Schlüssel verloren... und jetzt?

  • Guten Morgen ihr Lieben!

    Ich habe wieder mal ein Problem:
    Wir sind Ende März aus unserer Wohnung ausgezogen und haben einen Wohnungsschlüssel (keinen Haustürschlüssel) verloren. Dies habe ich dem Vermieter gemeldet, welcher nun auf eine komplett neue Schließanlage für 560€ besteht.
    Meine Haftpflicht übernimmt den Schaden nicht, da sie meint, der Kostenvoranschlag sei a) viel zu hoch und b) würden sie nur mit SB 150€ einen neuen Schlüssel zahlen.

    Daraufhin habe ich dem Vermieter geschrieben, dass ich gerne andere Kostenvoranschläge für das neue Schloss einholen würde.. Das hat er allerdings abgelehnt, da die Schlüsselkarte wohl nur bei diesem Schlüsselmacher sei.

    Ist das alles rechtens?
    Vielen Dank für Tipps... Bevor ich mich geschlagen gebe und 560€ bleche!

  • Euer Vermieter kann Recht haben. Es handelt sich wohl um ein Schließsystem, daher wohl auch die Schließkarte. Jeder Schlosser der Welt müsste das Schloss bei DIESEM Hersteller extra bestellen und so ein Schloss kann teuer werden (in einem meiner Objekte kostet 1 Schließzylinder 350 EUR netto). 560 EUR klingt aber danach, als ob da mehrere Schließzylinder drin wären. Die Kosten wären also bei jedem Schlosser ungefähr gleich.

    Was komisch ist: Bei Schließsystemen hat man i. d. R. einen Schlüssel für Wohnung und Haustür (bei manchen sogar den gleichen auch für den Briefkasten)
    Dass Ihr einen separaten Wohnungsschlüssel habt klingt danach, als ob da mal ein anderes Schloss eingebaut wurde.

    Wenn man mit dem verlorenen Schlüssel mehrere Türen öffnen kann (z. B. Haustüre, Kellertüre, Hoftüre, Wohnungstüre,...) dann muss jeder Zylinder getauscht werden, der mit diesem Schlüssel geöffnet werden kann.
    Im klartext: Verliert in einer Wohnanlage mit Schließsystem ein Mieter seinen Haustürschlüssel, muss jedes Schloss gewechselt werden, was mit diesem Schlüssel geöffnet werden kann, und JEDER Mieter der Anlage braucht für das neue Schloss mindestens zwei neue Schlüssel.
    Das kann dann leicht in die Tausende EUR gehen. Gnade dem Mieter, der keine Haftpflicht hat.

  • Hi,

    vielen Dank! Man konnte mal mit dem Schlüssel die Haus-, Keller- und Wohnungstür öffnen. Vor einigen Monaten wurde aber ein anderes Schloss bei der Haustür eingebaut bzw. so eine Fernbedienung, weil der "Sicherheitsschlüssel" angeblich Lücken aufweist.

    Soll ich schreiben, dass es sich um keine Schließanlage handelt, da nur Zugriff dadurch auf die Wohnungstür?

  • Hi,

    vielen Dank! Man konnte mal mit dem Schlüssel die Haus-, Keller- und Wohnungstür öffnen. Vor einigen Monaten wurde aber ein anderes Schloss bei der Haustür eingebaut bzw. so eine Fernbedienung, weil der "Sicherheitsschlüssel" angeblich Lücken aufweist.

    Soll ich schreiben, dass es sich um keine Schließanlage handelt, da nur Zugriff dadurch auf die Wohnungstür?

    Und was ist mit dem Kellerschloss? den kannst Du dann ja immer noch mit dem Wohnungsschlüssel öffnen. Somit muss neben dem Wohnungsschloss noch das Kellerschloss gewechselt werden.

    Und jetzt überlege mal gaaaaanz genau nach:
    Im Haus ist ein Schließsystem verbaut, wo ein Schloss schweineteuer ist (was auch ganz normal ist). Von dem Hauseingang wurde das Schloss gewechselt. Was ist im restlichen Haus noch drin? Genau immer noch das Schließsystem! und was ist es? Genau! Sauteuer!

    Wer hat die Kosten zu tragen? Der Depperl, der den Schlüssel verbummelt hat. Im Idealfall seine Versicherung. Zahlt die nicht, muss der Mieter selber zahlen. Ich würde aber als Mieter vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn die Versicherung schriftlich die Zahlung verweigert, denn dafür hat man die ja, und zu einer anderen Versicherung wechseln.

    Es gibt da übrigens sogar ein BGH-Urteil, dass ein Mieter den Tausch der kompletten Schließanlage zahlen muss, wenn er einen Schlüssel verliert.

  • Im Keller, in der Tiefgarage und in den anderen Häusern wurde der Schlüssel durch einen Transponder ersetzt. Der Schlüssel dient lediglich der Wohnung (weil damals etliche Male eingebrochen wurden ist) und das Sicherheitsschloss Mängel aufgewiesen hat...

  • Nee.. Leider nicht. Aber dennoch: Sie könnten ja einen Schlüssel nachmachen. Und es ist jetzt schon sechs Wochen her.. Ich bin total genervt.. In unserer alten Wohnung haben wir auch einen verloren.. und da sollten wir 35€ für einen neuen Spezialschlüssel zahlen.
    Die VHV-Versicherung scheint nicht die Beste zu sein

  • Ob und welche Art von Schlüssel für den Ersatz in Frage kommt, hat mit Mietrecht nur insofern zu tun, das Sie für den Schaden aufkommen müssen.
    Ansonsten habe ich den bisherigen Beiträgen nicht noch mehr BLa-Bla hinzuzufügen.

  • Nee.. Leider nicht. Aber dennoch: Sie könnten ja einen Schlüssel nachmachen. Und es ist jetzt schon sechs Wochen her.. Ich bin total genervt.. In unserer alten Wohnung haben wir auch einen verloren.. und da sollten wir 35€ für einen neuen Spezialschlüssel zahlen.
    Die VHV-Versicherung scheint nicht die Beste zu sein

    Jetzt mal ganz genau nachdenken:

    Man verliert einen Schlüssel.
    Man bekommt nur einen neuen Schlüssel.

    Was, wenn jemand den verlorenen Schlüssel nun findet und KEIN netter Mensch ist, weißt Du, was Deine Hausratversicherung Dir erstattet, wenn derjenige mit dem gefundenen Schlüssel Deine Wohnung ausräumt?
    Was ist teuerer: 500 EUR für ein Schloss oder 20.000 EUR für ne verwüstete und leergeräumte Wohnungseinrichtung?

    Was, wenn der Schlüssel nicht verloren wurde sondern gestohlen? Man kann sich nur dann sicher sein, etwas verloren zu haben, wenn man sieht, wie man es verliert (z. B. als ich meinem Büro-Generalschlüssel aus versehen aus der Hosentasche gezogen habe, und ihn nur noch die Spree-Brücke habe runter fallen gesehen... eindeutig verloren, da in den Tiefen der Spree verschwunden). Ansonsten kann es auch gestohlen worden sein.

    Also, Rechtslage wurde erläutert. Der Vermieter hat das Recht auf Ersatz mit Gleichwertigem, und das ist eben teuer. Pech für Euch.

  • simba,
    was wäre, wenn Du jetzt erst mal den vorhandenen Wohnungsschliesszylinder gegen einen - Beispiel: http://www.amazon.de/ABUS-EC550-Zylinder-inkl-Schl%C3%BCssel/dp/B004W496P0/ref=sr_1_2?ie=UTF8&qid=1431005946&sr=8-2&keywords=schliesszylinder austauschen würdest und die Angelgenheit vorerst auf sich beruhen lassen würdest?

    "Die VHV-Versicherung scheint nicht die Beste zu sein"
    - Doch, denk' nach: Sie geht sorgsam mit den ihr anvertrauten Kundengeldern um...:cool:

  • simba,
    was wäre, wenn Du jetzt erst mal den vorhandenen Wohnungsschliesszylinder gegen einen - Beispiel: http://www.amazon.de/ABUS-EC550-Zylinder-inkl-Schl%C3%BCssel/dp/B004W496P0/ref=sr_1_2?ie=UTF8&qid=1431005946&sr=8-2&keywords=schliesszylinder austauschen würdest und die Angelgenheit vorerst auf sich beruhen lassen würdest?

    "Die VHV-Versicherung scheint nicht die Beste zu sein"
    - Doch, denk' nach: Sie geht sorgsam mit den ihr anvertrauten Kundengeldern um...:cool:

    bernyyyyyy... der Mieter ist doch ausgezogen und dabei wurde das Fehlen des Schlüssels bemerkt...

  • bernyyyyyy... der Mieter ist doch ausgezogen und dabei wurde das Fehlen des Schlüssels bemerkt...


    OMG, dann fehlt der Mieter ja jetzt auch...:(

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