Mieterhöhung zu meinen Gunsten

  • Hallo Forum,

    in meiner Mieterhöhungsforderung hat der Vermieter fälschlicherweise den Grundbetrag der letzten Mieterhöhung von vor einigen Jahren zu Grunde gelegt, so dass ich nun quasi fast die Selbe Erhöhung noch einmal hätte und nur 8€ mehr statt 20% mehr zahlen soll. Soll ich ihn auf seinen Fehler hinweisen, oder eher nicht? Kann er, falls ich jetzt einfach unterschreibe, im Nachhinein Rückzahlungen verlangen, wenn er in einigen Jahren den Fehler bemerkt?

    Wie soll ich mich verhalten?

    Danke,

    Klausdieter

  • Hallo,

    es ist weniger die Frage wie du dich verhalten sollst, sondern eher wie du dich verhalten willst.

    Rein rechtlich kannst du die Mieterhöhung anerkennen und die etwas höhere Miete zahlen. Da der Fehler offensichtlich zu sein scheint, hätte der Vermieter allerdings die Möglichkeit die Erhöhung zu korrigieren, allerdings nicht rückwirkend.
    Der Fehler des Vermieters kann dir hinterher nicht angelastet werden, so dass Nachforderungen kaum möglich sind.

    Wenn du allerdings ein gutes Verhältnis zum Vermieter hast und auch behalten willst und zudem die Mieterhöhung als angemessen empfindest, dann könnstest du den Vermieter auch auf den Fehler hinweisen.

    Ist der Vermieter dir aber schnurzegal, dann könntest du sogar soweit gehen, dass du eine korrigierte Erhöhung ablehnst, weil die Miete gerade erst erhöht wurde. Dann hättest du aber ein großen Streitpotenzial mit ungewissem Ausgang.


    Gruss
    H H


    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

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