Mieter klagt gegen untermieter

  • Folgende Situation:

    Der Hauptmieter hat eine öffentlich geförderte Wohnung. (Paragraph 5 Schein)
    In der Wohnung hat Sie ein Zimmer das noch frei ist,
    dieses Zimmer vermietet Sie ohne um Erlaubnis des Vermieters an eine Person.

    Zwischen dem Hauptmieter und Untermieter (Person) wurde kein schriftlich geschlossener Vertrag abgeschlossen.

    Der Untermieter (Person) zahlt an dem Hauptmieter regelmäßig Miete.
    Nach 6 Monaten hat der Untermieter ( Person) eine neue Wohnung gefunden und möchte sofort ausziehen.

    Der Hauptmieter verlangt nun vom Untermieter (Person) das er noch für weitere 3 Monate Miete zahlen muss und beruht sich auf die Kündigungsfrist von 3 Monaten.

    Darf der Hauptmieter das vom Untermieter verlangen,
    obwohl kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wurde und der Vermieter nicht über die Untermietung in Kenntnis gesetzt wurde?

  • Zitat

    Darf der Hauptmieter das vom Untermieter verlangen,
    obwohl kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wurde

    Mietverträge können auch mündlich geschlossen werden. Das ist hier der Fall, weshalb die Dreimonatsfrist einzuhalten ist.

    Zitat

    und der Vermieter nicht über die Untermietung in Kenntnis gesetzt wurde?

    Es gibt hier einen wirksamen Mietvertrag zwischen Untervermieter und Untermieter. Der Vermieter der Wohnung ist in dem Fall nicht Vertragspartner und kann demnach nicht als Ausrede herhalten.

    Lange Rede, Kurzer Sinn: Die Frist von 3 Monaten ist einzuhalten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Darf der Hauptmieter das vom Untermieter verlangen,
    obwohl kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wurde

    Darf er, denn Mietverträge können auch mündlich abgeschlossen werden.

    Mieter zieht ein - zahlt Miete -fertig Mietvertrag

    Zitat

    und der Vermieter nicht über die Untermietung in Kenntnis gesetzt wurde?

    Ist völlig irrelevant.

    Übrigens müßte die Überschrift "Vermieter klagt gegen Mieter" lauten.

    Denn in dem Moment wo ein Mieter die gemietete Wohnung ganz oder teilweise weiter vermietet ist er Vermieter.

  • Zwickelpit,
    in fast jedem Mietvertrag steht, dass Untervermietungen regelmässig der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Vermieters bedürfen.

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