Mein Türschlöss war kaputt und ich kam nicht mehr in meine Wohnung in der sich ein kochender Topf auf dem Herd befand. So brach ich aus Verzweiflung selbst die Türe auf.
Darf meine Vermieterin mir eine Frist zur Instandsetzung des Türrahmens setzen und bei nicht einhalten selbst Handwerker auf meine Kosten beauftragen oder darf ich selbst entscheiden wann ich dies mache ?
Mit freundlichen Grüßen