Rechnung für Wohnungstür

  • Hallo zusammen,

    ich bin vor einigen Monaten umgezogen. In meiner alten Wohnung gab es einen Schaden an der Wohnungstür und am Türrahmen. Dieser wurde durch mich persönlich verursacht. Diese Tür und der Rahmen sind aber geschätzte 20 Jahre alt gewesen. nun kam die Rechnung ins Haus geflattert.
    Über 700 Euro soll ich bezahlen.
    Nun ist meine Frage ob das rechtens ist, denn die Tür und der Rahmen hatten ja bei weitem nicht den Wert.
    Um es mal überspitzt darzustellen:
    Wenn ich einen Trabant miete und zu schrott fahre muss ich anschließend auch keinen Mercedes bezahlen.
    Hoffe mir kann jemand weiterhelfen, was ich jetzt tun kann, oder ob ich die Rechnung so hinnehmen muss.
    Desweiteren würde mich interessieren ob sie die WG mehrere Angebote einholen muss, bzw. mir vorher die Möglichkeit hätte geben müssen selbst eine Firma zu finden die es evtl. billiger gemacht hätte.

    Danke im Voraus

  • Hallo zusammen,

    ich bin vor einigen Monaten umgezogen. In meiner alten Wohnung gab es einen Schaden an der Wohnungstür und am Türrahmen. Dieser wurde durch mich persönlich verursacht. Diese Tür und der Rahmen sind aber geschätzte 20 Jahre alt gewesen. nun kam die Rechnung ins Haus geflattert.
    Über 700 Euro soll ich bezahlen.

    Sie sind verpflichtet den Zeitwert dieser Tür zu ersetzen, das dürfte unbestritten sein. Streitpunkt dürfte wohl werden, wer und wie dieser Zeitwert ermittelt wird. Hätten Sie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen, hätte die sich darum gekümmert.

    Nun ist meine Frage ob das rechtens ist, denn die Tür und der Rahmen hatten ja bei weitem nicht den Wert.
    Um es mal überspitzt darzustellen:
    Wenn ich einen Trabant miete und zu schrott fahre muss ich anschließend auch keinen Mercedes bezahlen.
    Hoffe mir kann jemand weiterhelfen, was ich jetzt tun kann, oder ob ich die Rechnung so hinnehmen muss.
    Desweiteren würde mich interessieren ob sie die WG mehrere Angebote einholen muss, bzw. mir vorher die Möglichkeit hätte geben müssen selbst eine Firma zu finden die es evtl. billiger gemacht hätte.

    Sie sind ausgezogen, ohne sich um den von Ihnen verursachten Schaden zu kümmern. Sie hätten doch sicherlich die Zeit und auch Möglichkeit gehabt, Handwerker zu beauftragen, oder irre ich mich?


    Danke im Voraus

    Und zu erwarten, dass sich eine Wohnungsgesellschaft mehrere Angebote einholt für einen Schaden, den ein ausgezogener Mieter verursacht hat, ist meiner Meinung nach mehr als abwegig.

  • Zitat

    ich bin vor einigen Monaten umgezogen. In meiner alten Wohnung gab es einen Schaden an der Wohnungstür und am Türrahmen. Dieser wurde durch mich persönlich verursacht. Diese Tür und der Rahmen sind aber geschätzte 20 Jahre alt gewesen. nun kam die Rechnung ins Haus geflattert.
    Über 700 Euro soll ich bezahlen

    Ich gehe mal davon aus, dass der Schaden an der Wohnungstür spätestens im Wege Ihres Auszugs aus der Wohnung festgestellt und auch fesgehalten wurde, der wie Sie selbst schreiben schon einige Monate zurück liegt. Was also hat sie daran gehindert, sich in der Zwischenzeit selbst um die Beseitigung des Schaden zu kümmern - bzw. mit der Wohnungsbaugesellschaft eine Einigung herbei zu führen oder unter Umständen nach einer kostengünstigeren Lösung zur Schadensbeseitigung zu suchen?

    Aber es ist scheinbar bequemer sich um nichts zu kümmern um sich anschließend über die Konsequenzen aufzuregen. Es tut mir leid, aber manchmal fehlt mir einfach das Verständnis.....

  • Der 'Grund wieso ich mich nicht gekümmert habe ist einfach der, das ich ja wohl schlecht den Zeitwert beziffern kann. Wenn ich selbst eine Firma beauftrage habe ich ja so ziemlich das gleiche Problem wie jetzt auch, ok vielleicht ein paar Euro gespart. Allerdings bin ich einfach mal davon ausgegangen das ich nur den Zeitwert bezahlen muss und nicht eine viel hochwertigere Tür als vorher.

  • Zitat

    ... Wenn ich selbst eine Firma beauftrage habe ich ja so ziemlich das gleiche Problem wie jetzt auch, ok vielleicht ein paar Euro gespart.

    Vielleicht eine weise Erkenntnis. Grundsätzlich gilt zunächst, dass Sie für die von Ihnen in der Wohnung verursachte Schäden haften. Und gerade ältere Wohnungstüren, die eventuell noch mit Facetten versehen sind, sind nun einmal schwerer zu ersetzen, da es sich auch häufig um keine Normtüren handelt. Ob unter Umständen eine Reparatur möglich gewesen wäre, vermag ich nicht zu beurteilen. Dies hängt auch von der Art der Beschädigung ab.

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