Bitte um Unterstützung bei der Bewertung eines Übergabeprotokolls

  • Liebe Alle,

    ich wohnte knapp 5 Jahre in einer 3-Zimmer Wohnung innerhalb eines 3-Parteien Hauses, die ich bereits zum 28.02.2015 gekündigt und auch schon geräumt habe.

    Damals, vor 5 Jahren, zog ich in eine bereits renovierte Wohnung, weil der / die Vormieter eine »turnusmäßige« Renovierung durchführten, danach aber (nach ein paar Monaten innerhalb des Hauses in eine etwas größere Wohnung zog.

    Ich hatte auch, in Abstimmung mit dem Vermieter, keinen Grund für eine abermalige Renovierung allerdings gibt es leider kein Protokoll.

    Mit den Jahren nahm mein Vater (gelernter Maler- und Lackierer) ebenfalls kleinere Renovierungs-, Ausbesserungsarbeiten vor respektive gab dem Flur, dem Schlaf- sowie dem Kinderzimmer einen andersfarbigen Anstrich.

    Kommenden Samstag ist Wohnungsübergabe und es gab bereits, vor 3 Wochen, eine »Vorbesichtigung« mit der Vermieterin, auf Grund dessen ich nun so etwas wie eine Mängel- und/oder Todo-Liste erhielt,
    die ich persönlich für nicht rechtens halte.

    Einige Punkte, die auf der Liste sind, z.B. die Wände, die nicht neutral sind, wurden bereits wieder in den neutralen Zustand überführt, jedoch sind dort ein paar Punkte drauf, die ich für sehr fragwürdig halte. Die Vermieterin verlangt in diesem Protokoll im Prinzip, dass wir die Wände im ganzen Haus neu streichen, ausgenommen dem Flur, welches ihr »ganz gut gefällt«.

    Ich darf vielleicht noch anmerken, dass sich dieses alles in einem kleinen Kaff abspielt und die Dame durchaus für Ihre schwierigen Übergaben bekannt ist.

    Die Kaution betrug 2 Monatsmieten, knapp € 1000.-

    Wenn es für Euch in Ordnung ist, würde ich gerne einmal die anonymisierte Todo-Liste vorstellen und Euch um Eure Einschätzung meiner tatsächlichen Rechte und Pflichten bitten.

    LG Walter

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  • Die Forderungen hinsichtlich der Malerarbeiten halte ich teilweise durchaus für gerechtfertigt. Farbintensive Wände muss der Vermieter nicht hinnehmen, Styropor-Sachen erst recht nicht. Hier muss dann nachgebessert werden.

    Ansonsten ist zu malern, wenn der Zustand dies erfordert. Das ist aus der Ferne nicht zu beurteilen.

    Eine Mülltonnenreinigung dürfte nicht unter geschuldete Schönheitsreparaturen fallen. Bei den Beschädigungen an Türen stellt sich die Frage nach der Ursache der Beschädigung. Abnutzung oder schuldhaft?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Leipziger82,

    vielen Dank für die Antwort! Die farbintensiven Wände wurden bereits beseitigt. Wir sagten zu, solche nicht neutralen Farbgestaltungen zu neutralisieren, denn dieses ist auch im Prinzip unstrittig. Die weißen Tapeten z.B. im Wohnzimmer sind nun nicht mehr die Besten, jedoch nicht durch Beschädigung(en) meinerseits. Weiterhin wurden die Styropor-Sachen ebenfalls bereits entfernt. Die Beschädigungen an der Tür sind nicht durch mich bzw. meine Tochter, was ich leider nicht »beweisen« kann (Kein Protokoll beim Einzug, wäre mir vermutlich nicht aufgefallen).

  • Guten Morgen Berny,
    richtig, denn die eigentliche Übergabe ist am kommenden Samstag. Mir fiel selbst eben noch auf, dass die im Protokoll hinterlegten Daten nicht stimmen, denn die Wohnung ist zum 28.02. gekündigt worden, fristgemäß. Diese Veröffentlichung dient im Grund vor allem dazu, nicht durch eine Unachtsamkeit meinerseits, ein Problem zu erzeugen.
    Danke für die Nachfrage.
    LG

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