Mängelanzeige+Mietminderung

  • Hallo zusammen,

    ich bin dabei meiner Vermieterin eine Mängelanzeige zu schreiben, aber bin mir nicht sicher, wie ich vorgehen kann, da es meine erste Mietwohnung ist.
    Wir sind Anfang Februar eingezogen und kurz darauf sind am Rollladen die Lamellen gerissen. Sie war am 16.02. zu Besuch und ich habe ihr den Mangel gezeigt (meine Freundin und Mitmieterin war auch dabei).
    Habe gehofft, dass das Ganze shcnell erledigt wird, jedoch nix da...mit ihr nochmals telefoniert und Sie meinte nur "Ja das wird dann gemacht, wenn die obere Wohnung renoviert wird; da kommt nicht extra jemand vorbei!"
    Miete für Februar, März und April habe ich komplett bezahlt...

    Kann ich das so schreiben:? Vielen Dank euch :)


    hiermit teilen wir Ihnen nochmals schriftlich, wie schon mündlich bei ihrer vor Ort Besichtigung, am 16.02., mit, dass in der o.g. Wohnung folgende Mängel aufgetreten sind:
    1. Seit dem 13. Februar 2014 um 7 Uhr morgens funktioniert der Rollladen im Arbeitszimmer nicht mehr. Es ist nicht mehr möglich zu lüften und außerdem müssen wir immer das Licht anmachen, wenn wir uns in diesem Zimmer aufhalten möchten.
    2. Weitere Mängel, die wir Ihnen am 16.02.2015. mitgeteilt haben, sind
    a. Rollladen in der Küche klemmt in oberster Position; hier müssen wir das Fenster öffnen, um den Rollladen
    hinunter zu ziehen
    b. Rollladen am bodentiefen Fenster im Wohnzimmer ist sehr schwergängig
    c. Zimmertüren im Arbeitszimmer, Küche und Wohnzimmer streifen im Türrahmen und lassen sich nicht richtig
    schließen

    Gemäß § 535 BGB sind Sie dazu verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten. Ich bitte Sie daher, die Mängel umgehend, spätestens jedoch bis zum 24.04.2015 zu beheben.
    Da durch die Mängel der Wohnwert der Wohnung heruntergesetzt wird, mache ich von meinem Mietminderungsrecht gemäß §536 gebrauch und werde die monatliche Gesamtmiete bis zur vollständigen Beseitigung der Mängel um 3 Prozent* kürzen.
    Für die Kürzung der Miete bitte ich um Nachsicht.
    Da ich für den laufenden Monat bereits den vollen Mietzins entrichtet habe, werde ich bei der nächsten Mietzahlung die anteilige Mietminderung vornehmen.
    Unter folgender Telefonnummer {Rufnummer des Mieters} stehe ich Ihnen für Terminabsprachen zwecks Besichtigung des Mangels/der Mängel zur Verfügung. Unter der gleichen Rufnummer bin ich erreichbar um einen Termin hinsichtlich der Durchführung der Beseitigungsmaßnahmen zu vereinbaren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Unterschrift

  • Boehmi:

    "hiermit teilen wir Ihnen nochmals schriftlich, wie schon mündlich bei ihrer vor Ort Besichtigung, am 16.02., mit, dass in der o.g. Wohnung folgende Mängel aufgetreten sind:
    1. Seit dem 13. Februar 2014 um 7 Uhr morgens funktioniert der Rollladen im Arbeitszimmer nicht mehr. Es ist nicht mehr möglich zu lüften und außerdem müssen wir immer das Licht anmachen, wenn wir uns in diesem Zimmer aufhalten möchten.
    2. Weitere Mängel, die wir Ihnen am 16.02.2015. mitgeteilt haben, sind
    a. Rollladen in der Küche klemmt in oberster Position; hier müssen wir das Fenster öffnen, um den Rollladen
    hinunter zu ziehen
    b. Rollladen am bodentiefen Fenster im Wohnzimmer ist sehr schwergängig"
    - OK.

    "c. Zimmertüren im Arbeitszimmer, Küche und Wohnzimmer streifen im Türrahmen und lassen sich nicht richtig schließen"
    - Das war wohl schon bei Anmietung der Fall und ist somit kein Reklamationsgrund.

    "Gemäß § 535 BGB sind Sie dazu verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten. Ich bitte Sie daher, die Mängel umgehend, spätestens jedoch bis zum 24.04.2015 zu beheben."
    - Ich würde den 30.04. nehmen.

    "Da durch die Mängel der Wohnwert der Wohnung heruntergesetzt wird, mache ich von meinem Mietminderungsrecht gemäß §536 gebrauch und werde die monatliche Gesamtmiete bis zur vollständigen Beseitigung der Mängel um 3 Prozent* kürzen."
    - Ab dem Fristablauf.

    "Unter folgender Telefonnummer {Rufnummer des Mieters} stehe ich Ihnen für Terminabsprachen zwecks Besichtigung des Mangels/der Mängel zur Verfügung. Unter der gleichen Rufnummer bin ich erreichbar um einen Termin hinsichtlich der Durchführung der Beseitigungsmaßnahmen zu vereinbaren.
    Mit freundlichen Grüßen
    Unterschrift"
    - So in etwa würde ich das schreiben.

  • Vielen Dank Berny!

    Die Türen waren bei Einzug noch in den Räumen in den Ecken gestanden, weil die Maler noch die Türstöcke fertig lackieren mussten. Ich habe die Türen selber eingehangen... Muss ich die selber einstellen jetzt?
    Danke

  • Die Türen waren bei Einzug noch in den Räumen in den Ecken gestanden, weil die Maler noch die Türstöcke fertig lackieren mussten. Ich habe die Türen selber eingehangen... Muss ich die selber einstellen jetzt?
    Danke


    Die sieben Türen unserer neuen Wohnung konnte ich vor vier Jahren selbst einstellen.

  • Zitat

    Ab dem Fristablauf.

    Berny: Warum erst nach Fristablauf? Die Miete kann mit Bekanntwerden des Mangels gemindert werden. Es muss nur der Vermieter informiert werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich hätte eigentlich ab dem 16.02. Mindern können oder? Da ich aber die Miete in vollem Umfang überwiesen habe, ist das nicht nachträglich möglich. So habe ich das verstanden. Deswegen werde ich das nur für dieses Monat machen ab dem 01.04.
    Bitte um Korrektur wenn ich falsch liege :)

  • Zitat

    Bitte um Korrektur wenn ich falsch liege

    Nein, da hast Du wohl recht. Rückwirkende Mietminderungen gehen nicht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Boehmi

    Was die Türen angeht, wenns nicht die 0815 Scharniere sind die einfach nur eingeleimt sind, kann man meist mit nem Imbus leicht etwas einstellen. Möglich ist auch das die Türe hier nicht so passt, dafür an der anderen Zarge aber 1a, die stehen nicht immer dort wo sie ausgehangen wurden :) mal probieren ... sonst musste eben rumfeilen. Da aber als erstes an der Zarge , wo der Türschnapper rein geht, da reichen oft schon 1-2 Milimeter und alles passt.


    Was mich bei deinem Schreiben interessiert, wie kommst du auf 3% Mietminderung ? Mein das ja kaum der Rede wert oder meinste nicht ? Die Mängel sind natürlich auch nicht gravierend.....

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