Angeblich nicht gezahlte Miete

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem: Mein Vermieter unterstellt mir, ich hätte für den Zeitraum Oktober 2014 - Dezember 2014 keine Miete gezahlt.
    Ich habe allerdings immer bezahlt, lediglich immer ein paar Tage später. Jetzt fordert mein VM für den gesamten Zeitraum die Miete nochmal!
    Meine Frage ist jetzt, was ich tun kann, um das zu beweisen. Ich war schon bei meiner Hausbank und habe mir die Kontoauszüge für den besagten Zeitraum alle ausdrucken lassen, bin mir aber nicht sicher, ob das als Beweis reicht? Oder gibts da noch andere Möglichkeiten?
    Das ist übrigens meine erste Wohnung und ich weiss nicht wirklich, wie ich mich jetzt verhalten soll.


    lg

  • Zitat

    Meine Frage ist jetzt, was ich tun kann, um das zu beweisen.

    Kontoauszüge vorlegen.

    Zitat

    bin mir aber nicht sicher, ob das als Beweis reicht?

    Gehen wir mal logisch ran: Wenn die Kontoauszüge nicht reichen sollten, was soll denn sonst vorgelegt werden? Diese Auszüge geben Auskunft darüber, was Du wann an jemanden gezahlt hast.

    Zitat

    Ich habe allerdings immer bezahlt, lediglich immer ein paar Tage später.

    Das würde ich künftig nicht mehr machen. Verspätete Mietzahlungen können eine Abmahnung des Mietverhältnisses zur Folge haben, die wiederum zum Verlust der Wohnung führen können.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Auf den Kontoauszügen steht ja nicht immer alles drauf.
    Idealerweise lässt Du Dir von Deiner Bank etwas geben, worauf ersichtlich ist, an welche Bankverbindung überwiesen wurde.
    Vielleicht hast Du an eine falsche Kontonummer überwiesen und ein Dritter freut sich über das unverhoffte Geld?
    Banken prüfen nömlich nur die Kontonummer auf "Existenz", nicht den Namen des Kontoinhabers. Da Kannst Du als Empfänger auch "Micky Maus" eingeben. Zu 95 % kommt die Überweisung an. Nur die wenigsten Banken prüfen das noch.

  • Die Kontodaten habe ich schon verglichen, ich habe immer an ein und die selbe Bankverbindung überwiesen. Komisch finde ich, dass nur das Geld von Oktober bis Dezember fehlen soll.
    Ich werde mich heute gleich mal bei meiner Bank erkundigen, ob sie mir so etwas ausstellen.

    Danke.

  • Zitat

    Auf den Kontoauszügen steht ja nicht immer alles drauf.
    Idealerweise lässt Du Dir von Deiner Bank etwas geben, worauf ersichtlich ist, an welche Bankverbindung überwiesen wurde.

    bei welcher Bank bist Du denn? :confused:

    Ich bilde mir sogar ein, dass die Bank verpflichtet ist, die genauen Angaben des Zahlungsempfängers in den Auszügen offen zu legen. Ich verweise hier mal auf § 666 BGB.

    Zitat

    Vielleicht hast Du an eine falsche Kontonummer überwiesen und ein Dritter freut sich über das unverhoffte Geld?

    Das kann natürlich passieren. Das Geld wäre dann futsch.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • bei welcher Bank bist Du denn? :confused:

    Ich bilde mir sogar ein, dass die Bank verpflichtet ist, die genauen Angaben des Zahlungsempfängers in den Auszügen offen zu legen. Ich verweise hier mal auf § 666 BGB.


    Das kann natürlich passieren. Das Geld wäre dann futsch.

    Sparkasse, Deutsche Bank und DKB.
    Und wenn ich Sammelüberweisungen mache - was praktisch ist, weil man nur eine TAN braucht, steht auf dem Kontoauszug nur
    "Sammelüberweisung Nr. 08/15, 3 Zahlungsträger, 12.000 EUR"
    (so in etwa, je nach Bank anders).
    Was sich hinter den Sammelüberweisungen verbirgt, sieht man nicht auf dem Kontoauszug. Dafür sollte man sich seinen Überweisungsbeleg ausdrucken. Wenn man es nicht gerade vergessen hat.

    Futsch ist das Geld nicht.
    Man geht zu seiner Bank, sagt, dass jene Überweisungen fehlgeleitet sind. Dann schreibt die Bank die Empfängerbank an, und diese kontaktiert ihren Kunden. Der wird von der Empfängerbank aufgefordert, die falsch erhaltenen Beträge zurück zu überweisen.

  • Zitat

    Der wird von der Empfängerbank aufgefordert, die falsch erhaltenen Beträge zurück zu überweisen.

    und wenn der Empfänger das nicht tut? Diese Aufforderung ist ein theoretisches Instrument, was in der Praxis kaum funktioniert.
    Mir sind diverse Fälle bekannt, wo der falsche Empfänger das Geld verprasst hat und der Überweisende in die Röhre geschaut hat.
    Grundsätzlich muss der Gläubiger dann nämlich eine Klage auf Zahlung einleiten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • und wenn der Empfänger das nicht tut? Diese Aufforderung ist ein theoretisches Instrument, was in der Praxis kaum funktioniert.
    Mir sind diverse Fälle bekannt, wo der falsche Empfänger das Geld verprasst hat und der Überweisende in die Röhre geschaut hat.
    Grundsätzlich muss der Gläubiger dann nämlich eine Klage auf Zahlung einleiten.

    Ja, und erlangt einen vollstreckbaren Titel. Aus dem kann man 30 Jahre vollstrecken. Das weiß aber auch der, der das Geld unrechtmäßig bekommen hat.
    Das ist bei uns in der Firma in den letzten 4 Jahren zweimal vorgekommen (einmal mit einer Überweisung von 7.500 EUR... da ist mir das Herz in die Hose gerutscht :D ) und die falschen Empfänger waren alle so klug und haben das Geld nach Aufforderung zurück überwiesen. Wenn auch es Wochen gedauert hat.

    Es KANN schief gehen, aber es muss nicht. Nicht jeder Mensch ist ein A**Loch. oder sollte man die Bürger Leipzigs da ausnehmen? :P

  • Zitat

    Es KANN schief gehen, aber es muss nicht. Nicht jeder Mensch ist ein A**Loch. oder sollte man die Bürger Leipzigs da ausnehmen? :P

    Ich selbst kenne bestimmt einige dutzende Fälle von Fehlüberweisungen. Bei ca. 90% dieser Fälle ist keine Rückzahlung erfolgt.
    Bei 7.500 € lohnt sich bestimmt auch eine Klage, aber nicht bei einer Forderung im niedrigen oder mittleren dreistelligen Bereich.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Bei 7.500 € lohnt sich bestimmt auch eine Klage, aber nicht bei einer Forderung im niedrigen oder mittleren dreistelligen Bereich.


    Eine Klage gegen wen?
    Ich hatte mal etwas an eine Apotheke (Konto bei einer anderen SK) überwiesen. Auf meinem Kontoauszug stand jedoch als Empänger der Name der Apothekerin/Kontoinhaberin.

  • Eine Klage gegen wen?
    Ich hatte mal etwas an eine Apotheke (Konto bei einer anderen SK) überwiesen. Auf meinem Kontoauszug stand jedoch als Empänger der Name der Apothekerin/Kontoinhaberin.

    beim nächsten mal nimmst du Leipzigers namen und meine Kontonummer.:cool:

  • Eine Klage gegen wen?
    Ich hatte mal etwas an eine Apotheke (Konto bei einer anderen SK) überwiesen. Auf meinem Kontoauszug stand jedoch als Empänger der Name der Apothekerin/Kontoinhaberin.

    Im Falle einer Falschüberweisung, bzw. bei einer Klage ist das Kreditinstitut verpflichtet, die Daten des Geld-Empfängers rauszugeben.
    Anhand der Kontonummer ist der Inhaber - logischerweise - ermittelbar.

    Zitat

    beim nächsten mal nimmst du Leipzigers namen und meine Kontonummer.

    Dann doch lieber umgekehrt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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