Hallo!
Meine Mitbewohnerin ist kurzfristig ausgezogen und ich habe kurzfristig einen neuen Mitbewohner gesucht.
Nachdem ich Einem neuen Bewohner eine Zusage gegeben habe, hatte ich ein schlechtes Bauchgefühl und habe ihn ein paar Tage später kontaktiert, dass ich ihm das Zimmer doch nicht vermieten möchte.
Da seine Arbeit aber zwei Wochen später anfangen sollte, habe ich eingewilligt, dass er erstmal befristet einzieht und wir ggf. den Vertrag verlängern oder er die Zeit nutzt sich eine andere Wohnung zu suchen.
Nun ist er eingezogen und mein schlechtes Bauchgefühl hat sich bestätigt: Wir verstehen uns nicht gut.
Ich habe ihm angeboten, dass er entweder zum Ende des Monats auszieht und keine Miete zahlt, oder dass er einen befristeten Vertrag über 1.5 Monate unterschreibt.
Er ist damit nicht einverstanden, will in der Wohnung bleiben (allerdings auch nur maximal bis Ende seiner Probezeit) und tut nichts um eine neue Wohnung zu finden (er muss lernen).
Habe ich das Recht ihn rauszuschmeißen? Gilt ein unbefristeter Vertrag wenn er nicht unterschreibt?
Welche Rechte habe ich?
Mitbewohner hat befristeten Mietvertrag noch nicht unterschrieben - Recht für Hauptm.
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PinkPineapple -
15. April 2015 um 00:12 -
Erledigt
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Hallo PinkPineapple,
hat der neue Bewohner (mit dem Du einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen hast) ein eigenes möbliertes oder unmöbliertes Zimmer? -
Das Zimmer ist unmöbliert.
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Zitat
Habe ich das Recht ihn rauszuschmeißen?
Bestenfalls kündigen wenn entsprechende Gründe vorliegen oder Du machst von Deinem erleichterten Kündigungsrecht als Vermieter Gebrauch.
Ein Mietvertrag muß nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden.
Mieter zieht - zahlt die erste Miete - fertig ist Mietvertrag
Da Du mit Deinem Untermieter gemeinsam in der Wohnung wohnst hast Du ein erleichtertes Kündigungsrecht . Danach kannst Du ihm ohne wichtigen Grund kündigen. Allerdings mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten.
Die Kündigung muß, auch wenn es ein mündlicher Vertrag ist, in Schriftform erfolgen.
Außerdem müßtest Die im Kündigungsschreiben angeben das Die Kündigung gemäß § 573a (Erleichtertes Kündigung des Vermieters) erfolgt.
Im Moment kannst Du dem Mieter zum 31.10.2015 kündigen.
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