Vetragspartner verweigert nach Streit Mietzahlung

  • Hallo ich habe ein Problem mit meinem Vetragspartner. Wir haben zusammen beide als Hauptmieter eine Wohnung angemietet, wir haben uns aber zerstritten und jetzt ist er zurück in seine Heimat gezogen. Die Wohnung wurde wieder gekündigt bevor wir sie bezogen haben mit der 3 monatigen Kündigungsfrist. Da meine Kontodaten beim Vermieter hinterlegt wurden, wird jetzt die gesamt Miete von meinem Konto abgezogen. Mein Vetzragspartner weigert sich seinen Anteil der Miete zu bezahlen und ignoriert sms oder telefonanrufe von mir. Aber auch im Streitfall müsste doch rechtlich gesehen jeder seinen Anteil zahlen? hab ich eine Chance mir im schlimmstenfall seinen Mietanteil zu erklagen? Das wären immerhin 750 € für die vollen 3 monate falls mein Vermieter die Wohnung nicht früher vermieten kann. Ich brauche dringend hilfe wie ich gegen meinen vertragspartner vorgehen kann.

    Vielen Dank im vorraus =)

  • Zitat

    Aber auch im Streitfall müsste doch rechtlich gesehen jeder seinen Anteil zahlen?

    Rechtlich gesehen haftet jeder von Euch dem Vermieter gegenüber zu 100 %.

    Wer welchen Teil davon zahlt ist völlig irrelevant.

    Zitat

    hab ich eine Chance mir im schlimmstenfall seinen Mietanteil zu erklagen?

    Jein

    Wenn "Heimat" Ausland bedeutet sogar nein.

  • danke für die Antwort, aber ich weiß immernoch nicht weiter. Also Heimat bedeutet in dem Fall anderes Bundesland nicht Ausland. Gibt es da keine rechtliche Regelung zu?

  • Zitat

    Gibt es da keine rechtliche Regelung zu?

    Wozu? Von wem der Vermieter die Gesamtmiete fordern kann?

    Die gibt es. Nennt sich gesamtschuldnerische Haftung.

    BGB § 421
    Gesamtschuldner

    Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.

    Im Innenverhältnis zwischen Dir und Deinem Partner kannst Du versuchen die anteilige Miete von ihm einzufordern.

    Zunächst mal per Mahnbescheid.

  • Ich meine damit ob es eine rechtliche Grundlage gibt für Vetragspartner untereinander. Ich meine das kann doch nicht sein das einer einfach abhaut sich eins ins fäustchen lacht und der andere da steht mit leeren Händen. Das ist doch einfach nicht fair.... da will man jmd helfen und wird dann auch noch so ausgenutzt und ausgebeutet. Ich bin echt verzweifelt :( Ich hab doch noch nichtmal soviel geld das zu bezahlen.

  • ich hab jetzt was gefunden im BGB, kann ich ihn auf dieser Grundlage auf den Ausgleichsbetrag verklagen?

    Verhältnis der Gläubiger untereinander (Ausgleichsansprüche)[Bearbeiten]
    Zahlt ein Gesamtschuldner an den Gläubiger so stehen ihm gemäß § 426 Abs. 1 BGB ein Ausgleichsanspruch gegen die übrigen Gesamtschuldner zu. Der Anspruch ist in der Höhe auf den Anteil zu begrenzen, den jeder Gesamtschuldner im Innenverhältnis zu tragen hat. Dabei geht das Gesetz gemäß § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB von einem Anteil nach Köpfen aus. Haften also 4 Gesamtschuldner auf einen Betrag von 100 €, so kann der erfüllende Gesamtschuldner von jedem der anderen Gesamtschuldner 25 € verlangen.

  • Hallo sunny3hdr,

    Du sprichst dauernd von Vertragspartner. Welcher Vertrag?

    Hier im Mietrecht gibt es nur Vermieter und Mieter, in Eurem Fall deren zwei, die gesamtschuldnerisch haften

    Das von Dir Gefundene könnte eine Grundlage sein, auf der Du die hälftigen Mieten einklagen könntest:

    Verhältnis der Gläubiger untereinander (Ausgleichsansprüche)[Bearbeiten]
    Zahlt ein Gesamtschuldner an den Gläubiger so stehen ihm gemäß § 426 Abs. 1 BGB ein Ausgleichsanspruch gegen die übrigen Gesamtschuldner zu. Der Anspruch ist in der Höhe auf den Anteil zu begrenzen, den jeder Gesamtschuldner im Innenverhältnis zu tragen hat. Dabei geht das Gesetz gemäß § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB von einem Anteil nach Köpfen aus. Haften also 4 Gesamtschuldner auf einen Betrag von 100 €, so kann der erfüllende Gesamtschuldner von jedem der anderen Gesamtschuldner 25 € verlangen.

  • Tut mir leid ich kenne mich mit dem Juristenkram halt nicht so gut aus. Was ich dann meine ist nicht vetragspartner sondern der zweite Gesamtschuldner aus dem Mietvertrag. Aber gut zu wissen dass ich ihn auf der Grundlage her verklagen kann. Ich hab keine Lust das jemand mit so einer Dreistigkeit auch noch durchkommt

  • Hallo sunny3hdr,

    "Ich meine das kann doch nicht sein das einer einfach abhaut sich eins ins fäustchen lacht und der andere da steht mit leeren Händen. Das ist doch einfach nicht fair.... da will man jmd helfen und wird dann auch noch so ausgenutzt und ausgebeutet. Ich bin echt verzweifelt. Ich hab doch noch nicht mal soviel geld das zu bezahlen."
    - Kenntlich gemachte Ausdrücke von Dir sind zwar deutlich und für jedermannfrau verständlich - aaber: sie sind Sentimentalitäten, worauf das Gesetz keinerlei Rücksicht nimmt. Mietrecht wird ganz trocken und emotionslos im BGB ab den §§ 535 ff abgehandelt.

    "Tut mir leid ich kenne mich mit dem Juristenkram halt nicht so gut aus."
    - Dafür biste ja nun hier...

    "Was ich dann meine ist nicht vetragspartner sondern der zweite Gesamtschuldner aus dem Mietvertrag. Aber gut zu wissen dass ich ihn auf der Grundlage her verklagen kann."
    - So sehe ich das ebenfalls. Du hast ja hfftl. Dein MV-Exemplar, worin auch der Flüchtling unterschrieben hat?

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