Probleme mit dem Sohn der Vermieterin

  • Als ich die Wohnung übernommen habe wurde das hopplahop gemacht und kein Übergabeprotokoll erstellt. Die Vormieterin hat sich hier öfters mal kreativ ausgetobt und kleine schlaglöcher im Laminat hinterlassen, sowie die Türen zu kurz abgeschliffen usw. Kleinigkeiten, die ich auch nicht angezeigt habe. Stehe ich in der Nachweispflicht, dass ich das nicht verursacht habe, wenn er von mir verlangt das zu beseitigen oder muss er mir nachweisen, dass die Schäden während meiner Mietzeit entstanden sind?


    Ich denke, dass dieser Zug für Dich abgefahren ist.

  • Das hatte ich befürchtet. Danke für die schnelle Antwort. Habe jetzt mehrfach gelesen, dass bei fehlendem Protokoll der Vermieter beweisen muss, dass die Mängel bei Einzug noch nicht vorhanden waren; einen Zeugen, dass die Mängel von der Vormieterin stammen habe ich. Ich werde morgen noch mal versuchen die Anwältin vom Mieterbund zu erreichen.
    Man lernt ja aus jeder Erfahrung aber auf die Erfahrungen, die ich in und mit dieser Wohnung gemacht habe, hätte ich gern verzichtet.


  • Erst wollte ich morgen Anrufen, jetzt habe ich mich aber entschieden eine Mail zu schreiben (somit habe ich einen Nachweis über das was und wie ich geschrieben habe. Bei einem Telefonat habe ich hinterher keinen Nachweis).


    Was bitte hast Du mit einer Mail? Einen Nachweis? Einen Scheissdreck hast Du damit. Du hast damit nur irgendeinen Text in Deinem Computer, aber keinen Nachweis, dass er auch angekommen ist.

    Wie bereits in unzähligen Themen erläutert hier noch einmal:

    SMS, E-Mail, Whatsapp, Fratzenbuch-Mitteilungen, Skype und dergleichen sind Freizeitbeschäftigungen und keine juristisch anerkannte Zustellwege. Eine E-Mail kann jeder Anfänger mit dem richtigen Tutorial fälchen, so dass man eine E-Mail erstellen kann, die an eine bestimmte Person um eine bestimmte Zeit mit einem bestimmten Inhalt verschickt wurde, die es aber in Realität nicht gab.
    Selbst bei einer echten E-Mail gibt es keinen Nachweis der Zustellung. Nur dann, wenn der Empfänger auf diese E-Mail Bezug nimmt, kann man den Empfang belegen. (Auch das Versenden der E-Mail mit Lesebestätigung ist KEIN Nachweis, da die Lesebestätigung auch nur eine E-Mail ist, die man selber fälschen kann in nur 30 Sekunden.)

    Leute, macht Eurer Gehirn frei von den elektronichen Kommunikationswegen und wendet Euch der wunderbaren Erfindung des Papiers zu. Nur das ist rechtssicher.

  • Da der Sohn meiner Vermieterin zwischenzeitlich einen Termin zur genauen Begutachtung der Wohnung gefordert hat, habe ich mir entsprechende Rechtsberatung bei einem Anwalt des Mieterschutzbundes eingeholt. Falls jemand in einer ähnlichen Situation ist, will ich hier teilen, was nun in meinem (!) Fall Sache ist:

    Ausgangssituation: Habe die Wohnung direkt von der Vormieterin übernommen; eine genaue Besichtigung durch die Vermieterin hat nicht stattgefunden; ein Übergabeprotokoll wurde nicht angefertigt; die Vormieterin hat diverse Mängel (zB. Schlagfurchen im Laminat, zu kurz abgeschliffene Türen usw.) hinterlassen.
    Nun hat der Sohn meiner Vermieterin einen Termin gefordert, um die Wohnung genauer zu Begutachten und mir dann entsprechende Mängelbeseitigungen aufzuerlegen.
    Ich bin rechtlich nicht verpflichtet einen solchen Termin zuzulassen und der Anwalt hat mir, basierend auf den vergangenen Vorfällen, in denen man versuchte mich unter Druck zu setzen, dringend von einem derartigen Termin abgeraten. Es müssen von mir lediglich bei Ende des Mietverhältnisses die Schlüssel übergeben werden, nicht aber die Wohnung. Sofern niemand anwesend ist, um die Schlüssel entgegenzunehmen, könnte ich diese per Einwurfeinschreiben zustellen lassen.
    Grundsätzlich gilt: von mir verursachte Mängel muss ich beseitigen (das sollte selbstverständlich sein); Mängel der Vormieterin nicht. Dabei ist aber wichtig, dass es Zeugen gibt, falls es deswegen bis vor Gericht geht; ebenso wichtig: jeden Raum bis ins kleinste Detail zu fotografieren, bevor die Schlüssel abgegeben werden. Und Generell immer und überall einen Zeugen dabei haben.
    Hinterlassen muss ich die Wohnung lediglich besenrein, da ich sie unrenoviert übernommen habe und der Mieter laut einem BGH-Urteil nicht verpflichtet ist, eine Wohnung in einem besseren Zustand als bei Übernahme zu hinterlassen.

    Momentan rechne ich damit, dass der Sohn meiner Vermieterin es nicht einfach hinnehmen wird, dass ich den Begutachtungstermin ablehne, aber seit der Rechtsberatung kann ich wesentlich ruhiger und sicherer an die Sache rangehen.
    Bitte keine bissigen Kommentare im Sinne von "Das is nix neues" oder "Das steht hier schon tausendmal drin". Vllt ist irgendwo jemand in der gleichen Situation, dem ich damit ein bisschen weiterhelfen kann.

    Einmal editiert, zuletzt von InaBina (15. Mai 2015 um 11:41)


  • Ich bin rechtlich nicht verpflichtet einen solchen Termin zuzulassen und der Anwalt hat mir, basierend auf den vergangenen Vorfällen, in denen man versuchte mich unter Druck zu setzen, dringend von einem derartigen Termin abgeraten.

    Und das hat dir tatsächlich ein Anwalt geraten? Ich glaube eher, dass das der Mitarbeiter war, der den Kopierer und die Kaffeemaschine bedient.

  • Da der Sohn meiner Vermieterin zwischenzeitlich einen Termin zur genauen Begutachtung der Wohnung gefordert hat, habe ich mir entsprechende Rechtsberatung bei einem Anwalt des Mieterschutzbundes eingeholt. Falls jemand in einer ähnlichen Situation ist, will ich hier teilen, was nun in meinem (!) Fall Sache ist:

    Ausgangssituation: Habe die Wohnung direkt von der Vormieterin übernommen; eine genaue Besichtigung durch die Vermieterin hat nicht stattgefunden; ein Übergabeprotokoll wurde nicht angefertigt; die Vormieterin hat diverse Mängel (zB. Schlagfurchen im Laminat, zu kurz abgeschliffene Türen usw.) hinterlassen.
    Nun hat der Sohn meiner Vermieterin einen Termin gefordert, um die Wohnung genauer zu Begutachten und mir dann entsprechende Mängelbeseitigungen aufzuerlegen.
    Ich bin rechtlich nicht verpflichtet einen solchen Termin zuzulassen und der Anwalt hat mir, basierend auf den vergangenen Vorfällen, in denen man versuchte mich unter Druck zu setzen, dringend von einem derartigen Termin abgeraten. Es müssen von mir lediglich bei Ende des Mietverhältnisses die Schlüssel übergeben werden, nicht aber die Wohnung. Sofern niemand anwesend ist, um die Schlüssel entgegenzunehmen, könnte ich diese per Einwurfeinschreiben zustellen lassen.
    Grundsätzlich gilt: von mir verursachte Mängel muss ich beseitigen (das sollte selbstverständlich sein); Mängel der Vormieterin nicht. Dabei ist aber wichtig, dass es Zeugen gibt, falls es deswegen bis vor Gericht geht; ebenso wichtig: jeden Raum bis ins kleinste Detail zu fotografieren, bevor die Schlüssel abgegeben werden. Und Generell immer und überall einen Zeugen dabei haben.
    Hinterlassen muss ich die Wohnung lediglich besenrein, da ich sie unrenoviert übernommen habe und der Mieter laut einem BGH-Urteil nicht verpflichtet ist, eine Wohnung in einem besseren Zustand als bei Übernahme zu hinterlassen.

    Momentan rechne ich damit, dass der Sohn meiner Vermieterin es nicht einfach hinnehmen wird, dass ich den Begutachtungstermin ablehne, aber seit der Rechtsberatung kann ich wesentlich ruhiger und sicherer an die Sache rangehen.
    Bitte keine bissigen Kommentare im Sinne von "Das is nix neues" oder "Das steht hier schon tausendmal drin". Vllt ist irgendwo jemand in der gleichen Situation, dem ich damit ein bisschen weiterhelfen kann.

    Und wieder ein Fall von: Anwälte vom Mieterverein! Ist das ein Anwalt für Land- und Forstwirtschaft? Oder ist der Herr Anwalt noch nicht fertig mit dem Studium? Von Mietrecht scheint er herrlich wenig Ahnung zu haben, wie die meisten ARBEITSLOSEN Anwälte, die nur mit Hilfe des Mietervereins überleben können... in der freien Wirtschaft laufen denen die Mandanten weg.

    Ein Anwalt, der Rät eine Besichtigung durch den Vermieter (oder dessen Bevollmächtigten) zu widersprechen und rät einfach den Schlüssel zurück zu schicken, dem würde ich nichtmal ein zweites Staatsexamen attestieren. Komplett gegen jede Rechtsprechung, diese Tipps. Rennt nur weiter zum Mietrechtahnungslosbund... da gewinnt Ihr bestimmt noch mal bei einer Tombola einen Blumentopf.

    Es gibt genügend Urteile, die Deinen Anwalt als unwissenden Anfänger entlarven. Urteile, die besagen, dass das bloße abgeben der Schlüssel eben keine korrekte Übergabe darstellt.

    Und das Verschicken der Schlüssel per Einschreiben kann für Dich SEEEEHR teuer werden.
    Was besagt das Einschreiben? Dass ein Umschlag per Einschreiben verschickt wurde.
    Wäre ich ein A***Loch als Vermieter und würde Dir den Hintern versohlen wollen, würde ich sagen, ich habe einen leeren Umschlag erhalten. Der Schlüssel muss auf dem Postweg verloren gegangen sein. Und somit darfst DU komplett neue Schlösser und Schlüssel bezahlen. Und das ist nichtmal gesponnen. Schlüssel gehen auf dem Postweg sehr gerne verloren. Werden zwar wahrscheinlich eher von Postleuten geklaut, kommen aber zumindest oft nicht an. Wir haben dreimal einen (nur einen!) Haustürschlüssel für die Stadtreinigung verschickt... nicht einer kam an. Haben den Schlüssel dann persönlich vorbei gebracht.

  • InaBina,
    der VMn-Sohn darf die Mietsache nur dann besichtigen, wenn reichlich vorher ein Termin vereinbart wurde UND er beim Termin eine Originalvollmacht der VMn vorzeigt.

  • Danke für die mehr oder minder sachlich formulierten Hinweise. Grundsätzlich bleibt mir erst mal "keine andere Wahl" als mich auf die Aussagen des Anwalts zu verlassen, da ich es selbst Mangels Jurastudium nicht besser weiss. Ich bin dankbar für jeden Hinweis, den ich hier bekomme, allerdings kann ich mich nicht auf Aussagen der Forenteilnehmer berufen. Auf einen Anwalt und den Mieterbund kann ich im Ernstfall verweisen. Ich hab dem Anwalt alles zur aktuellen Situation geschildert und daraufhin diesen Rat bekommen an den ich mich erst mal halte.

    Berny: genau, das mit der Vollmacht und der Terminankündigung wurde mir schon recht am Anfang dieses Beitrags erklärt. Auf die Vollmacht könnte ich natürlich bestehen, da seine Mutter aber zwei Stockwerke unter mir wohnt, ist die Vollmacht recht kurzfristig zu erhalten und würde ein Betreten der Wohnung nur verzögern aber nicht verhindern. Er hat bereits angekündigt, dass er Wohnungsbesichtigungen mit Mietinteressente nicht mehr während meiner Mietzeit durchführt.

  • Nun hat der Sohn meiner Vermieterin einen Termin gefordert, um die Wohnung genauer zu Begutachten und mir dann entsprechende Mängelbeseitigungen aufzuerlegen.
    Ich bin rechtlich nicht verpflichtet einen solchen Termin zuzulassen und der Anwalt hat mir, basierend auf den vergangenen Vorfällen, in denen man versuchte mich unter Druck zu setzen, dringend von einem derartigen Termin abgeraten. Es müssen von mir lediglich bei Ende des Mietverhältnisses die Schlüssel übergeben werden, nicht aber die Wohnung. Sofern niemand anwesend ist, um die Schlüssel entgegenzunehmen, könnte ich diese per Einwurfeinschreiben zustellen lassen.
    Grundsätzlich gilt: von mir verursachte Mängel muss ich beseitigen (das sollte selbstverständlich sein); Mängel der Vormieterin nicht. Dabei ist aber wichtig, dass es Zeugen gibt, falls es deswegen bis vor Gericht geht; ebenso wichtig: jeden Raum bis ins kleinste Detail zu fotografieren, bevor die Schlüssel abgegeben werden.

    Das hat ein Anwalt dir geraten? Ist ja interessant.

    Dieser Anwalt scheint sehr geschäftstüchtig zu sein und eröffnet sich selbst eine Goldgrube. Mit so einem Vorgehen sind Rechtstreitigkeiten vorprogrammiert. Und dein Anwalt wird dafür bezahlt, ob du gewinnst oder verlierst.

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

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