Ausgezogen und Nebenkostennachzahlung über Mietkautionskonto - bis wann verjährt?

  • Hallo,

    ich bin 2011 aus einer Wohnung ausgezogen und habe 2012 eine Nebenkostenabrechnung/Nachzahlung erhalten. Ich habe dem Verwalter mitgeteilt, dass er die Summe X vom Mietkautionskonto abheben darf und den Rest überwiesen.

    Seitdem ist Ruhe. Der Verwalter hat den Betrag nicht vom Mietkautionskonto abgerufen.

    Kann ich diesen Betrag nach drei Jahren, sprich zu 2016 von meiner Bank zurückfordern und das Konto auflösen, da der Verwalter diesen Betrag nicht abgerufen hat?

    Er hat sich aber auch nicht gemeldet und gesagt, dass er das nicht macht und ich die Summe X überweisen soll und er dann das Mietkautionskonto freigibt.

    Er kann sich ja auch nicht ewig mein Mietkautionskonto bestehen lassen. Dies läuft nämlich über meine Hausbank und ich kann deshalb sehen, dass das Geld noch dort liegt.

    Petra

  • Forderungen aus 2012 kann der Vermieter noch bis zum 31.12.2015 geltend machen.

    Im Übrigen hätte die Kaution bzw. der Restbetrag schön längst ausgezahlt werden müssen.

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