Danke euch!
Jahresabrechnung 2014
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wolke99 -
22. April 2015 um 08:22 -
Erledigt
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Faszinierend, dass Du zur Umlage dieser Kosten eine eindeutige Aussage triffst, obwohl dieses Thema absolut strittig ist.
Weiterhin scheint deine Meinung da mehr Gewicht zu haben, als die von etlichen Experten.Woher beziehst Du dieses Wissen, wenn es nicht einmal eine eindeutige Rechtsprechung hierzu gibt?
Du kannst hier auch hundert Paragraphen zitieren: Das Wort "Trinkwasseruntersuchung" finde ich dort nirgendwo. Sicher kann man dies dort irgendwo hineininterpretieren, allerdings ist das eine vergebene Mühe, wenn es hierzu keine Rechtsprechung gibt.
Eine Trinkwasseruntersuchung hat nichts mit einer Wasseraufbereitung oder dem Betrieb einer Anlage zu tun. Es steht lediglich im Zusammenhang damit.Du kannst mir allerdings gern eine Quelle zu deinen Behauptungen nennen. Deine Meinung ist im Vergleich zu Rechtsprechung allerdings nichts wert (auch wenn Du das sicher gern anders hättest).
Hallo,
ich sehe gar nicht wo dein Problem ist. Das Thema Wasseruntersuchung ist zwar im Abs.2 zur Wasserversorgung nicht erwähnt, aber spätestens im Abs 17 wird auf alle in Abs.2 bis Abs.16 nicht genannten Kosten, auf §1 BkVO verwiesen
§ 1 Betriebskosten
(1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder
Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude,
Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehenDas da die regelmäßige Legionellenuntersuchung reinfällt, sollte auch für dich einzusehen sein.
Gruss
H H -
Zitat
ich sehe gar nicht wo dein Problem ist. Das Thema Wasseruntersuchung ist zwar im Abs.2 zur Wasserversorgung nicht erwähnt, aber spätestens im Abs 17 wird auf alle in Abs.2 bis Abs.16 nicht genannten Kosten, auf §1 BkVO verwiesen
Jetzt treibst Du mich auch noch in den Wahnsinn...
Hättest Du Dir die Mühe gemacht, meine anderen Beiträge zu lesen, würdest Du erkennen, dass ich genau das mehrfach beschrieben habe. Hier hätte schon im Zweifel das Lesen meines ersten Beitrages gereicht (der letzte Satz, # 4, Alternativ Post # 18).ZitatDas da die regelmäßige Legionellenuntersuchung reinfällt, sollte auch für dich einzusehen sein.
Hier ist aber der Knackpunkt: Darf der Vermieter die Kosten der Untersuchung in Rechnung stellen oder nicht? Fallen diese Kosten nämlich nicht unter die Kosten der Warmwasserversorgung, hätte der Vermieter die Prüfung als neue Betriebskostenart nach § 2 Abs. 17 BetrKV ankündigen müssen.
Also nochmal und einfach: Eine Umlage der Kosten über § 2 Abs. 2 BetrKV ist strittig, nicht jedoch über Punkt 17, weshalb ich in meinem ersten Beitrag schrieb, dass eine Umlage im Zweifel (als neue Betriebskostenart) angekündigt werden muss.
Da bei AndreasC1977 offensichtlich aber eine Leseschwäche existiert, hat er das nicht verstanden. Er ist ja stur der Meinung, dass die Legionellenprüfung unter die Kosten der Warmwasserversorgung fällt, trotz vieler anderer Meinungen.
Ansonsten bin ich aus dem Thread raus. Diskussionen sind müßig, wenn man sich nicht einmal die Mühe macht, die Beiträge der anderen zu lesen (und zu verstehen).
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Da bei AndreasC1977 offensichtlich aber eine Leseschwäche existiert, hat er das nicht verstanden. Er ist ja stur der Meinung, dass die Legionellenprüfung unter die Kosten der Warmwasserversorgung fällt, trotz vieler anderer Meinungen.
Hörst Du mal auf mich zu beleidigen? Was hast Du für eine Kinderstube genossen? Offenbar keine! -
Zitat
Hörst Du mal auf mich zu beleidigen? Was hast Du für eine Kinderstube genossen? Offenbar keine!
Das war nur eine Vermutung und keine Unterstellung. Grundsätzlich habe ich darauf geschlossen, da Du ja offensichtlich die von mir geposteten Links nicht gelesen, bzw. verstanden hast.
Ansonsten erinnere ich an Beleidigungen Deinerseits gegenüber anderen Usern vor einigen Monaten. Soviel zum Thema Kinderstube.
So, jetzt bin ich wirklich raus.
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Hattet ihr nicht die gleiche Kinderstube "Genossen" ??
Glück und Frieden sei beschieden
Deutschland, unserm Vaterland.
Alle Welt sehnt sich nach Frieden,
Reicht den Völkern eure Hand.
Wenn wir brüderlich uns einen,
Schlagen wir des Volkes Feind!
Laßt das Licht des Friedens scheinen,
Daß nie eine Mutter mehr Ihren Sohn beweint.in dem Sinne : Piep Piep Piep wir haben uns alle lieb !
P.S. Legionellenprüfung steht auch auf meiner NKA aber Betrag 0,00.
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