Kündigung aufgrund gegenseitigen Verzichtes erst nach einem Jahr zulässig

  • Hallo an alle Helfer.

    So lautet die Klausel:
    "Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Eine ordentliche Kündigung ist aufgrund gegenseitigen Verzichtes erstmalig mit Wirkung zum Ablauf des 12 Monats zulässig."

    Ich habe bewusst unterschrieben, jedoch muss ich nun unerwartet in eine andere Stadt ziehen.
    Ich wohne erst einen Monat dort, habe ich nun kein Recht mehr auf die 3 monatige Kündigungsfrist? Ich meine weit vor Ablauf der 12 Monate?

    Das Problem ist, ich werde so oder so in die neue Stadt ziehen müssen und wenn der Vermieter auf die Miete besteht, werde ich sie ihm nicht bezahlen können, da ich einfach nicht finanziell in der Lage dazu bin.

    Was soll ich nun machen?

  • Dann wird der Vermieter einen Mahnbescheid erwirken, einen Vollstreckungstitel und der Gerichtsvollzieher klopft bei Dir, Deiner Bank und Deinem Arbeitgeber an...

    c'est la vie.

    Verträge sind da um eingehalten zu werden.
    Wenn man einen Job mit Risiko des Verzugs hat, sollte man keine Mietverhältnisse mit Kündigungsausschluss unterschreiben. Sowas utnerschreibt man nur, wenn man absolut sicher ist, während der Ausschlusszeit nicht umziehen zu müssen.

  • Zitat

    Was soll ich nun machen?

    Den Vermieter auf Knien anflehen, einer Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Etwas anderes bleibt Dir nicht. Vielleicht kannst Du auch einen Nachmieter stellen.

    Zitat

    Das Problem ist, ich werde so oder so in die neue Stadt ziehen müssen und wenn der Vermieter auf die Miete besteht, werde ich sie ihm nicht bezahlen können, da ich einfach nicht finanziell in der Lage dazu bin.

    Kein Problem! Der Vermieter wird hier einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid beantragen und sich die Kosten dann in 20-30 Jahren von Dir holen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • So lautet die Klausel:
    "Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Eine ordentliche Kündigung ist aufgrund gegenseitigen Verzichtes erstmalig mit Wirkung zum Ablauf des 12 Monats zulässig."


    Bitte den Verzicht wortwörtlich.

  • wenn du 2 mieten im Rückstand bist, hast du die Chance fristlos gekündigt zu werden.
    dannach zahlst du deine mietrückstände und alle sind glücklich.

    werde ich jetzt gesteinigt?

  • Zitat

    dannach zahlst du deine mietrückstände und alle sind glücklich.

    und wann zahlt der Fragesteller die Schadenersatzforderungen, die der Vermieter bis zum Ablauf des Kündigungsausschlusses geltend machen wird?

    Einer meiner Mieter hat mal einen ähnlichen Gedanken. Er musste zusätzlich auch noch die Kosten der Zahlungsklage tragen. Schade, dass er keine Schufa-Klausel unterschrieben hatte...

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • und wann zahlt der Fragesteller die Schadenersatzforderungen, die der Vermieter bis zum Ablauf des Kündigungsausschlusses geltend machen wird?

    Einer meiner Mieter hat mal einen ähnlichen Gedanken. Er musste zusätzlich auch noch die Kosten der Zahlungsklage tragen. Schade, dass er keine Schufa-Klausel unterschrieben hatte...

    kommt nicht vor einer klage, eine Zahlungsaufforderung?
    man könnte schon etwas pokern.

  • wenn du 2 mieten im Rückstand bist, hast du die Chance fristlos gekündigt zu werden.
    dannach zahlst du deine mietrückstände und alle sind glücklich.

    werde ich jetzt gesteinigt?

    Hallo indi,

    nein gesteinigt wirst du nicht. Den geistig Schwachen verzeiht man gerne.

    Im Ernst, dein Tip ist absoluter Blödsinn. Nicht nur das man sich ins Unrecht setzt, es macht das alles nur noch viel teurer. Der Schadenersatz bis zum Ende der Laufzeit ist so oder so fällig. Die Suche nach einen Nachmieter wird dem Vermieter dadurch zusätzlich erschwert. Dazu kann man sich eine Eintragung in eine der vielen Mieterdatenbanken (z.B. Demda) einhandeln.

    Schülke,
    ich sehe es wie Leipziger82. Erkläre deinem Vermieter deine Lage (vor allem, dass du kein Geld hast), er wird kaum Interesse daran haben, den Vertrag "aus Prinzip" durchzusetzen.

    Dann biete ihm alle erdenklich Unterstützung bei der Suche nach einem Nachmieter an. Suche selber, sorge dafür, dass die Wohung picobello ist.

    Wenn gar nichts geht, dann hast du in der Tat schlechte Karten.

    Gruss
    H H

  • natürlich ist mein vorschlag schwachsinnig.

    ich würde zuerst das Gespräch mit dem vermieter suchen.
    z.B für eine zwischen lösung.

    daß der vermieter jetzt einen neuen Mieter sucht und wenn dieser gefunden ist, dann gekündigt werden kann.

    so hat der vermieter die Sicherheit, daß kein leerstand entsteht.

    ich als vermieter würde es eingehen.

  • kommt nicht vor einer klage, eine Zahlungsaufforderung?
    man könnte schon etwas pokern.

    Kann, muss aber nicht, da Mietzahlungen feste Zahlungstermine sind und man automatisch nach Ablauf in Verzug gerät.
    Man kann sofort auf Zahlung klagen, wenn ein Mieter nicht zahlt.

  • Zitat

    kommt nicht vor einer klage, eine Zahlungsaufforderung?
    man könnte schon etwas pokern.

    Wie meinst Du das? Wenn das Mietverhältnis gekündigt und die Wohnung übergeben ist, muss der Vermieter sicher informieren, dass er Schadenersatz geltend macht. Deswegen muss der Mieter ja aber trotzdem zahlen. Tut er das nicht, gibt's eine Klage.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich finde H.H's Vorschlag am besten, hingegen Andreas' und Leipziger' weniger toll...: Wenn beim beklagten Mieter nix zu holen ist, was dann? Den Titel für dreissig Jahre an der Wand einrahmen...?

  • Ich finde H.H's Vorschlag am besten, hingegen Andreas' und Leipziger' weniger toll...: Wenn beim beklagten Mieter nix zu holen ist, was dann? Den Titel für dreissig Jahre an der Wand einrahmen...?

    Das war ja kein Vorschlag sondern nur das Aufzeigen der Konsequenz. Der Fragesteller meinte ja trotzig, er würde so oder so umziehen und die Miete einfach nicht zahlen können. Und das was Leipziger und ich geschrieben haben, war die einfache Konsequenz dieser einfachen Zahlungsverweigerung.

  • Wieso Gottverdammt schließt man Verträge ab die einen binden, wobei man bereits nach 1 Monat feststellt das man aus dem Vertrag raus muss. Ich heirate doch auch nicht die alte die ich per ONS mal gev.... habe gleich am nächsten Tag. Kopfschüttel

  • Wieso Gottverdammt schließt man Verträge ab die einen binden, wobei man bereits nach 1 Monat feststellt das man aus dem Vertrag raus muss. Ich heirate doch auch nicht die alte die ich per ONS mal gev.... habe gleich am nächsten Tag. Kopfschüttel

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