Zweitschlüssel

  • Hallo, ich habe da ein kleines Problem und wollte fragen wie es rechtlich aussieht.

    Der Vermieter gab mir nur einen Schlüssel für den Briefkasten. Dieser ist in zwei Teile gebrochen. Habe es beim Schlüsseldienst reparieren lassen aber leider passt er nicht mehr, da wohl ein Zahn fehlt.

    Der Vermieter hat keinen zweiten da. Nun muss ich wohl den Schlüsseldienst rufen um das Schloss austauschen lassen.

    Ich dachte eig., dass der Vermieter einen Zweitschlüssel haben müsste?

    Muss ich die Kosten nun tragen?

  • komarara:

    "Der Vermieter gab mir nur einen Schlüssel für den Briefkasten. Dieser ist in zwei Teile gebrochen. Habe es beim Schlüsseldienst reparieren lassen aber leider passt er nicht mehr, da wohl ein Zahn fehlt."
    - Das ist Dein pers. Pech.

    "Der Vermieter hat keinen zweiten da. Nun muss ich wohl den Schlüsseldienst rufen um das Schloss austauschen lassen."
    - Sowas schaffst Du selbst wohl nicht...?

    "Ich dachte eig., dass der Vermieter einen Zweitschlüssel haben müsste?"
    - Nein, keinesfalls, genausowenig wie der VM auch keinen Wohnungszweitschlüssel haben sollte.

    "Muss ich die Kosten nun tragen?"
    - Yeah...

  • Zitat

    Ich dachte eig., dass der Vermieter einen Zweitschlüssel haben müsste?

    Ja, sollte er, damit er jederzeit ungefragt deine Wohnung gehen und deine Post lesen darf.

    Zitat


    Muss ich die Kosten nun tragen?

    Ja, es sei denn, der Vermieter hat den Schlüssel zerbrochen.
    Ein Briefkastenschloss kostet ca. 5 EUR. Das ist zu verkraften.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo, ich habe da ein kleines Problem und wollte fragen wie es rechtlich aussieht.

    Der Vermieter gab mir nur einen Schlüssel für den Briefkasten. Dieser ist in zwei Teile gebrochen. Habe es beim Schlüsseldienst reparieren lassen aber leider passt er nicht mehr, da wohl ein Zahn fehlt.

    Der Vermieter hat keinen zweiten da. Nun muss ich wohl den Schlüsseldienst rufen um das Schloss austauschen lassen.

    Ich dachte eig., dass der Vermieter einen Zweitschlüssel haben müsste?

    Muss ich die Kosten nun tragen?

    1.: Der Vermieter DARF zu Deiner Wohnung keinen eigenen Schlüssel haben. Du hast für Deine Wohnung das alleinige Hausrecht (abgesehen von Deinen evtl. vorhandenen Mitbewohnern in der Wohnung)
    2.: Wenn Dir der Schlüssel zerbrochen ist (wie schafft man das???), bist Du Schadensersatzpflichtig. Egal ob Du das fahrlässig, vorsätzlich oder unwissentlich verursacht hast. Somit musst Du auch den neuen Schlüssel bezahlten.

  • Ok danke soweit. Hab das wohl iwo aufgeschnappt.

    Wie man es schafft den Schlüssel kaputtzumachen?
    Das war ein billig Schlüssel der schon abgenutzt war, hab mich noch unglücklich draufgesetzt.

    Wieso ich das nicht selber mache?
    Weil ich keine 700km reisen will um das Schloss zu wechseln. Sonst würde ich das sicher selber machen.

    Man hört ja oft das man beim schlüsseldienst betrogen wird, deshalb wollte ich, das der Vermieter es übernimmt.

  • Kann man im Nachhinein nicht feststellen ob eine Materialschwäche oder unsachgemäße Anwendung Ursache des Abbrechens war, so geht dies zulasten des Vermieters, wenn dieser dem Mieter keinen unsachgemäßen Gebrauch vorwerfen kann (so zuletzt AG Halle, Urteil vom 17.03.2009, Az.: 93 C 4044/08).

    Muss man als Mieter zahlen besteht die Möglichkeit, dass eine private Haftpflicht- oder Hausratsversicherung eingreift. Genauere Details kann man der Versicherungspolice entnehmen.

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