Nachmieterklausel?

  • Hallo :)

    ich und mein Freund sind ratlos und hoffen auf Hilfe bzw. Ratschläge...

    Unser ehemaliger Vermieter ist absolut unmenschlich und geldgeil. Auf Grund von Schimmel sind wir aus unserer alten Wohnung ausgezogen (er wollte den Schimmel nur weiß überstreichen, 3 Wochen lang tat sich garnichts und sobald wir ausgezogen waren, war der Schimmel wie "weggezaubert").
    Haben kurzfristig eine tolle Wohnung gefunden und meinem Freund, der seit 3 Monaten unter Nasenproblemen litt, geht es wieder gut.

    Meine eigentliche Frage:
    Wir sind trotz dem Schimmel nicht aus dem Vertrag rausgekommen. Nun haben wir mit dem Vermieter vereinbart, dass wir einen Nachmieter suchen. In der Kündigungsbestätigung steht folgender Satz: "Sollten wir vorher, wie besprochen, einen Nachmieter finden, endet der Mietvertrag dann zum vereinbarten Termi entsprechend früher."

    Wir haben nun einen Nachmieter gefunden, der sofort die Wohnung übernommen hätte (der auch vom Schimmel weiß und es selbst entfernen will) und der Vermieter hat ihn auf Grund seine AUSSEHENS, trotz hohem Einkommen und sozialer Unversehrtheit, abgelehnt.

    Ist das rechtens? Ist es uns, auf Grund der Nachmieterklausel, möglich aus dem Mietvertrag auszutreten, ab dem Zeitpunkt, zu dem der Nachmieter die Wohnung hätte übernehmen können?

    Wir sind verzweifelt, ich hoffe auf zahlreiche Antworten :):):)

  • Engel0812:

    "Auf Grund von Schimmel sind wir aus unserer alten Wohnung ausgezogen"
    - Mit dieser Aussage ist nichts anzufangen. Wann hattet Ihr zu wann gekündigt?

    "Wir sind trotz dem Schimmel nicht aus dem Vertrag rausgekommen."
    - Das glaube ich nicht.

    "Nun haben wir mit dem Vermieter vereinbart, dass wir einen Nachmieter suchen. In der Kündigungsbestätigung steht folgender Satz: "Sollten wir [Du meinst wohl Euch?] vorher, wie [nachweislich was?] besprochen, einen Nachmieter finden, endet der Mietvertrag dann zum vereinbarten Termi entsprechend früher."
    - Das halte ich für gewagt, denn der VM müsste ihn auch akzepzieren.

    "Wir haben nun einen Nachmieter gefunden, der sofort die Wohnung übernommen hätte (der auch vom Schimmel weiß und es selbst entfernen will) und der Vermieter hat ihn auf Grund seine AUSSEHENS, trotz hohem Einkommen und sozialer Unversehrtheit, abgelehnt."
    - Tja, siehe vorher.

    "Ist das rechtens?"
    - Das könnte ein Gericht entscheiden.

    "Ist es uns, auf Grund der Nachmieterklausel, möglich aus dem Mietvertrag auszutreten, ab dem Zeitpunkt, zu dem der Nachmieter die Wohnung hätte übernehmen können?"
    - Antwort wie vor.

    "Wir sind verzweifelt, ich hoffe auf zahlreiche Antworten"
    - Wie lange läuft denn noch Euer Mietvertrag? Siehe meine erste Frage.

  • Klauseln stehen in Verträgen.

    Was da in der Kündigungsbestätigung steht ist ledig eine Möglichkeit den evtl. früher zu beenden wenn der Vermieter einen geeigneten Nachmieter findet.

    Bisher hat er das aber nicht. Warum der VM Interessenten ablehnt geht Mieter schlicht nichts an.

    Zitat

    Ist es uns, auf Grund der Nachmieterklausel, möglich aus dem Mietvertrag auszutreten, ab dem Zeitpunkt, zu dem der Nachmieter die Wohnung hätte übernehmen können?

    Da es keine echte Nachmieterklausel im Vertrag gibt, nein. Dem Mieter ist es zuzumuten die 3monatige Kündigungsfrist einzuhalten.

    Apro Pos, habt Ihr denn überhaupt schon gekündigt?

  • Zitat

    Wir sind trotz dem Schimmel nicht aus dem Vertrag rausgekommen.

    Was heißt "aus dem Vertrag gekommen"? Fristlose Kündigung? Das ist in der Regel nur dann möglich, wenn hier die komplette Bude verschimmelt ist und eine nachweisliche Gesundheitsgefährdung vorliegt.

    Zitat

    "Sollten wir vorher, wie besprochen, einen Nachmieter finden, endet der Mietvertrag dann zum vereinbarten Termi entsprechend früher."

    Die Klausel sagt so gut, wie gar nichts aus. Wann ist denn dieser vereinbarte Termin? Das könnte auch der St. Nimmerleinstag sein. Solange hier kein fester Termin vereinbart wurde, ist diese Klausel wertlos.

    Zitat

    und der Vermieter hat ihn auf Grund seine AUSSEHENS, trotz hohem Einkommen und sozialer Unversehrtheit, abgelehnt.

    Das riecht nach einem Verstoß gegen das AGG. Hier könnte dann aber nur der potentielle Nachmieter reagieren.

    Zitat

    Ist das rechtens?

    Meiner Meinung nach ja, dass muss im Zweifel aber ein Richter entscheiden. Grundsätzlich ist die Erlaubnis zur Nachmieterstellung sowieso nur der "good will" des Vermieters. Solange es keine echte Nachmieterklausel im Mietvertrag gibt, besteht auch kein Anspruch auf die Stellung eines Nachmieters.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das riecht nach einem Verstoß gegen das AGG. Hier könnte dann aber nur der potentielle Nachmieter reagieren.

    Greift nicht.
    "Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die..."
    § 19 (1) AGG
    Aussehen ist kein Kriterium für eine Diskrimminirung gem. AGG.
    Ich würde auch niemanden einen Mietvertrag anbieten, der zwar vielleicht alle finanziellen Sicherheiten bietet, aber allgemein sehr ungepflegt ist und wie ein Penner daherkommt. Wer sich nicht selber pflegen kann, kann auch keine Wohnung pflegen.

  • Zitat

    Greift nicht.

    Gut zu wissen. Ich wusste nicht, dass das AGG das so genau definiert. Dann kann ich künftig zu dem Mietinteressenten sagen: "Nein, Du bekommst die Wohnung nicht, da Du dumm und hässlich bist"! ;)

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Gut zu wissen. Ich wusste nicht, dass das AGG das so genau definiert. Dann kann ich künftig zu dem Mietinteressenten sagen: "Nein, Du bekommst die Wohnung nicht, da Du dumm und hässlich bist"! ;)

    Du darfst sogar sagen: Hau ab, ich vermiete nicht an Harz-IV-Empfänger :D
    Wirtschaftliche Selektion ist nicht vom AGG gedeckt.

    Ob man unbedingt wie ein Vorschlaghammer die Emotionen der Mittmenschen zertrümmern muss, ist eine andere Frage :D

  • Zitat

    Ob man unbedingt wie ein Vorschlaghammer die Emotionen der Mittmenschen zertrümmern muss, ist eine andere Frage

    Ach, lass mir doch wenigstens diese Freude. ;)

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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