Firma als Vermieter im Mietvertrag - nicht im Handelsregister eingetragen?

  • Hallo und einen schönen Ostersonntag wünsche ich euch!

    Ich muss aber gleich mal mit der Tür ins Haus fallen, folgendes:

    Ich habe für ein WG Zimmer einen Mietvertrag unterschrieben, bei dem als Vermieter eine Firma mit Postanschrift eingetragen ist. Ich kann im Telefonbuch, Internet und im Handelsregister diese Firma jedoch nicht finden. Von dem Herrn mit dem ich die Wohnung besichtigt habe, weiß ich nur seinen Namen und seine Handynummer sowie seine Emailadresse (welche jedoch eine normale Privatmailadresse ist).
    Ich musste bei dem Herrn erstmal nachfragen wer Inhaber der Firma ist. Unter den Namen, die er mir nannte, konnte ich auch Handelsregistereinträge finden, jedoch nicht mit der gesuchten Adresse.

    Der Herr hat im Mietvertrag bei "Vermieter" mit seiner Unterschrift unterschrieben, nicht "i. A." oder "i. V."

    Desweiteren steht im Mietvertrag, dass der "Mieter Kenntnis davon hat, dass der Vermieter einen Wohnungsschlüssel behält". Meines Wissens sei das nach aktueller Gesetzgebung nicht mehr zulässig. Kann man da nachträglich den Schlüssel noch einfordern?

    Leider brauchte ich die Wohnung sehr kurzfristig, wodurch ich mich gezwungen fühlte, den Vertrag nun doch zu unterschreiben.

    Mir kommt das mit der falschen Adresse ziemlich komisch vor. Was kann man in diesem Fall tun? Wie kann man sich absichern, dass ich z. B. bei einer Kündigung diese auch an den richtigen Adressaten richte?

  • Hallo und einen schönen Ostersonntag wünsche ich euch!

    Ich muss aber gleich mal mit der Tür ins Haus fallen, folgendes:

    Ich habe für ein WG Zimmer einen Mietvertrag unterschrieben, bei dem als Vermieter eine Firma mit Postanschrift eingetragen ist. Ich kann im Telefonbuch, Internet und im Handelsregister diese Firma jedoch nicht finden. Von dem Herrn mit dem ich die Wohnung besichtigt habe, weiß ich nur seinen Namen und seine Handynummer sowie seine Emailadresse (welche jedoch eine normale Privatmailadresse ist).
    Ich musste bei dem Herrn erstmal nachfragen wer Inhaber der Firma ist. Unter den Namen, die er mir nannte, konnte ich auch Handelsregistereinträge finden, jedoch nicht mit der gesuchten Adresse.

    Der Herr hat im Mietvertrag bei "Vermieter" mit seiner Unterschrift unterschrieben, nicht "i. A." oder "i. V."

    Desweiteren steht im Mietvertrag, dass der "Mieter Kenntnis davon hat, dass der Vermieter einen Wohnungsschlüssel behält". Meines Wissens sei das nach aktueller Gesetzgebung nicht mehr zulässig. Kann man da nachträglich den Schlüssel noch einfordern?

    Leider brauchte ich die Wohnung sehr kurzfristig, wodurch ich mich gezwungen fühlte, den Vertrag nun doch zu unterschreiben.

    Mir kommt das mit der falschen Adresse ziemlich komisch vor. Was kann man in diesem Fall tun? Wie kann man sich absichern, dass ich z. B. bei einer Kündigung diese auch an den richtigen Adressaten richte?

    der Mieter kann bei einer Vertrauensperson oder dem vermieter den schlüssel hinterlegen.
    du hast unterschrieben, daß der vermieter diesen haben darf.

  • Eichhorn:

    "Hallo und einen schönen Ostersonntag wünsche ich euch!"
    - Danke, gleichfalls.

    "Ich habe für ein WG Zimmer einen Mietvertrag unterschrieben, bei dem als Vermieter ...
    ...Der Herr hat im Mietvertrag bei "Vermieter" mit seiner Unterschrift unterschrieben, nicht "i. A." oder "i. V.""
    - Das macht nichts. Dein Vermieter ist buchstabengetreu derjenige, der im Mietvertrag als Vermieter benannt ist.

    "Desweiteren steht im Mietvertrag, dass der "Mieter Kenntnis davon hat, dass der Vermieter einen Wohnungsschlüssel behält"."
    - Dann ist das eben so. Es ist Dir jedoch freigestellt, den Schliesszylinder während Deiner Mietzeit auszutauschen und bei Beendigung wieder zurückzutauschen.

    "Wie kann man sich absichern, dass ich z. B. bei einer Kündigung diese auch an den richtigen Adressaten richte?"
    - Siehe meine erste Antwort, aber bitte per Einwurfeinschreiben.

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