Unser gemietetes Haus soll verkauft werden - Kündigung wg. Eigenbedarf+Dauer?

  • Hallo zusammen,

    nehmen wir folgendes rein fiktives Beispiel an, um dessen Bewertung ich euch bitten würde:

    Eine Familie mit 2 Kleinkindern (1 und 4 Jahre alt) wohnt seit 7 Jahren in einem Haus (EFH) zur Miete. Das Haus soll nun verkauft werden und es besteht grundsätzlich die Frage, ob die Familie das Haus selbst kauft oder einen Verkauf auf "dem freien Markt" abwartet. Besonders interessant ist für die Familie, ob ein möglicher Erwerber, der ein vermietetes Haus erwirbt und den Grundsatz "Kauf bricht Miete nicht" verinnerlicht hat, nach dem Erwerb wg. Eigenbedarf kündigt. Zu dem Rahmendaten:

    • kein (wirklich kein!) Wohnraum in für 4 Personen geeigneter Größe in der Gemeinde vorhanden, in den man "ausweichen" könnte
    • Mietrechtsschutz vorhanden

    Die Familie stellt sich nun die Frage, ob und wenn ja, wie lange sie sich realistisch betrachtet gegen einen erzwungenen Auszug zur Wehr setzen kann. Oftmals geistern da Zahlen wie "mind. 2-3 Jahre" durch die Weiten des Netzes. Wohlmöglich wird das Objekt auch von Investoren erworben - dann hat sich eine evtl. Kündigung wg. Eigenbedarf zumindest auf kurze Sicht erübrigt.

    Was würdet ihr der Familie raten? Ein Kauf ist auch denk- und realisierbar, obwohl die Familie in diesem Haus absehrbar nur noch 4-5 Jahre wohnen bleiben möchte (da Kauf von Grundstück nebst Hausbau geplant).

    Ich bin auch eure Ideen und Gedanken zu dem Sachverhalt gespannt ;)

    Viele Grüße
    Peter

  • Zitat


    Die Familie stellt sich nun die Frage, ob und wenn ja, wie lange sie sich realistisch betrachtet gegen einen erzwungenen Auszug zur Wehr setzen kann.

    Das hängt von Eurem Amtsgericht ab. Es soll schon Fälle gegeben haben, in denen schon nach wenigen Monaten geurteilt wurde. Ich selbst habe einen Fall begleitet, der etwas mehr als 3 Monate gedauert hat.

    Im Übrigen trägt die Familie dann die Kosten des Rechtsstreites. Sollte das Verfahren dann tatsächlich 3 Jahre andauern, kann hier gern mal ein 5stelliger Betrag zustande kommen. In dem von mit begleiteten Fall musste der Beklagte dann nämlich Schadenersatz leisten, da der Eigentümer das Haus nicht selbst bewohnen konnte und ein anderes Haus anmieten musste.

    Zitat

    kein (wirklich kein!) Wohnraum in für 4 Personen geeigneter Größe in der Gemeinde vorhanden, in den man "ausweichen" könnte

    Auch nicht in der Nachbargemeinde?

    Sollte eine Kündigung wegen Eigenbedarf vorliegen, würde ich diese von einem vernünftigen Fachanwalt prüfen lassen. Dieser soll dann Eure Lage realistisch einschätzen.

    Zitat

    Ein Kauf ist auch denk- und realisierbar, obwohl die Familie in diesem Haus absehrbar nur noch 4-5 Jahre wohnen bleiben möchte

    Warum dann kaufen, wenn der Auszug sowieso in 4 Jahren ansteht?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat


    Was würdet ihr der Familie raten?

    Erst mal abwarten oder schon mal anfangen eine neue Bleibe zu suchen.


    "Kauf bricht Miete nicht" ist Gesetz. BGB § 566

    Zitat

    Die Familie stellt sich nun die Frage, ob und wenn ja, wie lange sie sich realistisch betrachtet gegen einen erzwungenen Auszug zur Wehr setzen kann

    So lange wie es der Geldbeutel zuläßt:o

    Da für die Zukunft Kauf oder Bau einer eigenen Wohnimmo geplant ist sollte sich die Family das gut überlegen es auf einen Rechtsstreit oder gar eine Zwangsräumung ankommen zu lassen.

    Zitat

    Oftmals geistern da Zahlen wie "mind. 2-3 Jahre" durch die Weiten des Netzes.

    Vermutlich die Kündigungssperrfrist für Eigenbedarf. Die greift hier aber nicht das es ein EFH und keine ETW ist.

    Zitat

    Ein Kauf ist auch denk- und realisierbar, obwohl die Familie in diesem Haus absehrbar nur noch 4-5 Jahre wohnen bleiben möchte

    Warum dann nicht dem Vermieter ein Angebot machen? Ansonsten gleich sagen das man eh nur noch 4 - 5 Jahre wohnen bleiben will.

  • Warum dann kaufen, wenn der Auszug sowieso in 4 Jahren ansteht?

    Eben um nicht innerhalb von 6-9 Monaten ausziehen zu müssen und sich dann auf Biegen und Brechen eine neue Bleibe zu suchen ...



    Warum dann nicht dem Vermieter ein Angebot machen? Ansonsten gleich sagen das man eh nur noch 4 - 5 Jahre wohnen bleiben will.

    Wir haben unser Kaufangebot abgegeben und warten nun ab - sich über alle Optionen und Möglichkeiten zu erkundigen kann ja aber nicht schaden :cool:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!