Der TE schrieb von einer Zustimmung für .......
Zustimmen müssen alle Mietparteien, eine Erklärung kann auch einer entgegennehmen. So meine Kenntnis.
Auf dem Brief müssen alle Mieter des Mietvertrags benannt sein. Der Brief muss dank der Vertragsklausel aber nur einem der Mieter übergeben werden und gilt somit als an alle zugestellt. Zustimmen müssen aber dennoch alle.
Beispiel:
Eine Wohnung in Musterstraße 1, 12345 Berlin wird von Vermieter V an Mieterin T. M. (Tochter Mieter) vermietet. Da diese kein ausreichendes Einkommen als Sicherheit hat, wird der Vater V.M. als zusätzlicher Mieter mit in den Vertrag genommen (Sicherheitsmieter). Der Vater zieht aber nicht in die Wohnung ein sondern bleibt in seinem Münchner Eigenheim wohnen.
Im Mietvertrag ist die bereits diskutierte Empfangsbevollmächtigungsklausel enthalten.
Ohne diese Klausel müsste der Vermieter jedem Mieter ein eigenes Schreiben zusenden:
Mieterhöhungsverlangen an
T. M.
Musterstraße 1
12345 Berlin
sowie
V. M.
Oktoberfeststraße 69
99999 München
Beide müssen natürlich der Miererhöhung zustimmen, da beide Mieter sind.
MIT der Klausel reicht folgende Anschrift aus:
T. M
V. M.
Musterstraße 1
12345 Berlin
oder wahlweise auch
V. M.
T. M.
Oktoberfeststr. 69
99999 München.
Jeder Mieter ist berechtigt, für den anderen Mitmieter die Erklärungen zu EMPFANGEN.
Zustimmen müssen aber dennoch beide. Soweit geht die Vollmacht nicht.