    Verdeckte Mängel kann sie bis 6 Monate nach Mietende geltend machen.

  • Meine Vermieterin hat mir schriftlich mitgeteilt das sie die Nebenkostenabrechnung in den nächsten Wochen erledigt,was mich ein wenig ärgert und unsicher macht ,ist eben das mit den jetzt nach drei Monaten ,Mängeln die es wohl nach meinem Auszug und nach dem Protokoll nun gibt,Von denen ich bis heute nichts wußte.

  • ,,,und wie lange nach meinem Auszug und dem Protokoll das alles erledigt ist..kann sie noch reparieren lassen und ich soll das auf meine Kappe nehmen?

  • Daum:

    "bin im Januar 2015 nach 17 Jahren Miete aus der Wohnung ausgezogen"
    - Wenn der übliche Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr war, hat die VMn für die Jan. 2015- Abrechnung noch Zeit bis 31.12.2016.

    "wenn es nicht bald klappt werd ich diese Sache meinem Rechtschutz weitergeben."
    - Der kann damit nix anfangen, sondern nur ein Anwalt. RS-Vers. übernimmt die Kosten.

    "angeblich funktionierte ein Lichtschalter nicht der Heizlüfter im bad war kaputt und deshalb mußte der Elektriker kommen was die Vermieterin mir nun anteilig in Rechnung stellen will."
    Da hat sie Pech (Betrugsversuch ist strafbar!), denn diese angebl. Mängel an der Mietsache hätte sie bei deren Rückgabe monieren müssen.

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