Nach Trennung keiner will ausziehen

  • Hallo,

    bei mir geht es um 2 Bekannte, diese sind vor einen Jahr in eine gemeinsame Wohnung gezogen (beide stehen im Mietvertrag und sind somit gleichberechtigte Mieter.) Er hat in die Wohnung komplett mit Renovierungsarbeiten investiert (Wände Fußböden) und alles neu gemacht. Die Wohnung verfügt auch über einen Garten in den er Carports gebaut hat. Er trug die kompletten Kosten dafür. Sie brachte ihre alten Möbel mit in die Wohnung und Sie hat ein Kind (7 Jahre), aus der vorherigen Beziehung. Nun haben sich die beiden vor ein paar Wochen getrennt. Sie hatte gesagt sie möchte ausziehen und schaut sich nach neuer Wohnung um. Dies hielt nicht lange an und sie bat ihn, dass er aus der Wohnung auszieht, was er jedoch nicht in Erwägung ziehen möchte. Sie versucht ihren Sohn vorzuschieben, dass er nicht wieder umziehen kann (Psychisch Labil). Der Sohn ist ca. jede 2. Woche da und wenn er da ist, ist er meist bei Oma. Nun konnten sich beide nicht einigen und sie hat Ihm ein Brief aufgesetzt mit einer Frist von 4 Wochen auszuziehen, ansonsten tut Sie eine Räumungsklage einleiten. Ist dies so rechtens und was könnte man da tun?

  • sie hat Ihm ein Brief aufgesetzt mit einer Frist von 4 Wochen auszuziehen, ansonsten tut Sie eine Räumungsklage einleiten. Ist dies so rechtens und was könnte man da tun?


    Nichts, um es klar zu sagen. Beide sind gleichberechtigte und gleichverpflichtete Mieter, von denen jeder für sich den Mietvertrag garnicht kündigen kann. Sie haften auch gesamtschuldnerisch. Eine Räumungsklage kann nur der Vermieter einleiten, und zwar gegen beide Mieter gleichzeitig.

  • Die beiden müssen das vor Gericht klären, wem die Wohnung zugesprochen wird. Wenn die verheiratet sind, im Rahmen der Scheidung.

    Wahrscheinlich wird der Richter der Mutter mit Kind den Vorzug geben, aber das muss nicht unbedingt sein.
    Denkbar ist auch, dass der Richter versucht die beiden Parteien zu einem Vergleich zu bewegen. Frau darf in Wohnung bleiben, muss aber eine Entschädigung zahlen für die Einbauten des Mannes.

    Auf alle Fälle wird das dauern und es wird teuer.

  • Zitat

    beide stehen im Mietvertrag und sind somit gleichberechtigte Mieter

    Das ist der wesentliche Aspekt. Wer hier wie viele EUR in Wohnung und Außenanlagen gesteckt hat ist völlig unerheblich.

    Zitat

    Nun konnten sich beide nicht einigen und sie hat Ihm ein Brief aufgesetzt mit einer Frist von 4 Wochen auszuziehen, ansonsten tut Sie eine Räumungsklage einleiten.

    Auf welcher Rechtsgrundlage? Wenn der Ex-Lebensgefährte ebenso ein Schreiben mit Räumungsaufforderung zustellt, was dann?
    Warum sollte das Schreiben der Dame eine höhere Gewichtung haben?

    Zitat

    was könnte man da tun?

    Einen Anwalt nehmen und auf eine außerordentliche Kündigung der GbR (nichts anderes sind die beiden Bewohner) klagen. Hier entscheidet dann ein Richter, wessen Ansprüche überwiegen.

    Wenn allerdings der Vermieter dieser Entlassung eines Vertragspartners nicht zustimmt, bleibt nur die Kündigung der Wohnung.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!