Mietänderung bei unterschiedlichen Einbauküchen

  • Hallo an alle,

    ich habe eine Frage bezüglich der Einbauküche in meiner neuen Wohnung.

    Zum Szenario, die Wohnung ist in einem Komplex mit 4 identischen Wohnungen, alle werden neu renoviert. Ich habe mich inzwischen mit meinen Nachbarn angefreundet und folgendes festgestellt:

    Nachbar 1 hat in seiner EBK sowohl Geschirrspüler als auch Waschmaschine
    Nachbar 2 hat nur noch einen Geschirrspüler
    Ich habe momentan noch gar keine Küche (-.-)

    Wir alle 3 bezahlen aber dieselbe Miete. Ist mir damit, sollte ich keine komplette Küche mit GS & WM bekommen eine Möglichkeit zu geben diese Geräte entweder nachzuverlangen oder die Miete zu mindern?

    Eine zweite Frage die sich hier anschließt. Wie oben beschrieben habe ich immer noch keine Küche da diese angeblich auf der Autobahn verunfallt ist. Ich habe an einigen Stellen (hier) gelesen das ich damit direkt die Miete um 100% mindern kann, für eben diesen Zeitraum. Funktioniert das so einfach, also mit Brief nach dem Motto "Aufgrund fehlender Küche *bla bla*" oder kann der Vermieter/die Wohnungsverwaltung da auf höhere Gewalt plädieren?

    Vielen Dank schon einmal.

  • Zunächst ist jeder Mietvertrag eine Individualvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter. Entscheidend in Ihrem Fall ist also nicht die Ausstattung der Wohnungen Ihrer Nachbarn, sondern die in Ihrem Mietvertrag zur Kücheneinrichtung getroffenen Vereinbarungen.

    Ist Ihnen durch Mietvertrag eine Kücheneinrichtung mit vermietet worden, so hat Ihr Vermieter diese auch zur Verfügung zu stellen.

    Dass beim Fehlen einer vertraglich vereinbarten Einbauküche eine Mietkürzung von 100 Prozent möglich ist, wage ich zu bezweifeln. Schließlich haben Sie durch den Mietvertrag eine komplette Wohnung und nicht nur eine Kücheneinrichtung gemietet. Entscheidend bei einer Mietminderung ist immer die vom bestehenden Mangel ausgehende Beeinträchtigung des Mietverhältnisses. Auch bei einer fehlenden Einbauküche sind und bleiben die Küche an sich und die übrigen Räume nutzbar.

  • Also ich muss ganz ehrlich sagen, dass eine Wohnung ohne Küche für mich keine Wohnung ist, ich bin nicht einmal in der Lage mir morgens einen vernünftigen Kaffee zu machen, geschweige denn ein Abendbrot. Und wozu soll ich einen Küchenraum ohne Küche nutzen? Außer um meine unausgepackten Töpfe darin zu lagern.

    Bis jetzt wurde auch noch keine Miete eingezogen, ich möchte mich nur vorab informieren.

    Ich werde so schnell wie möglich die Mietverträge vergleichen, finde ich keine unterschiedlichen Formulierungen kann ich aber von gleicher Ausstattung ausgehen oder nicht?

  • Zitat

    Ich werde so schnell wie möglich die Mietverträge vergleichen, finde ich keine unterschiedlichen Formulierungen kann ich aber von gleicher Ausstattung ausgehen oder nicht?

    Um es kurz und Knapp zu beantworten - Nein.

    Wie bereits geschrieben ist jeder Mietvertag eine Individualvereinbarung. Selbst wenn die Wohnungen an sich identisch sind, heißt das noch lange nicht, dass diese auch mit einer identischer Ausstattung vermietet wurden.

    Durch einen Mietvertrag werden Ihnen in der Regel lediglich 'Räume zu Wohnzwecken' (also ohne irgendeine Ausstattung) vermietet. Aus diesem Grund ist es auch wichtig, darauf zu achten, dass zusätzliche Absprachen, wie zur Verfügung gestellte Einbauküchen, vertraglich festgehalten werden.

    Entscheidend sind deshalb die in Ihrem Mietvetrag getroffenenen Vereinbarungen. Schauen Sie deshalb in Ihren Mietvertrag, ob Ihnen eine Einbauküche mit vermietet wurde. Ist diesbezüglich dort nichts vereinbart worden, so haben Sie auch kein Anrecht auf eine Ihnen durch den Vermieter zur Verfügung gestellte Einbauküche.

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