Konkrete Frage :
Wenn in einem MFH jede Wohnung über eigene Kaltwasserzähler verfügt, darf der Vermieter dann die Wasserkosten des ganzen Hauses trotzdem nach Personen abrechnen ?
Kann in der NKA auch nicht nachvollziehen wieviele Personen im Haus leben sollen. Bitte mal nen Blick drüber werfen ![]()
HIer die NKA :
