In meinem Mietvertrag von 2005 steht noch , bei Mietende ist die Wohnung Rauhfasertapeziert und weiß gestrichen zu übergeben, oder Tapetenfrei mit tapezierfähigem glatten UNtergrund zu hinterlassen. Besenrein natürlich auch is klar.
Mietbeginn war 2005, Wohnung Taptenfrei angemietet. Das Bad war allerdings grade modernisiert worden und Rauhfaser tapeziert und weiß gestrichen. Rest nackt ...
Durfte also alles Renovieren, wie üblich haben wir Rauhfaser reingehaun diese aber nicht nur weiß gestrichen, 2009 wurde wieder mal renoviert , da kam die Rauhfaser runter und wurde durch Mustertapete ersetzt. Bei Mietende 2011 wurde, wie im Mietvertag stand, verlangt Rauhfaser weiß oder Tapetenfrei. Haben also bei Auszug alle Tapeten entfernt. Zusätzlich sollten Türzargen weiß lackiert und gereinigt übergeben werden, ebenso die Heizkörper. Mit ner Renigung wars da aber zum Glück getan. Laminatboden der auf meine Kosten fachgerecht verlegt wurde sollte auch rausgerissen werden, da der Nachmieter diesen aber dankend übernommen hatte blieb mir das erspart. Wär auch echt zu Schade drum gewesen.
Mal wieder zu viel getan ? Oder wurde diese Klausel erst nach 2011 ungültig ? HInzufügen muss ich noch das dies eine Wohnung einer Wohnungsgenossenschaft war/ist bei der ich bereits einige Jahre Mitglied war.