NKA Personenabrechnung oder Verbrauch

  • Konkrete Frage :

    Wenn in einem MFH jede Wohnung über eigene Kaltwasserzähler verfügt, darf der Vermieter dann die Wasserkosten des ganzen Hauses trotzdem nach Personen abrechnen ?

    Kann in der NKA auch nicht nachvollziehen wieviele Personen im Haus leben sollen. Bitte mal nen Blick drüber werfen :)

    HIer die NKA :

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    2 Mal editiert, zuletzt von Azze (3. April 2015 um 03:06)

  • Dem Mietrechtslexikon entnommen:

    Sind Wasseruhren installiert, so besteht auch eine Verpflichtung diese Positionen nach dem angefallenen Verbrauch abzurechnen, dies soll nach einem Urteil des AG Köln (Amtsgericht Köln, Urteil vom 31.01.2012 - 212 C 38/12) auch gelten, wenn im Mietvertrag eine verbrauchsunabhängige Umlage vereinbart wurde.

    Wenn also Wasseruhren vorhanden sind, dann muss auch nach dem Verbrauch abgerechnet werden ( § 556 a BGB).

  • Nun gibts aber 2 Probleme , die Kaltwasserzähler in der Wohnung wurden nicht abgelesen, weder bei Einzug erfasst noch bei Auszug. Ist das nun Versäumniss des Vermieters ? Wie soll ich auf Verbrauchsabrechnung pochen wenn die Daten nicht erfasst wurden ... oder ist das nicht mein Problem und ich kann die KOsten für Kaltwasser zurückfordern ?

  • Zum Thema Abrechnung nach Personentage hilft Dir evtl. das hier Nebenkostenabrechnung nach Personentage - So geht?s

    Ganz simpel Anzahl der Personentage : 365 bzw. 366 = Anzahl der Personen, wenn alle Personen den gesamten Abrechnungszeitraum im Haus gewohnt haben.

    Merkwürdig das bei Abwasser sich die Personenzahl plötzlich verdoppelt.

    Mal angenommen es gäbe keine Zähler, dann dürfte der Vermieter nur nach Personen abrechnen wenn dieser Umlageschlüssel vertraglich vereinbart ist. Ansonsten muß er nach der Wohnfläche abrechnen.

    So nebenbei, sind die Zähler noch geeicht?

    Zitat

    Nun gibts aber 2 Probleme , die Kaltwasserzähler in der Wohnung wurden nicht abgelesen, weder bei Einzug erfasst noch bei Auszug. Ist das nun Versäumniss des Vermieters ? Wie soll ich auf Verbrauchsabrechnung pochen wenn die Daten nicht erfasst wurden ...

    2 gute Fragen.

    Zu 1 würde ich sagen 50 : 50

    Zu 2 :confused:

  • Wenn man der von mir aufgezeigten Rechtsprechung folgt, dann wäre der Vermieter derjenige, der eine Ablesung versäumt hat.
    Zu beachten wäre dann noch, auch wenn im Mietvertrag etwas anders für die Ermittlung des Wasserverbrauchs vereinbart wäre, dass nach dem tatsächlichen Verbrauch der installierten Wasserzähler abzurechnen ist.

    3 Mal editiert, zuletzt von sense (3. April 2015 um 09:27)

  • wenn ich die 20152 durch 366 teile komm ich auch auf 55 Personen. Soviele warens aber nicht im Haus. Das waren meist Familien mit 1-2 Kindern. also 35-40 Personen max. Gut die eine Familie war was größer. Aber mehr als 6 hab ich da nie gesehen. Die werden ja wohl keine 15 Kinder in der Wohnung versteckt haben :)

    naja machts dann aber billiger für meinen 3 Personenhaushalt.

    Die Frist um da noch Einspruch einzulegen ist eh vorbei, aber wollt das halt mal geklärt haben. Hab mich mit NKA bisher auch nie so beschäftigt da ich meist Guthaben hatte. Aber muss man ja wohl doch alles prüfen ;)

  • Da kommt gleich noch eine Frage auf .

    Die Wohnfläche bei z.b. Treppenhausreinigung ist mit ca 680m² angegeben, was ungefähr passt wenn man davon ausgeht das es 9 Wohnungen waren die alle gleich groß sind (IN der NKA steht was von 10 Wohnungen, sind aber nur 9 aber egal). Ist also ok das durch die von mir bewohnten m² anteilig umzulegen.

    Allerdings sind so Sachen wie Grundsteuer, Versicherungen, Straßenreinigung und Regenwasser mit gesammt 1230 m2 angeben. Also deutlich mehr wie alle Wohnungen zusammen. Das erklärt sich durch das Ladenlokal im EG. Allerdings war das fast das ganze Jahr Leerstand. Soweit ich das bisher mitbekommen habe darf Leerstand doch gar nicht auf die Mieter umgelegt werden ???

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (3. April 2015 um 09:26)

  • Sind zwischendurch welche ein- und/oder ausgezogen, sprich haben nicht 365 Tage dort gewohnt?

    Zitat

    Die Frist um da noch Einspruch einzulegen ist eh vorbei,

    Nein. Noch binnen 12 Monate nach Zugang der Abrechnung kannst Du Einspruch gegen die Abrechnung erheben.

    Übrigens habe ich mich wegen der Personenzahl Abwasser verkuckt. :rolleyes:

  • Von der Möglichkeit den Verbrauch von der Personenzahl abhängig zu machen, sollte man eigentlich schon längst die Finger gelassen haben. Es ist die zeitaufwändigste und ungenaueste Methode. Der Vermieter macht sich selbst das Leben schwer, weil er ja eigentlich ständig die Personenzahl in seinen Wohnung zu zu überwachen hätte. Und schon ist der Ärger vorprogrammiert, weil sich auch die Rechtsprechung nicht einig darüber ist, dass 2 Personen doppelt so viel Wasser verbrauchen wie 1 Person.

    In unserem Fall gäbe es, wie bei einem defekten Wasserzähler, nur die Möglichkeit den Verbrauch zu schätzen. Ich meine, dass selbst diese Möglichkeit noch genauer ist, als diese eigenartige Kopfabrechnung.

    Um nichts zu wiederholen möchte ich beispielsweise nur auf den folgenden Link hinweisen, der einen guten Überblick verschafft:

    Mietrecht und Betriebskosten : Wasserz

  • Zitat

    Das erklärt sich durch das Ladenlokal im EG. Allerdings war das fast das ganze Jahr Leerstand. Soweit ich das bisher mitbekommen habe darf Leerstand doch gar nicht auf die Mieter umgelegt werden ???

    Die Gewerbefläche ist vorher aus der Gesamtfläche heraus zurechnen. Und ja, Leerstand gehört komplett dem Vermieter.

  • Da kommt gleich noch eine Frage auf .

    Die Wohnfläche bei z.b. Treppenhausreinigung ist mit ca 680m² angegeben, was ungefähr passt wenn man davon ausgeht das es 9 Wohnungen waren die alle gleich groß sind (IN der NKA steht was von 10 Wohnungen, sind aber nur 9 aber egal). Ist also ok das durch die von mir bewohnten m² anteilig umzulegen.

    Allerdings sind so Sachen wie Grundsteuer, Versicherungen, Straßenreinigung und Regenwasser mit gesammt 1230 m2 angeben. Also deutlich mehr wie alle Wohnungen zusammen. Das erklärt sich durch das Ladenlokal im EG. Allerdings war das fast das ganze Jahr Leerstand. Soweit ich das bisher mitbekommen habe darf Leerstand doch gar nicht auf die Mieter umgelegt werden ???

    Das Ladenlokal - evtl. stecken da ja die ominösen 15 Personen.

    Zitat

    IN der NKA steht was von 10 Wohnungen

    Nö, Gesamteinheiten

    Zitat

    Soweit ich das bisher mitbekommen habe darf Leerstand doch gar nicht auf die Mieter umgelegt werden

    Wird er doch nicht.

  • So wie ich das sehe sind in der NKA diverse Fehler. Keine Angabe der Gesammtpersonenzahl . Bei den Personentagen für meine Mieteinheit wurde nicht berücksicktihgt das meine allerliebste Ex Frau bereits mit KInd Anfang Dez ausgezoegen ist. Müssten die Personentage also eher bei 675 liegen und nicht bei 735. dann das Grundlegende mit den Wasseruhren.

    Kosten für den Hausmeister , durch 10 Mieteinheiten zu teilen wobei eine Gewerbefläche drin ist die m² anteilig fast die Hälfte des Hauses ausmacht halte ich für ungerecht. Denn dort sind ohnehin diese Kosten angefallen. IM Haus selber hat der nix gemacht. Das müsste hier auch nach NUtzfläche berechnet werden

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (3. April 2015 um 09:55)

  • Zitat

    Kosten für den Hausmeister , durch 10 Mieteinheiten zu teilen wobei eine Gewerbefläche drin ist die m² anteilig fast die Hälfte des Hauses ausmacht halte ich für ungerecht.

    Na dann rechne doch mal die Hausmeisterkosten durch 9:cool:

    Zitat

    Das müsste hier auch nach NUtzfläche berechnet werden

    Wenn vertraglich anders vereinbart, ja.

  • warum sollte ich durch 9 teilen , wollt nicht mher zahlen sondern weniger :)

    is eben ungerecht den gleichen Anteil der KOsten tragen zu müssen für ne einfache Wohnung. Wie ein Ladenlokal das in dem Jahr 3 Monate umgebaut wurde und vielfach mehr Fläche hat. Da hatte der Hausmeister seine Einsätze und nicht bei uns normalen Mietern.

  • Noch mal der Hinweis, den Du offenbar immer überlesen hast, die Abrechnung nach Personen oder Einheit müßte explizit vertraglich vereinbart sein, ansonsten muß nach der Wohn-/Nutzfläche, wenn nach Verbrauch/Verursachung nicht möglich (das mit den W-Zählern mal unbeachtet), abgerechnet werden.

    Also bitte mal in den Mietvertrag schauen!

  • jaaaaaaaaaaaaaaa und genau das steht ja auch so im Mietvertrag.


    Kaltwasser , Kanalgebühren sowie Hausstrom = Personenbezogen
    Hausmeister nach Wohnungseinheiten


    aber was so in Mietverträgen steht kann auch gerne mal unwirksam sein , bzw in den Nebenkostenabrechnungen aufgrund von Falschberechnung oder fehlenden Angaben nicht korekt sein. Danke auch :)

  • Von der Möglichkeit den Verbrauch von der Personenzahl abhängig zu machen, sollte man eigentlich schon längst die Finger gelassen haben. Es ist die zeitaufwändigste und ungenaueste Methode. Der Vermieter macht sich selbst das Leben schwer,

    So ist es. Leider sehen das viele Vermieter nicht so.

    Zudem kommt es bei diesem Umlageschlüssel meißt zu Querelen seitens der bzw. unter den Mietern.

    Oma Müller hatte 4 Wochen die 3 Enkel zu Besuch, Frl. Mayer hat einen Freund der fast täglich da ist usw. usw.

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