sind FeWo gemischt genutzte Gebäude

  • Hallo Zusammen,

    in einem Gebäude mit 7 Objekten, wird die Hälfte als FeWo von Frühjahr - Herbst vermietet.
    Ist das ein touristisches Gewerbe / gemischt genutzte Gebäude und kann ich als Festmieter auf getrennte Abrechnung bestehen?

    Herzlichen Dank

  • Im Moment vermag ich die Frage nach der getrennten Abrechnung auch nicht ganz nachzuvollziehen.

    In der Abrechnung des Vermieters müssen die Verbräuche und die unterschiedlichen Nutzunngszeiträume durch die Mieter berücksichtigt werden. Dabei spielt es eigentlich meines Erachtens keine Rolle ob die Wohnung dauerhaft oder nur zeitweise vermietet wurden. Die anteiligen Kosten für Leerstände trägt der Vermieter, dies sollte auch für Ferienwohnungen gelten.

    Im Gegenteil: Wenn ich mich richtig entsinne gibt es eher im umgekehrten Fall Schwierigkeiten, wenn Ferienwohnungen zu Dauerwohnzwecken vermietet werden...

  • Hallo,

    zum Beispiel bei der Heizkostenverordnung/Abrechnung. Bei den FeWo bleibt die Heizung das ganze Jahr über an, da die Gäste nicht frieren sollen. Was einem festen Mieter wiederstrebt, da er sparen will.

  • Hallo,
    zum Beispiel bei der Heizkostenverordnung/Abrechnung. Bei den FeWo bleibt die Heizung das ganze Jahr über an, da die Gäste nicht frieren sollen. Was einem festen Mieter wiederstrebt, da er sparen will.


    Wenn die Heizkörper Heizkostenverteiler haben (egal, ob mit Röhrchen oder digital) und die Heizkosten von einem Provider errechnet werden, stellt sich dieses Problem überhaupt nicht.

  • Zitat

    ... zum Beispiel bei der Heizkostenverordnung/Abrechnung. Bei den FeWo bleibt die Heizung das ganze Jahr über an, da die Gäste nicht frieren sollen. Was einem festen Mieter wiederstrebt, da er sparen will

    Wenn ich jetzt richtig vermute, spielen Sie darauf an, dass nach der Heizkostenverordnung die Berechnung der Heizkosten zu mindestens 30 Prozent flächenmäßig erfolgt.

    Allerdings haben auch die Vermieter von Ferienwohnungen wirtschaftlich zu rechnen. Ich kann mir zwar vorstellen, dass in der Kälteperiode auch bei Leerständen versucht wird, in Fereienwohnungen eine gewisse Grundtemperatur zu behalten. Dennoch gehe ich davon aus, dass die Heizkosten über eine komplette Abrechnungsperiode niedriger ausfallen, als bei dauerhaft vermieteten Wohnungen.

  • Danke für die Antworten. Ja es werden 30 % nach Fläche abgerechnet und leider haben die FeWo einen höheren Heizungsverbrauch, als der Festmieter. Grund hierfür ist ein Beispiel die Höhe der DG Wohnung von ca. 3 m und schlechter Isolierung.
    Die Saison am Bodensee fängt Pfingsten an und die Wohnungen sind bis Mitte September vermietet. Den ganzen Winter über stehen sie leer und der Heizkessel ist auf 20 Grad eingestellt.
    Danke
    maala

  • Gut, das mag ja sein. Ich gehe mal davon aus, dass das Objekt über eine Sammelheizung verfügt. In diesem Fall wären die Heizkosten aber sicherlich noch höher, wenn diese Wohnungen auch in den Wintermonaten genutzt würden.

    Dass die Heizung auf 20 Grad eingestellt ist vermag ich nicht als Nachteil zu erkennen. Schließlich möchten Sie es in Ihrer Wohnung in den kalten Monaten auch angenehm warm haben. Und ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Vermieter von Ferienwohnungen hier in den Wintermonaten während der Leerstandsphase seine Wohnung mehr als notwendig beheizt, um ein Einfrieren von Leitungen zu verhindern.

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