Wohnungsübergabe - Maßnahmen danach, informationspflicht?

  • Hallo,

    ich habe soeben meine alte Wohnung übergeben und habe jetzt ein schlechtes Gefühl. Irgendwie ist das nicht so gelaufen, wie ich mir erhofft habe. Naja...
    Da ich mich nicht so mit dem Mietrecht auskenne ersuche ich hier Rat.
    Es geht mir in erster Linie um meine Kaution. Im Übergabeprotokoll hat der Makler zum Beispiel vermerkt, dass es an einer Wand "verfärbungen" gab (es waren 2 stellen nicht deckend überstrichen). So wie ich meine Vermieterin kenne, wird sie eine Malerfirma beauftragen und gleich den ganzen Raum streichen lassen. Jetzt meine Frage: wie kann ich mich dagegen wehren? Kann ich ihr einen Brief schreiben und ihr mitteilen, dass wenn sie irgendwelche Maßnahmen anstrebt mir diese auch vorzeitig mitzuteilen? Gibt es da eine Art Informationspflicht des Vermieters? Laut Mietvertrag war ich sowieso "nur" dazu verpflichtet die Wohnung nach (ich drücke es mal so aus) "Abnutzungsgrad" je Raum zu streichen.

    Viele Grüße und vielen Dank für euren Rat im voraus!

    Grüße aus Bayern

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!