Fußbodenbelag - wer zahlt?

  • Hallo ihr alle.

    Ich weiß nicht so recht, welche Infos ich nun alle angeben müsste. Ich wohne in einer Wohnung, die ich für eine WG.Neugründung nutzen wollte. Leider kam es noch nicht dazu. U.a. wegen dem folgenden Thema.

    Es war eine schnelle Aktion, von der einen Wohnung in die andere zu ziehen. Der Vermieter ist der selbe, man kennt sich auch ein wenig. Prinzipiell ein sehr netter und großzügiger Mensch und auch zuvorkommend. Wenn er denn Geld hat...

    Ich habe die Wohnung so übernommen, wie sie ist und wollte ein paar Dinge selber renovieren. Die Wände habe ich schnell selbst gestrichen.

    In zwei kleinen Räumen der Wohnung lag Teppichboden, der jedoch viel zu ekelhaft war, als dass ich ihn doch behalten möchte. Angeblich lag dieser Teppich schon über 10 oder 15 Jahre in den Räumen. In einem dritten Raum war gar kein Teppichboden vorhanden, sondern nur der graue Bodenbelag. Lediglich mein beschlagnahmtes Zimmer hat einen anständigen Laminatfußboden.
    Also fragte ich nach, ob man mir PVC Boden verlegen könnte. (Es braucht für studentische Verhältnisse ja nichts großartiges zu sein.)
    Prinzipiell könne man das machen, aber auch hier müsste ich für alles selber aufkommen: Material und Einbaukosten?

    Geht das mit rechten Dingen zu? Der Teppichboden war wirklich alles andere als zumutbar und ich sehe ich wenig ein, so viel Geld (anscheinend 200€ alleine für das PVC) auszugeben, wovon ich selber ja nicht viel von habe.

    Ich weiß auch nicht, ob ich meine kommenden Mitbewohnern damit belasten kann/darf/sollte. Die können ja noch weniger etwas dafür und selbst wenn ich die Miete erhöhen würde, würden sie sich vermutlich eher eine andere Bude suchen. Wie würdet ihr vorgehen?

    Ja, da dürften sicherlich einige lachen und mit dem Kopf schütteln, da der Einzug vielleicht nach einer sehr unüberlegten Aktion klingt. Diese hatte aber leider seine Gründe, aber das muss ich hier wirklich nicht preisgeben.

    Nebenbei: Ein Übergabeprotokoll habe ich nie gesehen, glaube ich...

  • Sie haben die Wohnung in dem vorgefundenen Zustand gemietet und das damit akzeptiert.
    Wenn der Teppichboden für Sie nicht zumutbar ist, warum haben Sie dann das Unzumutbare überhaupt akzeptiert?
    Bei einem Menschen ohne Schulabschluß könnte ich mir etwas Mitgefühl denken, bei einem Abiturienten nicht.
    Da ich das Anspruchsdenken unserer Bundesbürger kenne, äußere ich mich über die Qualität dessen lieber nicht.

    Mit Erlaubnis des Vernmieters können Sie schon einen neuen Belag einbringen. Ein Recht auf Kostenübernahme haben Sie nicht. Em Ende könnten Sie auch noch den Belag auf Ihre Kosten wieder entfernen müssen.

  • Das auf einen Bildungsstand zu degradieren ist auch sehr schön. Da ich Sie aber nicht mit meiner Lebensgeschichte und meiner Mentalität langweilen möchte, die den flotten Hals-Über-Kopf-Einzug vielleicht etwas erklären könnten, würde ich mich freuen, wenn das Hauptaugenmerk auf meine Frage bleibt. Danke.

  • Zitat

    Geht das mit rechten Dingen zu? Der Teppichboden war wirklich alles andere als zumutbar und ich sehe ich wenig ein, so viel Geld (anscheinend 200€ alleine für das PVC) auszugeben, wovon ich selber ja nicht viel von habe.

    Ja, das geht mit rechten Dingen zu. Laut eines Urteiles des Bundesverwaltungsgerichtes von anno dazumal muss eine Wohnung nur eine Koch- und eine Waschstelle vorweisen (ja, richtig, es braucht nicht einmal eine Toilette). Restliche Ausstattungsmerkmale, wie Bodenbeläge sind nicht vorgeschrieben.

    Ich vermiete übrigens auch schon mal Wohnungen ohne Innentüren, Tapete und Bodenbeläge. Hier kann sich dann der Hobby-Handwerker selbst austoben. Dafür, dass ich die Wohnung im Rohzustand überlasse, spart der Mieter dann dafür etliches an Miete.

    Zitat

    anscheinend 200€ alleine für das PVC

    Das wäre dann wirklich das Billigste vom Billigen und dürfte dann in einem Jahr schon die entsprechenden Abnutzungserscheinungen aufweisen. Je nach Qualität des Bodens und Größe der Wohnung würde ich an die 200 € einfach noch eine Null hängen. Alles unter 20-25,00 €/m² ist eigentlich (langfristig) kaum etwas wert.

    Das dürfte dann sicher auch der Grund sein, warum sich der Vermieter sträubt, zumal neben dem Material noch weitere Kosten (Handwerker, Ausgleich des Bodens) kommen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Es wären insgesamt 29m². Und es muss meinetwegen auch nicht für die Ewigkeit halten, da ich hier vielleicht noch zwei oder drei Jahre wohnen bleiben werde.

  • Studenten sind meist arme Luder. Bei Ihnen scheint das aber nicht nur auf Ihre finanzielle Lage zuzutreffen.

    Mal etwas Deutschunterricht:
    Sie haben wissentlich eine Bruchbude gemietet und haben diese auch bekommen und nun leben Sie das, was Sie sich eingerührt haben anstatt hier rumzuheulen.

  • Zitat

    Und es muss meinetwegen auch nicht für die Ewigkeit halten, da ich hier vielleicht noch zwei oder drei Jahre wohnen bleiben werde.

    Ja, und? Du bist aber nicht der letzte Mieter auf Erden. Der Vermieter soll Geld für einen Billigboden ausgeben, der nur 2 Jahren halten soll, weil Du dann ja wieder ausziehst?
    Und was macht dann dein Nachmieter? Soll der Vermieter dann wieder einen neuen Boden legen?

    Das ist doch unwirtschaftlich hoch zehn, oder?

    Wenn Du eh nur 2-3 Jahre dort wohnen willst, warum kaufst Du dann nicht einfach irgend ein Billiglaminat (gibt's schon ab 2,50 €/m² im Baumarkt) und legst das - schwimmend - auf den Teppich? Der Spaß kostet doch dann höchstens 80 €.

    Zitat

    Nebenbei: Ein Übergabeprotokoll habe ich nie gesehen, glaube ich...

    Na dann viel Spaß beim Auszug...

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Es ist großartig, wie man hier vorgeführt wird.

    Es hat niemand davon gesprochen, dass der Vermieter aus seiner Tasche Billigboden verlegen soll. Das liegt doch auf der Hand. Nur für meine kurze Lebenszeit in dieser Wohnung müsste ich nun mal keinen 2000€ Boden verlegen, der noch fünfzehn Jahre nach mir im besten Zustand ist. Selbstverständlich kann der Vermieter von seinem Zaster teuren Boden kaufen und noch Jahre lang etwas davon haben.

    Und damit es hier noch mehr feuchte Höschen gibt: Nein, mir war nicht bewusst, dass Laminat günstiger sein kann. Zuletzt wurde mir mitgeteilt, dass PVC die günstigere Variante sei. Nun gut, dann werde ich die Preise nun mal im örtlichen Baumarkt vergleichen.

  • Zitat

    Es hat niemand davon gesprochen, dass der Vermieter aus seiner Tasche Billigboden verlegen soll.

    Nein, ich wollte auf etwas anderes hinaus: Du hast ursprünglich erwartet, dass der Vermieter auf seine Kosten einen neuen Boden verlegen soll, der gern mal einen vierstelligen Betrag kosten kann. Das er das natürlich nicht tut, wenn er dazu nicht verpflichtet ist, liegt auf der Hand.

    Zitat

    Nun gut, dann werde ich die Preise nun mal im örtlichen Baumarkt vergleichen.

    Beachte aber nicht nur die reinen Materialkosten, sondern auch Kosten, die mit der Verlegung in Verbindung stehen. Wie bereits erwähnt, kann man Laminat ggfs. auf einen vorhandenen Textilboden legen, so dass der Teppich drin bleiben kann. Bei PVC funktioniert das nicht.

    Wenn Du den Teppich entfernen musst, brauchst Du hier erst mal die Genehmigung des Vermieters. Das bloße Verlegen von Laminat geht ohne Zustimmung.

    Aufgrund der kurzen Mietdauer würde ich deshalb nicht über PVC nachdenken, sondern diese Pressspan-Teile verlegen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wie bereits erwähnt, kann man Laminat ggfs. auf einen vorhandenen Textilboden legen, so dass der Teppich drin bleiben kann.

    Das sollte man aber wirklich nicht tun! Zumal der junge Mann sicher nicht das A, von B und C garnicht zu reden, hat.
    Wenn Sie nur kurz bleiben, versuchen Sie den billigsten Belag zu kaufen und selbst zu verlegen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (30. April 2015 um 15:33)

  • Richtig einfach Laminat über den Teppich packen, haste dir gleich den Trittschal gespart, der im billig Laminat zwar vorhanden sein soll aber Wirkung gleich null hat :)

    Aber grundlegend nun mal, wieso sollte dein VM dir denn überhaupt nen Bodenbelag zahlen ? Weil derzeit ein Belag drin ist , der aber nicht den studentischen Ansprüchen genügt ? Ein Rechtsanspruch auf einen den ansprüchen passenden Bodenbelag bei Bezug einer Wohnung gegenüber dem VM gibts, jedefalls meines Wissen, bisher nicht.

    Da geb ich dir einen Tip, schmeiß den alten Mist raus und überlasse die Ausführung des Bodenbelages dem der dort ein WG Zimmer haben will. Vielleicht steht der jenige ja auf Rindenmulch ?

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (30. April 2015 um 19:18)

  • Ich bewundere das andauernde Wort "Student", das hier ständig in den Raum geworfen wird.

    Man schnappt viel auf. Unter anderem, dass Vermieter uralte und nicht angemessene Teppichböden ersetzen soll/kann. Das hat nichts mit meinen Ansprüchen zu tun. Aber wenn der billige Teppich schon über 15 Jahren da drinnen liegt und dementsprechend aussieht und entsprechende Schlagzeilen zum Mieterrecht mitbekommt, wird man hellhörig. Und da dachte ich hier eine nette Antwort zu erhalten. Wow, weit gefehlt.

  • hm....
    du stellst eigenartiger weise fragen in deinem eingangsposting, obwohl du es im gleichen, selbst beantwortest.

    "Ich habe die Wohnung so übernommen, wie sie ist und wollte ein paar Dinge selber renovieren. "

    was soll man da sagen.....

  • Diese entsprechenden Schlagzeilen bitte ich dich mal hier kundzutun. Man lernt ja nie aus.

    Wenn eine Wohnung vermietet wird und es ist ein Bodenbelag vorhanden, wird dieser auch meist erwähnt. Insofern er einen gewissen Wert darstellt zumindest. Also was steht im MV ?

  • Und da dachte ich hier eine nette Antwort zu erhalten. Wow, weit gefehlt.


    Auch wenn Du nach Mietrecht etc. googelst, wirst Du keine Dir in Deinen Kram hineinpassende Antworten bekommen.

  • Berny nun lass ihn doch mal in der Annahme. Veilleicht postet er gleich ein Urteil welches genau dies höchstrichterlich bestätigt.

    Problem wird dabei nur sein, das dieses Urteil definitiv nicht in Deutschland gefällt wurde.

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