Ärger mit Betriebskostenabrechnung

  • Hallo, bin neu hier im Forum und habe mal eine Frage. Habe gerade eine saftige Betriebskostennachzahlung und Mieterhöhung bekommen. Beläuft sich ungefähr auf 500 € Nachzahlung und Monatlich ca 40 € mehr Betriebskostenvorauszahlung für dieses Jahr. Ich habe bisher 50 € Betriebskosten gehabt, jetzt sind es 93 € Die Nachzahlkung sollte innerhalb von 14 Tagen gezahlt werden. Erst habe ich gedacht, dass es sich um 40 € mehr im Monat handelt, erst als ich nochmal angerufen und nachgefragt habe, kam raus, dass der Vermieter für letztes Jahr noch 500 € haben will. Der Vermieter hat das Haus vor einem Jahr übernommen. Es gab in der Vergangenheit immer wieder Schwierigkeiten mit der Gastherme in unserer Wohnung. Allein letzten Jahr zweimal Komplettausfall im Winter, meistens über die Feiertage, stark erhöhte CO-Werte etc.. Zwar wurde die Therme sorgfältig gewartet und auch immer wieder repariert, aber wahrscheinlich müsste sie komplett ausgewechselt werden. In den Betriebskosten werden nun plötzlich 5000 € jählich für Hausmeisterkosten aufgeführt. Ich habe aber nie einen Hausmeister gesehen. Eigentlich wollte ich die FRage der Nachzahlung telefonisch in der letzten Woche klären, aber die zuständige Sachbearbeirterin war im Urlaub. Da habe ich letzte Woche erstmal die erhöhte Miete überwiesen und die Hälfte der Nachzahlung. Am Samstag fiel dann plötzlich die Therme wieder aus, keine Heizung, kein Warmwasser. Habe heute morgen per Fax Mitteilung an den Vermieter geschickt. Ein zweites Fax mit dem Vorschlag die andere Hälfte der Nachzahlung in monatlichen Raten abzugleichen ist ebenfalls heute raus gegangen. Darauf habe ich sofort eine Antwort erhalten bzgl der Ratenzahlung, dass es in Ordnung geht. Aber kein Wort über die defekte Therme. Ich habe es nun schon mehrfach erlebt, dasswir dauernd hinterhertelefonieren mussten und sich der Vermieter im Winter echt Zeit gelassen hat, obwohl er wusste wir sind stark erkältet. Wie sieht es aus, wenn die Betriebskostenabrechnung nur zur Hälfte bezahlt ist, kann der Vermieter die Reparatur der Therme verweigern/hinauszögern/aussitzen. Wie ist da die Rechtslage? WEnn ich den Defekt mitgeteilt habe und den Vermieter zur Instandsetzung aufgefordert habe, ist er doch in der Pflicht, oder? Wenn es wieder ausgesessen wird, kann ich dann Mietminderung geltend machen? Ist das bei dieser Sachlage sinnvoll?

    Danke für eure Tipps

  • Hallo bertine66,

    "Habe gerade eine saftige Betriebskostennachzahlung und Mieterhöhung bekommen. Die Nachzahlkung sollte innerhalb von 14 Tagen gezahlt werden."
    - Ist nicht zulässig. Nachzahlungen oder Erstattungen haben binnen 4 Wochen (oder eines Monats?) nach Zugang der BK-Abr. zu geschehen.

    "Es gab in der Vergangenheit immer wieder Schwierigkeiten mit der Gastherme in unserer Wohnung. ..."
    - Ich hätte die Mängel dem VM angezeigt und zeitnahe endgültige Beseitigung eingefordert, um Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB verweisen.

    "In den Betriebskosten werden nun plötzlich 5000 € jählich für Hausmeisterkosten aufgeführt. Ich habe aber nie einen Hausmeister gesehen."
    - Auf Verlangen des Mieters hat der VM die Hausmeisterkosten anhand von Arbeitsverträgen, Sozialabgaben, Kontoauszügen etc. genau nachzuweisen.

    "..., aber die zuständige Sachbearbeirterin war im Urlaub."
    - Ich erspare mir/Dir einen Kommentar dazu. (Chefs sind auch immer gerade in Besprechungen...).

    "Am Samstag fiel dann plötzlich die Therme wieder aus, keine Heizung, kein Warmwasser. Habe heute morgen per Fax Mitteilung an den Vermieter geschickt."
    - Ich hätte die Mängel dem VM angezeigt und zeitnahe endgültige Beseitigung eingefordert, um Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB verweisen.

    "Wie sieht es aus, wenn die Betriebskostenabrechnung nur zur Hälfte bezahlt ist, kann der Vermieter die Reparatur der Therme verweigern/hinauszögern/aussitzen."
    - Hat nichts miteinander zu tun.

    WEnn ich den Defekt mitgeteilt habe und den Vermieter zur Instandsetzung aufgefordert habe, ist er doch in der Pflicht, oder?"
    - Yes, he is.

    "Wenn es wieder ausgesessen wird, kann ich dann Mietminderung geltend machen? Ist das bei dieser Sachlage sinnvoll?"
    - Wurde bereits 2x sinngemäss kommentiert.

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