NKA 2014 als alter Wohnung erhalten

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    So die NKA Abrechnung von 2014 aus der alten Wohnung ist da, mich wundert allerdings die abweichenden Berechnungen im Vergleich zum Jahr davor. Habs mal eingesannt.

    Große Frage für mich ist, wie kommt die Hausverwaltung auf die Gesammtanteile von 9887 bei den Geschichten die Personenzahl abhängig berechnet werden??? Hat jemand ne Erklärung ?


    Was auch auffällig ist, die Sache mit Wartung der Feuerlöscher, wurde im letzten Jahr zwar auch aufgeführt aber nicht berechnet. Und die m² die bei dem Posten als Gesammt angegeben wird, ist die "mit" dem Gewerbeteil im EG , der vorher nicht mit aufgeführt wurde. Heißt also ich muss für die Feuerlöscherwartung der Gewerbeeinheit zahlen ! Mein das sind jetzt nur paar Cent aber wtf :) wo simma denn hier :)


    Und dieses Umlageausfallwagniss von 2% auf alles nervt mich. OK das ist ne Wohung die gefördert wurde. Daher kann das beerechnet werden. Aber die gute Hausverwaltung hat von mir eine Barkaution bekommen, die erst nach Auszug und zwar Wochen nach Auszug zurückkam. Daher ist dieses Ausfallwagnisszeugs unnötig.

    7 Mal editiert, zuletzt von Azze (30. April 2015 um 00:30)

  • Unser Spezi Atze hat wieder ein Problem:

    Große Frage für mich ist, wie kommt die Hausverwaltung auf die Gesammtanteile von 9887 bei den Geschichten die Personenzahl abhängig berechnet werden??? Hat jemand ne Erklärung ?

    Nee, ich nicht. Aber die Hausverwaltung vielleicht!

    aber wtf wo simma denn hier:mad:

  • Zitat

    Große Frage für mich ist, wie kommt die Hausverwaltung auf die Gesammtanteile von 9887 bei den Geschichten die Personenzahl abhängig berechnet werden??? Hat jemand ne Erklärung ?

    Rumänische Großfamilie? Wenn die schon 30 Leute in einen Mini-Van bekommen, warum dann nicht mehrere hundert Familienmitglieder in eine Mietwohnung?

    Zitat

    Was auch auffällig ist, die Sache mit Wartung der Feuerlöscher, wurde im letzten Jahr zwar auch aufgeführt aber nicht berechnet.

    Vermutlich verwendet der Vermieter jedes Jahr die gleichen Vorlagen und setzt nur die Beträge ein. Die Wartung von Feuerlöschern erfolgt in der Regel aller 3 Jahre.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Azze,

    ich denke auch, es wäre das Beste die Hausverwaltung direkt zu fragen.

    Aber um meinem Trieb zur Klugscheißerei nachzugehen:
    Beim Verteilerschlüssel der Personen wird es daran liegen, dass sich die Anzahl der in dem Haus lebenden Menschen ständig ändert und deshalb als Grundwert die Personentage genommen werden. Bei dir 59 (59 Tage X 1 Person). Im Haus sind insgesamt 9887 Personentage angefallen (ca 27 Menschen wohnen wohl dort). Finde ich eigentlich sehr verständlich.

    Über die 29 ct für den Feuerlöscher möchte ich mich gar nicht auslassen :)wo simma denn hier:).

    Gruss
    H H

  • Rumänische Großfamilie? Wenn die schon 30 Leute in einen Mini-Van bekommen, warum dann nicht mehrere hundert Familienmitglieder in eine Mietwohnung?


    Die Polizei hatte mal vor längerer Zeit einen Transit angehalten, in welchem sich 27 Personen befanden (Ford-Arbeiter auf dem Weg von Köln nach Anatolien)...:rolleyes:


  • Beim Verteilerschlüssel der Personen wird es daran liegen, dass sich die Anzahl der in dem Haus lebenden Menschen ständig ändert und deshalb als Grundwert die Personentage genommen werden. Bei dir 59 (59 Tage X 1 Person). Im Haus sind insgesamt 9887 Personentage angefallen (ca 27 Menschen wohnen wohl dort). Finde ich eigentlich sehr verständlich.

    Aber nicht für einen Laien. Daher muss das erläutert werden und wenn es das nicht wurde, hat der Ersteller der Abrechnung ein Problem mit der formellen Richtigkeit (Wie sagte mal ein Richter: Wenn ein Mieter einen Wert nicht selbstständig herleiten kann und dieser Wert nicht erklärt wird, wie er entsteht, ist der Wert formell falsch... Und schwupp war meine Betriebskostenabrechnung durchgefallen und der Eigentümer einer Wohnung durfte die Grundsteuer seiner Wohnung selber zahlen... obwohl es eigentlich klar ist, dass eine Eigentumswohnung einen eigenen Grundsteuerbescheid hat und deshalb die Gesamtsumme = Einzelsumme ist und man das eigentlich nicht nochmal erläutern müsste... denkste... und den Mieter hats gefreut... )

    Einmal editiert, zuletzt von AndreasC1977 (30. April 2015 um 14:28)

  • Zitat

    Die Polizei hatte mal vor längerer Zeit einen Transit angehalten, in welchem sich 27 Personen befanden

    So eine Platzverschwendung! Da geht mehr rein.

    Zitat

    Wie sagte mal ein Richter: Wenn ein Mieter einen Wert nicht selbstständig herleiten kann und dieser Wert nicht erklärt wird, wie er entsteht, ist der Wert formell falsch...

    Da widerspricht sich die Rechtsprechung aber auch schon mal. Ursprünglich wurde mal geurteilt, dass eine Betriebskostenabrechnung für eine Person mit durchschnittlichem Bildungsgrad nachvollziehbar sein muss. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, ist die Abrechnung unwirksam.
    Was ist aber mit der Berechnung von Rohrwärmeanteilen nach VDI 2077? Mir kann niemand erzählen, dass diese Formel für einen Menschen mittleren Bildungsgrades nachvollziehbar ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Grundlegend habe ich mein Anliegen hier nicht gepostet weil ich dringend Rat bräuchte. Da ich mal wieder Guthaben erstattet bekomme isses jetzt auch nicht so schlimm wenn das ein odere andere unbeantwortet bleibt. Schade isses dennoch, denn ich poste hier doch für E U C H !!! Damit hier Leben rein kommt :) und ihr mit fachlichem Spezialwissen glänzen könnt.

    @ Kolinum - Danke für deinen Beitrag , auch wenn er absolut wertfrei war und sry für meine teils "direkte" Wortwahl. Bezugnehmend auf das WTF. Machen wir nen Deal ? Du sparst dir die Posting mit "Fragen Sie einen Anwalt oder frag die Hausverwaltung, frag den Vermieter" etc. Denn diese Antworten brauch kein Mensch :) Dann könnt ich mir vielleicht auch mal das ein odere andere verkneifen.

    @ Hamburg - Mit deiner Berechnung haste vollkommen Recht, bin auch ich noch drauf gekommen. Jedenfalls mal diverses durchgerechnet und als ein Wert von 27 rauskam, sah es dann plausibel aus. Nur warum zur Hölle kann die Hausverwaltung dann nicht einfach 27 Personen angeben ?

    @ Berny - Kein Kommentar :)

    @ Leipziger - vielleicht etwas arg zünisch die Bemerkung mit dem Platz... aber ich mach dir deswegen keinen Vorwurf ;)

    und der Andreas hat sowieso immer Recht :)


    Fast hätte ich das obligatorische Verbessern von Beiträgen anderen vergessen.. Tragbare Feuerlöscher sind alle 2 Jahre zu warten und nicht alle 3 ..... Im übrigen sind im Wohnhaus keine Feuerlöscher vorhanden, die stehen nur in der Gewerbeeinheit ! Somit hätte ich wohl schon Grund dies zu bemängeln. Hier geht es immerhin um meinen wie ich finde zu unrecht erhobene Anteil in Höhe von 29 Cent !!


    Ich muss einfach was finden :) weil die gute Hausverwaltung im letzten Jahr bereits gute 50 Euro zuviel von mir kassiert hatte. Leider hab ich da nicht kontrolliert oder zu spät. Daher auch wenns nur 29 Cent sind , drück ich denen noch einen rein

    2 Mal editiert, zuletzt von Azze (30. April 2015 um 17:40)

  • Ach und womit die Dame der Hausverwaltung mich auf die Palme bringt, ist dieser Verrechnungscheck. Da muss ich nun extra für zur Bank rennen, natürlich blöde weil sich deren Öffnungszeiten mit meinen Arbeitszeiten beißt. Dann noch ne Woche warten bis das Geld aufm Konto ist. Warum überweißt die Hausverwaltung nicht einfach grrr

  • Ach und womit die Dame der Hausverwaltung mich auf die Palme bringt, ist dieser Verrechnungscheck. Da muss ich nun extra für zur Bank rennen, natürlich blöde weil sich deren Öffnungszeiten mit meinen Arbeitszeiten beißt. Dann noch ne Woche warten bis das Geld aufm Konto ist. Warum überweißt die Hausverwaltung nicht einfach grrr


    Frage das doch die HV. Die wollen wohl Zinsen gewinnen...?

  • Warum überweißt die Hausverwaltung nicht einfach grrr

    Die intelligenten Fragen nehmen kein Ende.

    Ich werde jetzt ignorieren. Früher oder später ist er sowieso weg vom Fenster.

  • Die intelligenten Fragen nehmen kein Ende.

    Ich werde jetzt ignorieren. Früher oder später ist er sowieso weg vom Fenster.

    Lieber Kolinum in meinem Posting ist kein einziges Fragezeichen zu sehen. Aussagen könnte dies , das es keine Frage war !!! Recht überheblich von dir anzunehmen das jeder hier Fragen stellt auf die du dich genötig fühlst zu antworten. Wenns zuviel Mühe macht, lass es doch einfach

    Ja ignorieren wäre eine Möglichkeit :) dies würdest du aber nicht tun, dafür regste dich viel zu gerne auf.


  • Grundlegend habe ich mein Anliegen hier nicht gepostet weil ich dringend Rat bräuchte. ..., denn ich poste hier doch für E U C H !!! Damit hier Leben rein kommt und ihr mit fachlichem Spezialwissen glänzen könnt.

    ....

    @ Hamburg - Mit deiner Berechnung haste vollkommen Recht, bin auch ich noch drauf gekommen. Jedenfalls mal diverses durchgerechnet und als ein Wert von 27 rauskam, sah es dann plausibel aus. Nur warum zur Hölle kann die Hausverwaltung dann nicht einfach 27 Personen angeben ?

    Vielen Dank, Azze,

    Die Rechnung ist doch einfach:
    Anzahl der Tage, die gewohnt wurden = X
    Anzahl "Azzes" = Y
    Anteil Heizungskosten = Z
    Nach der Formel: X*Y-Z=0 läßt es sich dann einfach errechnen.

    Oder.... man denkt nur eine Sekunde nach und sieht, dass die Anzahl der Tage gleich dem Anteil der Heizungskosten ist.

    Personen kann die Verwaltung nicht angeben, weil die Anzahl der Bewohner über das Jahr wechselt. Die Abrechnung wäre noch unklarer, wenn da stehen würde:
    Anzahl Personen: 27,0712, Ihr Anteil: 0,1616
    Das müßte nämlich dort stehen, wenn die Hausverwaltung "einfach" die Anzahl der Personen angibt.

    Ich denke aber auch, dass das Wort "Personenanzahl" durch "Personentage" getauscht werden müßte. Dass die Abrechnung durch diese Ungenauigkeit unwirksam sein könnte, wage ich zu bezweifeln.

    Gruss
    H H

    P.S. wenn du wieder mal was hast, eine Referat oder deine Steuererklärung, dann beschäftige uns gerne wieder. Schreibe aber vorher, dass du uns nur beschäftigen willst.

  • Ich denke aber auch, dass das Wort "Personenanzahl" durch "Personentage" getauscht werden müßte. Dass die Abrechnung durch diese Ungenauigkeit unwirksam sein könnte, wage ich zu bezweifeln.


    Doch - irgendwo (bitte nagele mich nicht fest) hatte ich mal gelesen, dass Personenbruchteile in Abrechnungen nicht statthaft seien wegen Verstoss gegen die Menschenwürde o.ä.

  • Die Abrechnung ist absolut unwirksam . Alleine schon weil die Gesamtwohnfläche falsch angegeben wurde, die Gewerbeeinheit wird da mitgerechnet, ebenso dann die Flächenbezogegen Berechnungen. Alle sammt ungültig.

    Grundsteuer und Gebäudeversicherung sind für Gewerbeeinheiten deutlich teuer, wurde aber auf alle anderen Mieter umgelegt. Da keine Trennung durchgeführt wurde.

    Da es ja ne geförderte Wohnung ist, ist ohnehin eine Trennung von Gewerbeflächen und Mietflächen vorgeschrieben

    Dann so Punkte wie "Strom allgemein" da kann ja alles drin sein, wenn es um die Stromkosten für die Beleuchtung der Allgemeinflächen geht müsste das auch so beschrieben sein.

    Pauschale Angabe "Hausmeister" nicht nachvollziehbar, welche Tätigkeiten sind da drin ? Reparaturen die er durchführt sind nicht umlagefähig. Der war ohnehin nie zu sehen.

    Hausreinigung wird extra berechnet obwohl dies normal unter Hausmeister fallen würde. Die Hausreinigung wird dann auch nur auf die korrekte Wohnfläche umgelegt.

    Dafür ist Abwasser im Vergleich zum Vorjahr deutlich teurer geworden. Obwohl Menge an Kaltwasser und Warmwasser nahezu gleich geblieben sind. Einleiten der Gewerbeeinheit hinzugekommen ?

  • Die Kosten der Hausreinigung müsst ich ansich auch mal bemängeln, denn 2200 Euro jährlich ist auch nicht grad wenig für 3 Etagen Treppe und je Etage nochmal 16m² Fläche. Hat son junges Mädel gemacht, aber auch nur alle 14 Tage. Lass die mal 2 Stunden gebraucht haben pro Einsatz. sind 4 pro Monat. Bei 185 Euro Kosten pro MOnat ist das mal ein netter Stundenlohn. Das Mädel kriegt ohnehin nur 8,5 die Stunde. Den Rest steckt sich die Hausverwaltung ein bzw bezahlt sich damit. So wird dann die Hausverwaltungskosten einem dann hintenrum untergejubelt.

    auch wenns über ne Renigungsfirma laufen sollte, wär die zu teuer. Wirtschaftlichkeitsgebot nichtr einigehalten.

    Freu mich schon auf die Einsicht der Rechnungen

  • Doch - irgendwo (bitte nagele mich nicht fest) hatte ich mal gelesen, dass Personenbruchteile in Abrechnungen nicht statthaft seien wegen Verstoss gegen die Menschenwürde o.ä.

    Könnte möglichweise auf einen Amputierten zutreffen. Weiß aber auch nix Genaues. :rolleyes:

  • Doch - irgendwo (bitte nagele mich nicht fest) hatte ich mal gelesen, dass Personenbruchteile in Abrechnungen nicht statthaft seien wegen Verstoss gegen die Menschenwürde o.ä.

    Berny,

    Doch...????

    Habe ich nicht geschrieben, dass Personenbruchteile vermieden werden müssen? Liest du fremde Beiträge überhaupt, oder bist du nur noch am tippen?

    Gruss
    H H

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