Wohnungstür selbst aufgebrochen

  • Mein Türschlöss war kaputt und ich kam nicht mehr in meine Wohnung in der sich ein kochender Topf auf dem Herd befand. So brach ich aus Verzweiflung selbst die Türe auf.
    Darf meine Vermieterin mir eine Frist zur Instandsetzung des Türrahmens setzen und bei nicht einhalten selbst Handwerker auf meine Kosten beauftragen oder darf ich selbst entscheiden wann ich dies mache ?

    Mit freundlichen Grüßen

  • Die Wohnungstüre ist bestandteil des Gebäudes und natürlich Grundlage einer gewissen Sicherheit.
    Da die Wohnungstüre nur auf der Innenseite Deiner Wohnung zugehörig ist und auf der Aussenseite "Gemeinschaftseigentum" (jetzt mal frei Übertragen aus dem WEG), kann der Eigentümer sofort eine eigene Firma beauftragen, die Türe in den Urzustand herzustellen und Dir als Verursacherin die Kosten aufbürden. ALLE Kosten, die damit verbunden sind.

    Billiger wäre es gewesen, den Notdienst vom Schlüsseldienst anzurufen. Der wäre auch in 15 Minuten da gewesen, hätte die zugefallene Türe mit einem Blech ohne Schäden geöffnet und Du hättest höchstens 250 EUR zahlen müssen, wenn nicht sogar nur die Hälfte. Die Reparatur der Tür kommt wahrscheinlich teurer (Die letzte Tür aus so einer Aktion hat 750 EUR in der Reparatur gekostet)

  • Mein Türschlöss war kaputt und ich kam nicht mehr in meine Wohnung in der sich ein kochender Topf auf dem Herd befand. So brach ich aus Verzweiflung selbst die Türe auf.
    Darf meine Vermieterin mir eine Frist zur Instandsetzung des Türrahmens setzen und bei nicht einhalten selbst Handwerker auf meine Kosten beauftragen oder darf ich selbst entscheiden wann ich dies mache ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Hallo,

    du zerstörst mutwillig das Eigentum deines Vermieters und willst auch noch selbst entscheiden wann und wie du es reparierst?

    Um deine Frage zu beantworten: Natürlich darf der Vermieter das tun.

    Gruss
    H H

  • Darf meine Vermieterin mir eine Frist zur Instandsetzung des Türrahmens setzen und bei nicht einhalten selbst Handwerker auf meine Kosten beauftragen


    Deine Vermietrin hat recht. Den Türrahmen IN Deiner Wohnung kannste selbst später reparieren.

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