Guten Abend alle zusammen,
ich habe ein Problem mit meiner Nebenkostenabrechnung und hoffe hier im Forum (erste) Hilfe zu bekommen, da ich den Wald für lauter Bäumen nicht mehr sehen kann ![]()
Es geht um Folgendes: Ich wohne in Singen (Hohentwiel) in einer 2 Zimmerwohnung mit knapp 60m². Kaltmiete 400 €, Nebenkosten 140 €.
In diese Wohnung bin ich zum 1. November 2014 eingezogen. An jeder Heizung bzw. Wasserleitung ist ein eigener Zähler angebracht. (Beispielbilder: Heizung , Wasser)
Nun kam die Nebenkostenabrechnung - wortlaut:
Zitat... hiermit lege ich Ihnen die endgültige Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2014 vor, in der sich durch die endgültigen Kosten eine Nachzahlung in Höhe von € 206, 54 ergibt. ... Des Weiteren haben sich die monatlichen Betriebskosten teilweise geändert. Die für Ihre Wohnung gültigen Betriebskosten sind in der Anlage aufgeführt. Ich bitte Sie daher, den Dauerauftrag für Miete und Nebenkosten in Höhe von € 598,71 ab 1. Mai 2015 zu ändern.
Für zwei Monate eine Nachzahlung von 206 Euro? Eine Mieterhöhung von 58 Euro monatlich?:(
Die Nebenkostenabrechnung liegt mir vor (die erwähnte Anlage). Der Vermieter lässt diese von einer Firma erstellen. Alles sieht meiner Meinung nach normal bzw. vertretbar aus, bis auf einen Wert bei den Heizkosten. Die Werte sind verbrauchte Einheiten:
Bad: 25,57
Wohnzimmer: 35,86
Küche: 223,14
Schlafzimmer: 1.075,25 ??
Die Heizungen im Schlaf- und Wohnzimmer stehen beide auf 1 v 5. Ich heize stärker in der Küche, wo sich die Wärme in der ganzen Wohnung gut verteilt. Aber laut dem Wert im Schlafzimmer müsste ich dort eine Sauna haben, wo ich regelrecht verdampfen könnte!
Ich gehe hier von einer fehlerhaften Abrechnung oder einem technischen Defekt an der Heizung (oder Zähler) aus. Die Abrechnung kann ja "richtig" erstellt worden sein, aber auf Grund von falschen Werten von der Heizung im Schlafzimmmer. Ich weiß nicht, wie ich dies nun besser (formell) beschreiben könnte (materiell, inhaltlich, formell...). Ich hoffe ihr versteht mich in dem Punkt.
Wie kann ich denn nun weiter verfahren? Ich bin wirklich nicht bereit diese Erhöhung zu zahlen.
Habe ich durch diese Mieterhöhung ein gesondertes Kündigungsrecht?
Und muss ich direkt zum 1. Mai die neue Gesamtmiete bezahlen oder gibt es auch hier eine Frist (3 Monate o. ä.)?
Ich würde mich über Hilfe wirklich sehr freuen, es ist absolut nicht mein Fachgebiet ![]()
Liebe Grüße,
Anna