Gewerbemietvertrag um Mietschutzbestimmungen außer Kraft zu setzen

  • Hallo Liebes Forum!
    Wir haben im hart umkämpften Hamburger Wohnungsmarkt eine Zusage vom Vermieter bekommen.
    Allerdings will der Vermieter "Alster-Terrain" einen Gewerbemietvertrag, keinen Wohnmietvertrag abschließen- wohnen können wir dort trotzdem.

    Unsere Frage: Welche rechtlich haltbaren Nachteile ergeben sich aus einem Gewerbemietvertrag für den Mieter im Gegensatz zu einem Wohnmietvertrag?

    Wir haben zu dem Thema vor allem Zeitungsartikel über unseren wohl berüchtigten Vermieter gefunden.
    Hier ein kleiner Auszug aus der Hamburger Morgenpost:

    Sebastian B. (28) war noch Student, als er vor vier Jahren den Gewerbemietvertrag mit „Alster-Terrain“ unterschrieb. „Der Makler behauptete, weil es ein Gewerbegebäude sei, gehe das nur so. Dabei sind hier überall Wohnungen. Und auch ich bin bis heute kein Gewerbetreibender.“ Inzwischen ist B. klar, warum es ein Gewerbemietvertrag sein sollte – weil es da keinen gesetzlichen Mieterschutz gibt. Der Vermieter ist der Bestimmer, der Mieter muss nahezu alles akzeptieren. Fast zwölf Euro kalt zahlt B. pro Quadratmeter für seine Wohnung an der Repsoldstraße (Hammerbrook). Ziemlich viel für das heruntergekommene Gebäude. Der Aufzug funktioniert praktisch nie. Das Geländer im Treppenhaus ist so instabil, dass es wackelt und an einer Stelle schon gebrochen ist. Lebensgefahr! Als B. einzog, war seine Wohnung in mittelmäßigem Zustand. Auch der Holzfußboden sei schon damals überholungsbedürftig gewesen. Dank des Gewerbemietvertrags wird die Wohnung dann bald saniert sein – auf Kosten des Mieters. Im Gewerbemietvertrag ist geregelt, dass B. die Wohnung eines Tages picobello zurückgeben muss: mit frisch versiegeltem Holzfußboden und frisch renovierten Wänden. Auch sonst hat der Mietvertrag nur Nachteile für B.: Er muss sogar für die Beseitigung bereits vorhandener Feuchtigkeitsschäden aufkommen. Und weil das alles noch nicht genug ist, musste B. dem Vermieter auch noch ein zinsloses Mieterdarlehen in Höhe von 3800 Euro zahlen. Von Nachbarn, die auszogen, weiß B.: „Das Geld wiederzubekommen, bedeutet Kampf.“

    Da es die Hamburger Morgenpost ist und keine seriöse Zeitung, kann es sich hier um krasse Einzelfälle handeln.
    Mich würde es trotzdem interessieren ob die Angaben des Artikels in der Mopo rechtlich haltbar sind. Sanierungen auf Kosten des Mieters etc. ist soetwas möglich?

    Vielen Dank für eure Hilfe! Für uns ist jetzt die Frage, stressiges Weitersuchen oder das Risiko eingehen.
    Viele Grüße, Alex

    2 Mal editiert, zuletzt von Foglou (11. April 2015 um 13:25)

  • Ich habe meinen Text bearbeitet. Es ist ein Artikel der Mopo. Die hat auch Themen wie "Außerirdische landen in Hamburg". Daher die Anzweiflung der Seriösität der "Fakten".

  • Hallo Foglou,

    Gewerbe-MVs enthalten viel weniger Mieterrechte wie Wohnraum-MVs, sie sind eben frei gestaltbar. Der VM denkt sich schon was dabei, wenn er sie anbietet. Das besagte Argument empfinde ich als scheinheilig...
    Viel interessanter wäre die Frage, ob ein Gewerberaum-Mieter auch in den gemieteten Räumlichkeiten wohnen darf. Hier wäre die zuständige Behörde gefragt. ---- Aber, wo kein Kläger, dort auch kein Richter...:cool:

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (11. April 2015 um 15:12)

  • Zitat

    Welche rechtlich haltbaren Nachteile ergeben sich aus einem Gewerbemietvertrag für den Mieter im Gegensatz zu einem Wohnmietvertrag?

    kurze Frage - kurze Antwort - keinerlei Mieterschutz!

    Hier gilt, im Gegensatz zu Wohnraummietverträgen, die volle Vertragsfreiheit.

  • Hallo,

    ich denke, hier umgeht der Vermieter sehr geschickt den Mieterschutz. Ob sich das am Ende wirklich rechtlich durchsetzen ließe, steht auf einem anderen Blatt. Aber wer will schon das Klagerisiko eingehen.

    Zur Mopo läßt sich sagen, dass diese viel seriöser ist, als die Bild-Zeitung. Eigenlich gilt sie als parteinah (zur SPD) und berichtet bei solchen Sachen relativ mieterfreundlich.

    Bei der "Wohnung" wäre ich vorsichtig. Aber wenn man sich die Miete leisten kann, keine unzumutbare Kündigungsfrist hat, kein Mieterdarlehen geben muss und sonst nichts völlig Wahnsinniges im Mietvertrag steht kann man schon einziehen. Im Gegensatz zum Wohnraummietvertrag gilt hier allerdings das was vereinbart ist. Ich persönlich würde so etwas nicht machen, aber jeder wie er meint.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Vielen Dank für die Antworten!
    Kautionskonto wäre sicherlich besser als Mietdarlehen, aber ganz richtig getippt. Die Verwaltung will auch ein Mietdarlehen.
    Mit freundlichem Gruß
    Alex

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